Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die
notwendigen Maßnahmen für den Bau des Radweges an der K 18 AN 5 auf einer Länge
von 550 m zu veranlassen.
Die Zustimmung (Baubeschluss) erfolgt mit der Maßgabe, dass eine Auftragsvergabe erst erfolgen darf, wenn die Haushaltsmittel in 2016 für den Neubau bereitgestellt werden und der Haushalt 2016 seine Rechtskraft erlangt hat.
Begründung:
I. Problem
/ II. Lösung
Die K 18 AN 5
liegt geografisch zwischen der geplanten B 525n (Nottuln) und der L 581 (Billerbeck
– Havixbeck). Die Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 875 Kfz/24h.
Im Zuge des
Neubaus der Ortsumgehung Nottuln (B 525n) ist die bisher bestehende
Radwegeverbindung zwischen dem Ortsrand und den Baumbergen/Stevern nicht mehr
durchgängig befahrbar. Fußgänger und Radfahrer müssen zukünftig auf die K 18 AN
5 ausweichen. Da kein Radweg vorhanden ist, sind sie gezwungen auf die Fahrbahn
zu wechseln.
Neben der
Sandstein- und 100-Schlösser-Route soll zukünftig auch der „SteverAuenWeg“ über
die K 18 AN 5 geführt werden. Durch den Neubau des Radwegs schließt sich die
Lücke im Radwegenetz. Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die
überörtliche Wegeverbindung sowohl für den touristischen als auch für den
Alltagsradverkehr optimiert.
Mit den
betroffenen Grundstückseigentümern sind Vorgespräche geführt worden. 4 von
insgesamt 5 Grundstückseigentümern weigern sich für den Radweg Ackerflächen zur
Verfügung zu stellen. Um die Radwegverbindung auf dem Teilstück der K 18
dennoch zu realisieren, soll der Graben verrohrt und der Radweg am Fahrbahnrand
geführt werden.
Die Kosten für den
Radwegneubau liegen bei ca. 250.000 €. Als Bauzeit werden 3 Monate
einkalkuliert. Sobald der Baubeschluss vorliegt und die Mittel zur Verfügung
stehen soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Bei
geeigneter Witterung können die Bauarbeiten dann im Frühjahr 2016 beginnen.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Maßnahme wurden
245.000 € im Haushalt 2016 veranschlagt. 10.000 € stehen noch aus dem Haushaltsjahr
2015 zur Verfügung. Für die anstehende Auftragsvergabe in Höhe von ca. 250.000
€ stehen somit ausreichende Mittel zur Verfügung. Der Neubau des Radweges ist
Bestandteil des Regionale-Projekts „SteverAuenWeg“ und wird mit 70 % bezuschusst.
Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger übernimmt die Gemeinde
Nottuln.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte