Betreff
Entwurf Haushalt 2016 Budget 01 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Vorlage
SV-9-0429
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 01

 

Produktgruppen                                                                                                        

 

32.01

Allgemeine Gefahrenabwehr

ab Seite 9

32.02

Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung)

ab Seite 18

32.03

Feuerschutz, Großschadenslagen

ab Seite 29

32.04

Ausländerangelegenheiten

ab Seite 36

 

 

 

36.01

Verkehrssicherung

ab Seite 49

36.02

Zulassungen

ab Seite 57

36.03

Fahr- und Beförderungserlaubnisse

ab Seite 61

 

 

 

39.01

Verbraucherschutz

ab Seite 69

39.02

Veterinärdienst

ab Seite 73

39.03

Fleisch- und Geflügelhygiene

ab Seite 82

 

 

 

63.01

Bauaufsicht / Denkmalschutz

ab Seite 89

63.02

Wohnungsförderung

ab Seite 95

 

 

 

 

70.01

Betrieblicher Umweltschutz

ab Seite 103

70.02

Natur- und Bodenschutz

ab Seite 108

70.03

Gewässerschutz

ab Seite 118

70.04

Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

ab Seite 123

 

 

 

 

 

 

 

 

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

II.  Lösung

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wurde vom Kämmerer am 10.12.2015 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 16.12.2015 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 18.01.2016 – 27.01.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 03.02.2016 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2016 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 553 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Haushalt 2016

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2016 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2015 zu 2016
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2014

2015

2016

Produktbereich 32 - Sicherheit und Ordnung

 

 

 

 

32.01 Allgemeine Gefahrenabwehr

-135.714

-120.413

-142.613

-22.200

32.02 Rettungsdienst (einschließlich Kostenrechnung)

876.935

555.473

572.973

17.501

32.03 Feuerschutz, Großschadenslagen

-600.520

-665.294

-662.145

3.149

32.04 Ausländerangelegenheiten

-534.829

-535.151

-672.630

-137.479

Summe Produktbereich 32

-394.129

-765.385

-904.415

-139.030

 

Im Produktbereich 32 ergeben sich Abweichungen bei den Gebührenerträgen in der Produktgruppe 32.01, die im Wesentlichen aus einer turnusmäßig niedrigeren Anzahl von Jagdscheinverlängerungen (3-Jahres-Jagdschein) sowie einem Rückgang des Antragsvolumens im Bereich Handwerk und Gewerbe resultieren.

 

Der enorme Anstieg der Zuweisungen von Flüchtlingen verursacht erheblichen Arbeitsaufwand in der Ausländerbehörde, der nur mit zusätzlichem Personal bewältigt werden kann.  Aus diesem Personalaufwand resultiert der Großteil der Mehraufwendungen für die Produktgruppe 32.04. Der Ansatz für die Erträge aus Verwaltungsgebühren wird aufgrund der steigenden Antragszahlen für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an anerkannte Asylbewerber ebenfalls erhöht. Im Gegenzug werden auch die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen sowie für die Beschaffung der elektronischen Aufenthaltstitel, die nur teilweise durch Erträge gedeckt wird, aus den o.g. Gründen erhöht.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2015 zu 2016
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2014

2015

2016

Produktbereich 36 - Straßenverkehr

 

 

 

 

36.01 Verkehrssicherung

1.882.241

1.338.894

1.336.641

-2.253

36.02 Zulassungen

1.085.286

934.934

918.903

-16.031

36.03 Fahr- und Beförderungserlaubnisse

74.680

29.514

36.400

6.886

Summe Produktbereich 36

3.042.207

2.303.342

2.291.944

-11.397

 

Der Ansatz für die Einnahmen aus den Verwaltungsgebühren in der Produktgruppe 36.01 wurde aufgrund des Rechnungsergebnisses 2014 sowie der Entwicklung im Jahr 2015 um 10.000 € erhöht. Die übrigen Abweichungen resultieren insbesondere aus Personalaufwendungen, die aus der Schaffung der Stelle einer/eines Fachdienstverantwortlichen für den Fachdienst 36.02 resultieren.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2015 zu 2016
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2014

2015

2016

Produktbereich 39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung

 

 

 

 

39.01 Verbraucherschutz

-850.671

-910.248

-918.421

-8.174

39.02 Veterinärdienst

-1.097.061

-947.825

-945.313

2.512

39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

467.960

372.964

320.931

-52.033

Summe Produktbereich 39

-1.479.772

-1.485.109

-1.542.804

-57.694

 

 

Gravierende finanzielle Veränderungen sind im Bereich des Verbraucherschutzes nicht zu verzeichnen. Die ausgewiesene Abweichung in der Produktgruppe 39.01 ist im Wesentlichen zurückzuführen auf eine geringfügige personelle Aufstockung für Überwachungstätigkeiten im Bereich des Verbraucherschutzes.

 

Seit dem 01.07.2014 müssen Landwirte den Einsatz von Antibiotika in einer Datenbank erfassen. Für die Übermittlung der Therapiehäufigkeit, die Prüfung der Maßnahmepläne etc. sind Gebühren zu erheben (39.02). Die Therapiehäufigkeiten können mittlerweile aber auch online abgerufen werden, wovon rd. 2/3 der Landwirte Gebrauch machen. Für diese Betriebe entfällt die gebührenpflichtige schriftliche Mitteilung. Insgesamt ist mit einem Gebührenanstieg von 12.500 € zu rechnen. Hinzu kommen erwartete Einnahmen aus Bußgeldern wg. Verstößen gegen Meldepflichten von Landwirten im Zusammenhang mit der Antibiotikadatenbank.

 

Aufgrund einer Organisationsänderung am Untersuchungsband werden geringere Personalkosten (39.03) erwartet. Bei der Gebührenkalkulation (Einnahmenseite) wird dieses entsprechend berücksichtigt. Aufgrund der Berücksichtigung von Verwaltungsgemeinkosten, die nicht im Produktbereich ausgewiesen werden, bei der Kalkulation, weichen die dargestellten Daten zu Aufwendungen und Erlösen voneinander ab.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2015 zu 2016
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2014

2015

2016

Produktbereich 63 - Bauen und Wohnen

 

 

 

 

63.01 Bauaufsicht / Denkmalschutz

-10.685

12.892

-68.346

-81.238

63.02 Wohnungsförderung

-220.520

-214.936

-223.389

-8.453

Summe Produktbereich 63

-231.204

-202.044

-291.735

-89.691

 

Die zukünftige Bautätigkeit ist relativ unsicher vorherzusagen. Für die Ansatzplanung wurde erneut ein Mittelwert der letzten vier Haushaltsjahre gebildet. Es wird im Ergebnis mit Mehrerträgen i.H.v. 40.000 € bei den Baugenehmigungsgebühren gerechnet. Dabei sind etwaige Gebührenmehreinnahmen bei Wegfall des „Freistellungsverfahrens“ noch nicht eingerechnet, da kein Stichtag vorhersehbar ist.  Bei den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen werden die Kosten für die Digitalisierungsarbeiten von Statiken und Freistellungsakten berücksichtigt

 

Die trotz geplanter Mehrerträge ausgewiesene Verschlechterung im Haushalt 2016 resultiert aus den angenommenen Personalausgaben, welche für den Bereich 63 um ca. 124.000 € höher eingestellt wurden. Diese resultiert weit überwiegend aus  den nun zusätzlich zwei eingeplanten Stellen, da erwartungsgemäß im Jahre 2016 das „Freistellungsverfahren“ entfallen wird (63.01). Diesen erwarteten zusätzlichen Ausgaben wurden bisher noch keine erwarteten Gebühreneinnahmen gegenüber gestellt (s.o.). Da die zu erwartenden Gebühreneinnahmen aber weiterhin die Personalkosten im Bereich untere Bauaufsicht decken sollen, wird sich die „errechnete Verschlechterung“ in der angesetzten Form nicht einstellen. Da keine verlässliche Prognose über den genauen Zeitpunkt des Entfallens des Freistellungsverfahrens sowie die daraus resultierende Anzahl der betroffenen Verfahren (ca. 30 pro Monat) möglich ist, wurde lediglich vorsorglich bereits der entsprechende Personalaufwand eingeplant, um nach der Gesetzesänderung reagieren zu können. Die Verschlechterungen im Bereich 63.02 resultieren im Umfang von 6.600 € ebenfalls aus angenommen erhöhten Personalausgaben.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung 2015 zu 2016
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2014

2015

2016

Produktbereich 70 - Umwelt

 

 

 

 

70.01 Betrieblicher Umweltschutz

-373.927

-446.216

-408.431

37.785

70.02 Natur- und Bodenschutz

-1.161.072

-1.164.267

-1.234.476

-70.209

70.03 Gewässerschutz

-561.467

-681.655

-655.792

25.864

70.04 Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

-2.340.784

140.587

200.488

59.900

Summe Produktbereich 70

-4.437.250

-2.151.552

-2.098.212

53.340

 

 

Im Bereich des Betrieblichen Umweltschutzes  (70.01) wurde eine Ansatzerhöhung aufgrund der steigenden Anzahl von Genehmigungsverfahren vorgenommen. Zudem erfolgt in dieser Produktgruppe sowie in der Produktgruppe 70.03 die Berücksichtigung der Gebührenerträge in Form der Auslagenerstattung für Stellungnahmen der Unteren Landschaftsbehörde und der Unteren Wasserbehörde für Benehmenserteilungen nach § 17 BNatSchG (Eingriffsbewertung) und § 113 WHG (Überschwemmungsgebiete). Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat mit Erlass vom 06.05.2015 geregelt, dass Bewilligungsbehörden, die für Leistungen anderer Behörden im Rahmen von Bewilligungsverfahren Gebühren zu zahlen haben, nicht von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn sie diese Gebühren als Auslagen von einem Dritten erstattet bekommen. Dies bedeutet, dass für Stellungnahmen der Abteilung 70 im Rahmen von Bewilligungsverfahren (z.B. der Erteilung von Baugenehmigungen durch die Abt. 63) Gebühren zu erheben sind, da die Genehmigungsbehörde (Abt. 63) diese gegenüber den Antragstellern geltend macht.

 

Im Bereich der Landschaftsplanung (70.02) ist die Personalkostenförderung des Landes für die Aufstellung der Landschaftspläne in 2015 ausgelaufen. Ein Satzungsbeschluss über die Landschaftspläne Buldern, Lüdinghausen und Davensberg-Senden steht noch aus. Die  entsprechenden notwendigen Personalaufwendungen wurden bei der Ansatzplanung berücksichtigt.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.