Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 18 AN 5 in Nottuln
Vorlage
SV-9-0454
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau des Radweges an der K 18 AN 5 auf einer Länge von 550 m zu veranlassen.

 

Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2016 für den Neubau bereitgestellt werden und der Haushalt 2016 seine Rechtskraft erlangt hat.

Begründung:

I.   Problem / II.   Lösung

Die K 18 AN 5 liegt geografisch zwischen der geplanten B 525n (Nottuln) und der L 581 (Billerbeck – Havixbeck). Die Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 875 Kfz/24h.

Im Zuge des Neubaus der Ortsumgehung Nottuln (B 525n) ist die bisher bestehende Radwegeverbindung zwischen dem Ortsrand und den Baumbergen/Stevern nicht mehr durchgängig befahrbar. Fußgänger und Radfahrer müssen zukünftig auf die K 18 AN 5 ausweichen. Da kein Radweg vorhanden ist, sind sie gezwungen auf die Fahrbahn zu wechseln.

Neben der Sandstein- und 100-Schlösser-Route soll zukünftig auch der „SteverAuenWeg“ über die K 18 AN 5 geführt werden. Durch den Neubau des Radwegs schließt sich die Lücke im Radwegenetz. Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die überörtliche Wegeverbindung sowohl für den touristischen als auch für den Alltagsradverkehr optimiert.

Mit den betroffenen Grundstückseigentümern sind Vorgespräche geführt worden. 4 von insgesamt 5 Grundstückseigentümern weigern sich für den Radweg Ackerflächen zur Verfügung zu stellen. Um die Radwegverbindung auf dem Teilstück der K 18 dennoch zu realisieren, soll der Graben verrohrt und der Radweg am Fahrbahnrand geführt werden.

Die Kosten für den Radwegneubau liegen bei ca. 250.000 €. Als Bauzeit werden 3 Monate einkalkuliert. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung stehen soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Bei geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2016 beginnen.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Maßnahme wurden 245.000 € im Haushalt 2016 veranschlagt. 10.000 € stehen noch aus dem Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung. Für die anstehende Auftragsvergabe in Höhe von ca. 250.000 € stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung. Der Neubau des Radweges ist Bestandteil des Regionale-Projekts „SteverAuenWeg“ und wird mit 70 % bezuschusst. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger übernimmt die Gemeinde Nottuln.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte