Die
im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen
Finanzmittelüberschüssen bzw.
-fehlbeträgen
der Produktgruppen
im Budget 2
Produktgruppen ab Seite
51.10 |
Prävention und Regelangebote |
219 |
51.20 |
Hilfen zur Erziehung |
231 |
51.30 |
Sonstige Leistungen |
241 |
inkl.
der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden
unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
Anmerkung: Die
sich in dieser Sitzung des Jugendhilfeauschusses ergebenden Änderungen werden
in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag
zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils
gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom
Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 wurde
vom Kämmerer am 10.12.2015 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne
Abweichungen bestätigt. Nach
Einbringung in den Kreistag am 16.12.2015 finden die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 18.01.2016 –
27.01.2016 statt. Die
Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 03.02.2016
vorgesehen.
Der Haushalt 2016 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu
beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und
Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen.
Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten
Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen
ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW
ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf
NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen
Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der
Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt
(Seiten
553 ff.). Hierbei kann es
durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines
Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche
NKF-Produktbereiche einfließen.
Haushalt 2016
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes
ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt.
Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2016 enthaltenen
Ausführungen verwiesen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2014 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich 51 - Jugendamt |
|
|
|
|
51.01 Familienunterstützende Maßnahmen (bis 2014) |
-14.252.255 |
0 |
0 |
0 |
51.02 Hilfen in Erziehungsangelegenheiten (bis 2014) |
-9.707.214 |
0 |
0 |
0 |
51.03 Weitere Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem
BEEG (bis 2014) |
-1.343.337 |
0 |
0 |
0 |
51.10 Prävention und Regelangebote |
0 |
-16.460.076 |
-16.111.619 |
348.457 |
51.20 Hilfen zur Erziehung |
0 |
-11.318.219 |
-10.924.243 |
393.976 |
51.30 Sonstige Leistungen |
0 |
-1.792.307 |
-2.014.294 |
-221.987 |
Summe Produktbereich 51 |
-25.302.805 |
-29.570.602 |
-29.050.156 |
520.445 |
Produktgruppe 51.10 Prävention und Regelangebote
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe 51.10 - Prävention und Regelangebote |
|
|
|
51.10.01 - Frühe Hilfen |
-603.529 |
-593.572 |
9.957 |
51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern |
-14.560.460 |
-14.176.392 |
384.069 |
51.10.03 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung |
-1.191.297 |
-1.234.595 |
-43.298 |
51.10.04 - Jugendsozialarbeit |
-104.790 |
-107.061 |
-2.271 |
Summe Produktgruppe 51.10 |
-16.460.076 |
-16.111.619 |
348.457 |
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
51.10.01 – Frühe Hilfen
Die Verbesserung im Bereich der Frühen Hilfen resultiert im
Wesentlichen aus den Sachkosten (Fortbildung, Bürobedarf, Porto etc.). Diese
wurden für den gesamten Produktbereich 51 anhand eines Verteilerschlüssels neu
aufgeteilt.
51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern
Im Produkt
Tagesbetreuung von Kindern wird für 2016 mit einem sinkenden Zuschussbedarf
gerechnet. Dies ist auf die geringeren Kinderzahlen im Kindergartenjahr 2016/17
zurückzuführen. Bei einer unterstellten gleichbleibenden Bedarfsquote führt
dies zu einer geringeren Zahl an Betreuungsplätzen.
Nicht
berücksichtigt in die Planungen für 2016 wurde eine mögliche Erhöhung des
jährlichen Kostensteigerungsfaktors (derzeit 1,5 %). Auch durch die Einführung
der tatsächlichen Istkostenabrechnung ab dem Kindergartenjahr 2015/16 können
sich noch Veränderungen ergeben, die sich aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht
abschätzen lassen. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor bei der Planung ist die
Flüchtlingsbetreuung. Asylsuchende Kinder im Vorschulalter haben wie deutsche
Kinder einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. In welchem Umfang diese
eingefordert und in Anspruch genommen werden, lässt sich um jetzigen Zeitpunkt
noch nicht absehen.
51.10.03 - Kinder-, Jugend- und
Familienförderung
Aufgrund der Antragsangaben der Träger der
Einrichtungen der Offene Kinder- und Jugendarbeit für das kommende
Haushaltsjahr sind Mehrausgaben in Höhe von 40.000 EUR eingeplant worden. Diese
Mehrausgaben basieren auf den bereits gestiegenen Personalkosten in 2015 sowie
einer Steigerungsrate von 2%.
51.10.04 – Jugendsozialarbeit
Der
Zuschussbedarf ergibt sich aus den Kreiszuschüssen für das Projekt „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ und für die Beratungsstelle des Havixbecker Modells
e. V. sowie aus Personal- und Sachkosten. Wesentliche Veränderungen zum Ansatz
2015 sind nicht zu verzeichnen.
Produktgruppe 51.20 Hilfen zur
Erziehung
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe 51.20 - Hilfen zur Erziehung |
|
|
|
51.20.01 -Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche |
-8.692.468 |
-7.912.736 |
779.733 |
51.20.02 - Hilfen für junge Volljährige |
-852.373 |
-753.496 |
98.877 |
51.20.03 - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche |
-1.773.377 |
-2.258.011 |
-484.633 |
51.20.04 - Brückeneinrichtung umF |
0 |
0 |
0 |
Summe Produktgruppe 51.20 |
-11.318.219 |
-10.924.243 |
393.976 |
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
51.20.01 –
Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche
Der
Zuschussbedarf bei den ambulanten Hilfen beträgt für 2016 1.549.000 € (2015:
2.133.000 €). Im laufenden Haushaltsjahr 2015 zeichnet sich ab, dass der Ansatz
für die ambulanten Hilfen deutlich unterschritten wird. Dies wurde bei der
Kalkulation für 2016 entsprechend berücksichtigt.
Der
Zuschussbedarf bei den Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgruppe steigt
hingegen im Vergleich zum Vorjahr um 242.500 € (2015: 159.000 € | 2016: 401.500
€). Für die Planungen in 2015 wurde eine durchschnittliche Fallzahl von 5
Fällen zugrunde gelegt. Im laufenden Haushaltsjahr 2015 liegt diese allerdings
bei 11. Für 2016 wird von einer ähnlichen Entwicklung ausgegangen, so dass
diese Fallzahl (11) für die Planungen 2016 zugrunde gelegt wurde.
Bei den
stationären Hilfen beträgt der Zuschussbedarf 5.114.000 € (2015: 5.625.000 €)
und sinkt damit um 511.000 €. Ursächlich hierfür sind Mehrerträge, die im
Wesentlichen auf einen Anstieg der Vollzeitpflegen mit einem Kostenerstattungsanspruch
aufgrund der Sonderzuständigkeit nach § 86 Abs. 6 SGB VIII (von
durchschnittlich 94 Fällen in 2014 auf 103 Fälle in 2015) resultieren.
Im Zusammenhang
mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umF) wurde ein
Aufwand in Höhe von rd. 4,6 Mio. eingeplant. Da für diese Fälle ein
Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Land besteht, wurde auch ein
entsprechender Ertrag in Höhe von 4,6 Mio. € eingeplant. Der Gesetzesentwurf
zum 5. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sieht zudem
eine Erstattung der Verwaltungskosten im Rahmen einer Pauschale vor. Hieraus
resultieren Mehrerträge in Höhe von rd. 186.000 €.
Weiter
Veränderungen ergeben sich bei den Sach- und Personalkosten, so dass der
Zuschussbedarf in diesem Produkt im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 779.733
€ sinkt.
51.20.02 – Hilfen
für junge Volljährige
Die Fallzahlen
bei den Hilfen für junge Volljährige sind leicht rückläufig (2014: 44 | 2015:
38). Zudem konnten im laufenden Haushaltsjahr 2015 Mehrerträge erzielt werden.
Diese Entwicklungen wurden bei der Planung für 2016 zugrunde gelegt, so dass
sich der Zuschussbedarf um rd. 99.000 € reduziert.
51.20.03 -
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Der
Zuschussbedarf bei der ambulanten Eingliederungshilfe steigt um rd. 270.000 €
auf rd. 1.401.000 €. Wie bereits in den Vorjahren wird weiterhin von einem
steigenden Bedarf an Integrationshelfern in den Schulen ausgegangen.
Auch im Bereich
der stationären Eingliederungshilfe steigt laut der Planung für 2016 der
Zuschussbedarf um rd. 183.000 €. Grundlage hierfür sind die Hochrechnungen des
laufenden Haushaltsjahres 2015. Da diese Hilfe besonders kostenintensiv ist,
zeigen bereits geringe Schwankungen in den Fallzahlen große Auswirkungen auf
die Aufwendungen.
51.20.04 –
Brückeneinrichtung umF
Innerhalb weniger
Wochen musste aufgrund fehlender Unterbringungsmöglichkeiten für umF eine
alternative Lösung gefunden und umgesetzt werden. Derzeit lässt sich noch nicht
abschließend einschätzen, welche Aufwendungen tatsächlich im Zusammenhang mit
der Errichtung, Führung und Unterhaltung der Brückeneinrichtung St. Josefhaus
entstehen werden. Anhand der Aufwendungen wird im Laufe des Haushaltsjahres
2016 ein Entgeltsatz gebildet, so dass sämtliche Kosten im Rahmen von
Kostenerstattungen aus dem Produkt 51.20.01 bzw. durch Kostenerstattungen der
Jugendämter Coesfeld und Dülmen und ggf. auch anderen gedeckt werden.
Produktgruppe 51.30 – Sonstige Leistungen
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung
2015 zu 2016 |
2015 |
2016 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe 51.30 - Sonstige Leistungen |
|
|
|
51.30.01 - Kinderschutz |
-416.764 |
-505.463 |
-88.699 |
51.30.02 - Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe |
-1.245.871 |
-1.387.808 |
-141.937 |
51.30.03 - Betreuungsstelle |
-112.425 |
-113.093 |
-668 |
51.30.04 - Elterngeld / Betreuungsgeld |
-17.247 |
-7.929 |
9.318 |
Summe Produktgruppe 51.30 |
-1.792.307 |
-2.014.294 |
-221.987 |
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
51.30.01 – Kinderschutz
Die Erhöhung des Zuschussbedarfs ergibt sich aus den Sach- und
Personalkosten. Bei den Sachkosten handelt es sich dabei, wie bereits zuvor
ausgeführt, lediglich um eine neue Verteilung auf die Produkte.
51.30.02 –
Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Für die
Inanspruchnahme von Dolmetschertätigkeiten im Rahmen der Amtsvormundschaften
für umF wurde ein Ansatz in Höhe von 5.000 € eingeplant. Im Wesentlichen
begründet sich die Verschlechterung des Zuschussbedarfs auf höhere
Personalkosten.
51.30.03
Betreuungsstelle
Der
Zuschussbedarf beläuft sich auf 113.093 € und resultiert im Wesentlichen aus
Personal- und Sachkostenanteilen sowie der pauschalen Förderung der
Betreuungsvereine des SKF (Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen). Da die
Betreuungsstelle für den Bereich des gesamten Kreises tätig ist, erfolgt die
Finanzierung außerhalb der Jugendamtsumlage.
51.30.04
Elterngeld/Betreuungsgeld
Durch Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2015 wurde das Betreuungsgeld eingestellt.
Die bis dahin bewilligten Leistungen laufen bis zum Ende des
Bewilligungszeitraumes weiter. Der Belastungsausgleich wird im Zusammenhang mit
dem ElterngeldPlus um 0,31 Stellen angehoben.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Änderungen von Standards
haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und
möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt.
Hierüber ist im
weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Die Zuständigkeit
des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.