Beschlussvorschlag:
Ohne
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In
der ersten Sitzung des Integrationsausschusses am 11.11.2015 stellte die
Verwaltung den grundlegenden Sachstand einschließlich wichtiger gesetzlicher
Grundlagen, eine umfassende Datenübersicht sowie einige Planungen im Rahmen des
Flüchtlingsgeschehens vor. Zu ausgewählten Projekten und Maßnahmen aus
verschiedenen Abteilungen der Verwaltung soll hier aktualisiert berichtet
werden.
Abteilung 40 Schule und
Bildung
Beschulung
in der Sekundarstufe II
Am
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg - Schulort Lüdinghausen – und am
Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld sind inzwischen jeweils zwei Klassen
eingerichtet worden.
Die
Schulleitungen der beiden Berufskollegs haben in der Sitzung des Ausschusses
für Schule, Kultur und Sport am 01.12.2015 über den Sachstand und die aktuelle
Entwicklung berichtet.
In
die beiden Klassen in Lüdinghausen wurden jeweils 20 Schüler/innen aufgenommen.
Am Pictorius-Berufskolleg wird die seitens der Bezirksregierung Münster
genannte Obergrenze von 20 Schüler(n)/innen für eine Klasse mit 23 bzw. 24
Schüler(n)/innen leicht überschritten.
Am
17.12.2015 findet ein Gespräch der Schulleitungen der drei Berufskollegs des
Kreises mit dem Schulträger statt. Dort soll auch über die Notwendigkeiten /
Möglichkeiten der Bildung einer weiteren Klasse zum 01.02.2016 gesprochen
werden.
Keine
neuen Erkenntnisse gibt es zur Frage der Möglichkeiten und Zuständigkeiten der
Berufskollegs für junge Flüchtlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und
damit nicht mehr der Schulpflicht (bzw. dem „Recht auf Beschulung“) in der
Sekundarstufe II unterliegen.
Maßnahme
„Internationale Förderklasse plus“
Das
Pictorius-Berufskollegs und das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg haben mit
der Kreishandwerkerschaft Coesfeld ein Modellprojekt „Internationale
Förderklasse plus“ für das Schuljahr 2015/16 entwickelt.
Der
Kreistag hat am 16.12.2015 beschlossen, den beiden Berufskollegs jeweils einen
Betrag von 30.000 € zur Durchführung des
Projekts zur Verfügung zu stellen. Auf die Sitzungsvorlage SV-9-0403 wird in
diesem Zusammenhang verwiesen.
In
der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 01.12.2015 wurde in
Ergänzung zur Sitzungsvorlage dargestellt, dass sich das Konzept noch in der
Feinabstimmung zwischen den Schulen und der Kreishandwerkerschaft befindet. Aufgrund
der aktuellen Beschulungssituation war es geboten, als „Sofortmaßnahme“ für
geeignete Schüler/innen, die die Internationalen Förderklassen besuchen, eine besondere
Qualifizierungsmöglichkeit zu schaffen und die Berufskollegs im laufenden
Schuljahr schnell zu unterstützen. Die Maßnahme richtet sich nur an
Schüler/innen der Internationalen Förderklassen und damit auch nur an
berufsschulpflichtige Schüler/innen. Vorgesehen ist, dass die Schüler/innen an
drei Wochentagen am Projekt teilnehmen und an zwei Wochentagen im Berufskolleg
beschult werden und dort insbesondere Sprachtraining erhalten. Die
Schüler/innen bleiben Vollzeitschüler der Berufskollegs. Sie werden von den
Lehrkräften intensiv begleitet. Rechtlich gesehen handelt es sich um ein „schulisch
begleitetes betriebliches Praktikum“, das nur eben beim Maßnahmenträger
angesiedelt ist. Ziel der Maßnahme ist dabei auch, dass geeignete Schüler/innen
vom Maßnahmenträger in Abstimmung mit den Berufskollegs in echte
Betriebspraktika vermittelt werden.
Deutlich
wurde herausgestellt, dass das Modellprojekt ausschließlich für das Schuljahr
2015/16 in einer Übergangssituation durch den Kreis finanziert wird. Nach
derzeitigem Stand handelt es sich nicht
um eine Dauermaßnahme in Verantwortung des Kreises (Schulträger). Es wird davon
ausgegangen, dass künftige Fördermaßnahmen
für diesen Personenkreis im
Verantwortungsbereich des SGB III- bzw. des SGB II-Trägers liegen.
Abteilung 51 Jugendamt
Das
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung
ausländischer Kinder und Jugendlicher ist nicht wie zunächst erwartet zum
01.01.2016 sondern bereits am 01.11.2015 in Kraft getreten. Die Jugendämter
sind verpflichtet, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) in Obhut zu
nehmen.
Aktuell
halten sich ca. 10.000 umF in NRW auf. Während nach ersten Schätzungen ca. 26
umF in die Zuständigkeit des Kreisjugendamtes fallen sollten, beläuft sich der
aktuellste Aufnahmeschlüssel (Datum 09.12.2015) schon auf 86 junge
Menschen.
Seit
Mitte Oktober 2015 wurden über 60 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch
das Kreisjugendamt in Obhut genommen. Bis auf eine Ausnahme sind alle in
Augenschein genommenen umF männlich und stammen überwiegend aus Afghanistan und
Syrien. Einzelne kommen aus dem Irak, dem Libanon, Bangladesch und Albanien.
Die meisten sind, soweit feststellbar, zwischen 15 und 17 Jahren alt.
Bis
Mitte Dezember wurden bei über 70 Flüchtlingen Erstbefragungen durchgeführt.
Diese dienen insbesondere der Altersfeststellung, der Klärung, ob sich
Verwandte im Bundesgebiet aufhalten, wie die gesundheitliche Verfassung des
jungen Menschen ist und der Entscheidung, ob eine Einbeziehung in das
Verteilverfahren möglich ist. Bei einigen wurde festgestellt, dass sie entgegen
eigener Angaben nicht minderjährig sind. Vereinzelt wurden Minderjährige in
Obhut genommen, die bereits nach wenigen Tagen untergetaucht sind.
Aufgrund
dessen, dass die hochbelasteten Jugendämter wie Köln, Aachen, Dortmund usw. die
im Kreisgebiet vorhandenen Plätze in Jugendhilfeeinrichtungen bereits belegen,
konnten die o.g. jungen Menschen nicht nach Jugendhilfestandard untergebracht
werden. Dies wurde dem Landesjugendamt als Problem angezeigt. Aktuell werden
nicht betriebserlaubnisfähige Übergangslösungen vom Landesjugendamt geduldet.
Gemeinsam
mit den Stadtjugendämtern Dülmen und Coesfeld wurden Übergangslösungen
geschaffen. Alle eingetroffenen umF wurden zunächst zum Leisweg nach Coesfeld
gebracht, wo ihnen auf einer eigenen Etage getrennt von den Erwachsenen
Schlafplätze zur Verfügung standen und die Grundversorgung sichergestellt
wurde. Mit Hilfe des Sicherheitsdienstes wurde der Schutz vor eventuellen
Übergriffen sichergestellt. Dank des hohen ehrenamtlichen Engagements in
Coesfeld konnten Sportangebote und Deutschunterricht realisiert werden.
Seit
dem 09.12.2015 steht für die unbegleiteten Minderjährigen die
Brückeneinrichtung im St. Josefshaus in Seppenrade zur Verfügung. Der Kreis
Coesfeld als Betreiber der Einrichtung hat hier Räume, die die
Franziskanerinnen nicht mehr benötigen, angemietet.
Die
Brückeneinrichtung bietet bis zu 68 Plätze für junge Menschen. Es sind bereits
56 Jugendliche aus dem Zuständigkeitsbereich der Städte Dülmen, Coesfeld und
des Kreisjugendamtes eingezogen. Die pädagogische Betreuung, Versorgung sowie
die Sicherheit der Jugendlichen wird durch das DRK gewährleistet. Daneben
stehen im St. Josefshaus Büroräume für die Jugendamtsmitarbeiter/innen zur
Verfügung, um kurze Wege sicherzustellen. Auch in Seppenrade zeichnet sich ein
hohes ehrenamtliches Engagement ab. So konnten auch hier in bereits
Freizeitangebote sowie Deutschunterricht realisiert werden.
Der
Aufenthalt in der Brückeneinrichtung soll einen Zeitraum von vier Wochen nicht
wesentlich überschreiten. In dieser Zeit ergeht die endgültige
jugendhilferechtliche Zuweisung des jungen Menschen durch die Verteilungsstelle
beim Landesjugendamt Rheinland. Wird das Kreisjugendamt zuständig, kann mit dem
sogenannten Clearing begonnen werden. Ziel ist es, dass im Zusammenwirken aller
beteiligten Fachkräfte (DRK, Vormund, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD),
sonstige freie Träger der Jugendhilfe usw.) eine Einschätzung zum Hilfebedarf
des jungen Menschen und zu den notwendigen und möglichen Hilfen getroffen wird.
Aktuell
arbeiten sämtliche Kooperationspartner der freien Jugendhilfe mit Hochdruck
daran Anschlussmaßnahmen für die umF zu schaffen. Derzeit mangelt es hierfür
jedoch an geeigneten Immobilien und pädagogischen Fachkräften.
Inzwischen
wurden dem Kreisjugendamt 26 Amtsvormundschaften für umF übertragen. Weitere
Anträge auf Ruhen der elterlichen Sorge und Übertragung der Vormundschaft auf
das Jugendamt wurden bereits gestellt.
Neben
der Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nimmt der Bedarf an
allgemeiner Beratung von Flüchtlingsfamilien durch den ASD sowie das Thema
Kinderschutz in diesen Familien deutlich zu.
Abteilung 50 Soziales und
Jobcenter
Projekt
„Early Intervention NRW+“
Das
Projekt „Early Intervention NRW+“ richtet sich an Flüchtlinge mit
Bleibeperspektive, die eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvierten,
sich hoch motiviert zur Integration in Arbeit zeigen und denen deshalb gute
Chancen auf einen Arbeitsplatz eingeräumt werden. Aktuell sind im Kreis
Coesfeld 128 Teilnehmende (Stand 01.12.15) gemeldet. Zum Stand 26.10.15 sind
bereits erste Erfolge in Form der
- Vermittlung 1 Teilnehmer/in in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Vermittlung 1 Teilnehmer/in in den Bundesfreiwilligendienst
- Vermittlung 1 Teilnehmer/in in eine
Einstiegsqualifizierung
verzeichnet
worden.
Hinsichtlich
der Sprachkurse gestaltet sich der Prozess noch schleppend, da die zusätzlichen
„ESF*-Sprachkurse“ noch nicht begonnen haben. Diese Kurse sind ein vom
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angebotenes und gefördertes Programm mit
speziellen Lerneinheiten, in denen berufsbezogenes Deutsch vermittelt wird. Die
Kurse verbinden Deutschunterricht, berufliche Qualifizierung und die Möglichkeit,
einen Beruf durch ein Praktikum näher kennen zu lernen.
Die
Agentur für Arbeit ist dennoch dabei, Teilnehmerinnen und Teilnehmer
vorzumerken.
*ESF = Europäischer Sozialfonds
„Integration Points“
Am
14.12.2015 wurde die Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Agentur
für Arbeit Coesfeld zur besseren Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden,
Agentur für Arbeit und Kreis bei der Integration von Flüchtlingen
unterzeichnet (sog. „Integration
Point“). Diese Vereinbarung soll dazu dienen, eine gebündelte, frühzeitige
Beratung im Hinblick auf soziokulturelle Teilhabe durch Beschäftigung und
berufliche Integration von Flüchtlingen durch die handelnden Akteure zu
erreichen und nach Wechsel der Zuständigkeiten einen möglichst nahtlosen
Übergang der Betreuung von der Agentur für Arbeit Coesfeld in den Bereich des
Jobcenters des Kreises Coesfeld sicher
zu stellen.
Das
bisherige Projekt „Early Intervention“ wird im „Integration Point“ aufgehen.
Abteilung 32 Sicherheit
und Ordnung
Der
Anlage dieser Sitzungsvorlage sind ausgewählte Diagramme zu einigen von der
Ausländerbehörde zum Stichtag 09.12.2015 erhobenen Daten zu entnehmen. In den
vier Wochen zwischen der ersten Sitzung des Integrationsausschusses am
11.11.2015 und der Stichtagserhebung ist die Zahl der Asylbewerber um 662 von
2.452 auf 3.114 gestiegen. Die bis 21 jährigen stellen davon einen Anteil
von fast 33 % (insgesamt 1.023, davon
680 männlich und 343 weiblich zum 09.12.2015).
Schulamt
Das
Schulamt wird zur Sitzung des Integrationsausschusses aktuelle ausgewählte
Daten zu den Schülern mit fehlenden oder geringen Deutschkenntnissen
vorbereiten. Die Übersicht wird als Tischvorlage zur Verfügung stehen.