Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 01
Produktgruppen
32.01 |
Allgemeine Gefahrenabwehr |
ab Seite 9 |
32.02 |
Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung) |
ab Seite 18 |
32.03 |
Feuerschutz, Großschadenslagen |
ab Seite 29 |
32.04 |
Ausländerangelegenheiten |
ab Seite 36 |
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36.01 |
Verkehrssicherung |
ab Seite 49 |
36.02 |
Zulassungen |
ab Seite 57 |
36.03 |
Fahr- und Beförderungserlaubnisse |
ab Seite 61 |
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39.01 |
Verbraucherschutz |
ab Seite 69 |
39.02 |
Veterinärdienst |
ab Seite 73 |
39.03 |
Fleisch- und Geflügelhygiene |
ab Seite 82 |
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63.01 |
Bauaufsicht / Denkmalschutz |
ab Seite 89 |
63.02 |
Wohnungsförderung |
ab Seite 95 |
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70.01 |
Betrieblicher Umweltschutz |
ab Seite 103 |
70.02 |
Natur- und Bodenschutz |
ab Seite 108 |
70.03 |
Gewässerschutz |
ab Seite 118 |
70.04 |
Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) |
ab Seite 123 |
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inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung: Die
sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und
Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt
und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wurde
vom Kämmerer am 10.12.2015 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 16.12.2015 finden die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 18.01.2016 – 27.01.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am
03.02.2016 vorgesehen.
Der Haushalt 2016 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 553 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
Haushalt
2016
Der Ausschuss für
Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in
der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für
die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen
zuständig.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2016 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
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€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 32 - Sicherheit und Ordnung |
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32.01 Allgemeine Gefahrenabwehr |
-135.714 |
-120.413 |
-142.613 |
-22.200 |
32.02 Rettungsdienst (einschließlich Kostenrechnung) |
876.935 |
555.473 |
572.973 |
17.501 |
32.03 Feuerschutz, Großschadenslagen |
-600.520 |
-665.294 |
-662.145 |
3.149 |
32.04 Ausländerangelegenheiten |
-534.829 |
-535.151 |
-672.630 |
-137.479 |
Summe Produktbereich 32 |
-394.129 |
-765.385 |
-904.415 |
-139.030 |
Im Produktbereich 32 ergeben sich
Abweichungen bei den Gebührenerträgen in der Produktgruppe 32.01, die im
Wesentlichen aus einer turnusmäßig niedrigeren Anzahl von
Jagdscheinverlängerungen (3-Jahres-Jagdschein) sowie einem Rückgang des
Antragsvolumens im Bereich Handwerk und Gewerbe resultieren.
Der
enorme Anstieg der Zuweisungen von Flüchtlingen verursacht erheblichen
Arbeitsaufwand in der Ausländerbehörde, der nur mit zusätzlichem Personal
bewältigt werden kann. Aus diesem Personalaufwand resultiert der Großteil
der Mehraufwendungen für die Produktgruppe 32.04. Der Ansatz für die Erträge aus
Verwaltungsgebühren wird aufgrund der steigenden Antragszahlen für die
Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an anerkannte Asylbewerber ebenfalls
erhöht. Im Gegenzug werden auch die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen
sowie für die Beschaffung der elektronischen Aufenthaltstitel, die nur teilweise
durch Erträge gedeckt wird, aus den o.g. Gründen erhöht.
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 36 - Straßenverkehr |
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36.01 Verkehrssicherung |
1.882.241 |
1.338.894 |
1.336.641 |
-2.253 |
36.02 Zulassungen |
1.085.286 |
934.934 |
918.903 |
-16.031 |
36.03 Fahr- und Beförderungserlaubnisse |
74.680 |
29.514 |
36.400 |
6.886 |
Summe Produktbereich 36 |
3.042.207 |
2.303.342 |
2.291.944 |
-11.397 |
Der Ansatz für die Einnahmen aus den Verwaltungsgebühren in der Produktgruppe 36.01 wurde aufgrund des Rechnungsergebnisses 2014 sowie der Entwicklung im Jahr 2015 um 10.000 € erhöht. Die übrigen Abweichungen resultieren insbesondere aus Personalaufwendungen, die aus der Schaffung der Stelle einer/eines Fachdienstverantwortlichen für den Fachdienst 36.02 resultieren.
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
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Produktbereich 39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung |
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39.01 Verbraucherschutz |
-850.671 |
-910.248 |
-918.421 |
-8.174 |
39.02 Veterinärdienst |
-1.097.061 |
-947.825 |
-945.313 |
2.512 |
39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene |
467.960 |
372.964 |
320.931 |
-52.033 |
Summe Produktbereich 39 |
-1.479.772 |
-1.485.109 |
-1.542.804 |
-57.694 |
Gravierende finanzielle Veränderungen sind im Bereich des
Verbraucherschutzes nicht zu verzeichnen. Die ausgewiesene Abweichung in der
Produktgruppe 39.01 ist im Wesentlichen zurückzuführen auf eine geringfügige
personelle Aufstockung für Überwachungstätigkeiten im Bereich des
Verbraucherschutzes.
Seit dem 01.07.2014 müssen Landwirte den Einsatz von Antibiotika in
einer Datenbank erfassen. Für die Übermittlung der Therapiehäufigkeit, die
Prüfung der Maßnahmepläne etc. sind Gebühren zu erheben (39.02). Die
Therapiehäufigkeiten können mittlerweile aber auch online abgerufen werden,
wovon rd. 2/3 der Landwirte Gebrauch machen. Für diese Betriebe entfällt die
gebührenpflichtige schriftliche Mitteilung. Insgesamt ist mit einem
Gebührenanstieg von 12.500 € zu rechnen. Hinzu kommen erwartete Einnahmen aus
Bußgeldern wg. Verstößen gegen Meldepflichten von Landwirten im Zusammenhang
mit der Antibiotikadatenbank.
Aufgrund einer Organisationsänderung am Untersuchungsband werden
geringere Personalkosten (39.03) erwartet. Bei der Gebührenkalkulation
(Einnahmenseite) wird dieses entsprechend berücksichtigt. Aufgrund der
Berücksichtigung von Verwaltungsgemeinkosten, die nicht im Produktbereich
ausgewiesen werden, bei der Kalkulation, weichen die dargestellten Daten zu
Aufwendungen und Erlösen voneinander ab.
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
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€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 63 - Bauen und Wohnen |
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63.01 Bauaufsicht / Denkmalschutz |
-10.685 |
12.892 |
-68.346 |
-81.238 |
63.02 Wohnungsförderung |
-220.520 |
-214.936 |
-223.389 |
-8.453 |
Summe Produktbereich 63 |
-231.204 |
-202.044 |
-291.735 |
-89.691 |
Die zukünftige Bautätigkeit ist relativ unsicher vorherzusagen. Für die Ansatzplanung wurde erneut ein Mittelwert der letzten vier Haushaltsjahre gebildet. Es wird im Ergebnis mit Mehrerträgen i.H.v. 40.000 € bei den Baugenehmigungsgebühren gerechnet. Dabei sind etwaige Gebührenmehreinnahmen bei Wegfall des „Freistellungsverfahrens“ noch nicht eingerechnet, da kein Stichtag vorhersehbar ist. Bei den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen werden die Kosten für die Digitalisierungsarbeiten von Statiken und Freistellungsakten berücksichtigt
Die trotz geplanter Mehrerträge ausgewiesene Verschlechterung im Haushalt 2016 resultiert aus den angenommenen Personalausgaben, welche für den Bereich 63 um ca. 124.000 € höher eingestellt wurden. Diese resultiert weit überwiegend aus den nun zusätzlich zwei eingeplanten Stellen, da erwartungsgemäß im Jahre 2016 das „Freistellungsverfahren“ entfallen wird (63.01). Diesen erwarteten zusätzlichen Ausgaben wurden bisher noch keine erwarteten Gebühreneinnahmen gegenüber gestellt (s.o.). Da die zu erwartenden Gebühreneinnahmen aber weiterhin die Personalkosten im Bereich untere Bauaufsicht decken sollen, wird sich die „errechnete Verschlechterung“ in der angesetzten Form nicht einstellen. Da keine verlässliche Prognose über den genauen Zeitpunkt des Entfallens des Freistellungsverfahrens sowie die daraus resultierende Anzahl der betroffenen Verfahren (ca. 30 pro Monat) möglich ist, wurde lediglich vorsorglich bereits der entsprechende Personalaufwand eingeplant, um nach der Gesetzesänderung reagieren zu können. Die Verschlechterungen im Bereich 63.02 resultieren im Umfang von 6.600 € ebenfalls aus angenommen erhöhten Personalausgaben.
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Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
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Produktbereich 70 - Umwelt |
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|
70.01 Betrieblicher Umweltschutz |
-373.927 |
-446.216 |
-408.431 |
37.785 |
70.02 Natur- und Bodenschutz |
-1.161.072 |
-1.164.267 |
-1.234.476 |
-70.209 |
70.03 Gewässerschutz |
-561.467 |
-681.655 |
-655.792 |
25.864 |
70.04 Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) |
-2.340.784 |
140.587 |
200.488 |
59.900 |
Summe Produktbereich 70 |
-4.437.250 |
-2.151.552 |
-2.098.212 |
53.340 |
Im Bereich des Betrieblichen Umweltschutzes (70.01) wurde eine Ansatzerhöhung aufgrund der steigenden Anzahl von Genehmigungsverfahren vorgenommen. Zudem erfolgt in dieser Produktgruppe sowie in der Produktgruppe 70.03 die Berücksichtigung der Gebührenerträge in Form der Auslagenerstattung für Stellungnahmen der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Wasserbehörde für Benehmenserteilungen nach § 17 BNatSchG (Eingriffsbewertung) und § 113 WHG (Überschwemmungsgebiete). Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat mit Erlass vom 06.05.2015 geregelt, dass Bewilligungsbehörden, die für Leistungen anderer Behörden im Rahmen von Bewilligungsverfahren Gebühren zu zahlen haben, nicht von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn sie diese Gebühren als Auslagen von einem Dritten erstattet bekommen. Dies bedeutet, dass für Stellungnahmen der Abteilung 70 im Rahmen von Bewilligungsverfahren (z.B. der Erteilung von Baugenehmigungen durch die Abt. 63) Gebühren zu erheben sind, da die Genehmigungsbehörde (Abt. 63) diese gegenüber den Antragstellern geltend macht.
Im Bereich der Landschaftsplanung (70.02) ist die Personalkostenförderung des Landes für die Aufstellung der Landschaftspläne in 2015 ausgelaufen. Ein Satzungsbeschluss über die Landschaftspläne Buldern, Lüdinghausen und Davensberg-Senden steht noch aus. Die entsprechenden notwendigen Personalaufwendungen wurden bei der Ansatzplanung berücksichtigt.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.