Beschlussvorschlag:
Die Beteiligung des Kreises Coesfeld an der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) mit einem Anteil von 0,4514 % wird nicht verändert.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistag des Kreises Steinfurt hat im Zusammenhang mit den Entscheidungen zur Umsetzung des Finanzierungskonzeptes der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (FMO GmbH) u.a. beschlossen, dass von den anderen Münsterlandkreisen ein stärkeres finanzielles Engagement durch eine höhere Beteiligung an der FMO GmbH erwartet wird. In einem weiteren Punkt wird eine Neuverteilung der Sitze im Aufsichtsrat der Gesellschaft eingefordert.
Über die Beschlüsse hat der Landrat des Kreises Steinfurt die anderen Landräte
anlässlich von Dienstbesprechungen bereits mündlich informiert – sowohl vor der
Landratswahl im September 2015 durch Herrn Kubendorff als auch durch den
neugewählten Landrat, Herrn Dr. Effing. In diesen Besprechungen ist für den
Kreis Coesfeld sowohl vom ehemaligen als auch durch den aktuellen Landrat
deutlich gemacht worden, dass aus Sicht der Verwaltung keine Gründe für ein
stärkeres Engagement gesehen werden. Diese Tendenz war auch von den Landräten
der Kreise Borken und Warendorf geäußert
worden. Mit Schreiben vom 09.12.2015, eingegangen am 17.12.2015, hat danach der
Landrat des Kreises Steinfurt die dortigen Kreistagsbeschlüsse schriftlich
vorgebracht und bittet um schriftliche Übermittlung der Entscheidung des
Kreises Coesfeld (Anlage 1).
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld ist seit dem 1.1.1992 an der FMO GmbH mit (damals 200.000 DM) 102.300 € beteiligt. Der Kreistag hat am 25.09.1991 den Beitritt zum 01.01.1992 beschlossen (Sitzungsvorlage 188/5). Mit gleicher Höhe ist seinerzeit der Kreis Borken beigetreten. Diese Beträge entsprachen damals einem Beteiligungsverhältnis von 0,6540 %. Nachdem der Kreistag am 16.12.1992 die Kapitalerhöhung (u.a. zur Finanzierung des neuen Terminals) ablehnte, sank der Prozentsatz der Beteiligung auf 0,4514 %. Die aktuellen Beteiligungsverhältnisse aller Gesellschafter sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Grund für die Beteiligung des Kreises Coesfeld waren damals weniger finanzpolitische Überlegungen sondern in erster Linie die Überzeugung, dass eine Beteiligung an der bereits seit vielen Jahren bestehenden Gesellschaft ein Zeichen der verbesserten Zusammenarbeit im Münsterland ist. Im Rahmen des Strukturförderprogrammes ZIN (Zukunfts-Initiative NRW) hatten die Münsterlandkreise und die Stadt Münster seinerzeit dem FMO den höchsten Rang in der Prioritätenliste gegeben, da der Flughafen in der damaligen Betrachtung für die gemeinsame wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere für den regionalen Arbeitsmarkt, von großer und weiter zunehmender Bedeutung ist.
Der Kreis Coesfeld hatte zunächst eine Beteiligung von 500.000 DM angedacht. Bei
der endgültigen Beschlussfassung durch den Kreistag am 25.09.1991 wurde dann
entschieden, die Beteiligung in gleicher Höhe wie der Kreis Borken auf 200.000
DM festzusetzen – auch in der Kenntnis, dass dem Kreis dann kein
Aufsichtsratssitz zusteht. Auf der Grundlage des damit verbundenen Anteils
(aktuell 0,4514 %) hat dann der Kreis Coesfeld das laufende
Finanzierungskonzept (mit Kapitalerhöhungen und Gewährung von
Gesellschafterdarlehen) mitgetragen.
Für ein stärkeres Engagement des Kreises Coesfeld an der FMO GmbH in der
aktuellen oder in veränderten Strukturen wird verwaltungsseitig kein Raum
gesehen.
An den Entscheidungen über die Verteilung von Aufsichtsratssitzen auf die Gesellschafter ist der Kreis Coesfeld aufgrund seines vergleichsweise geringen Anteils an der Gesellschaft nicht maßgeblich beteiligt gewesen. Einen Sitz im Aufsichtsrat steht dem Kreis Coesfeld nicht zu. Grundsätzlich ist gegen eine vom Kreis Steinfurt angestrebte Verteilung der Sitze auf der Grundlage der Anteile an der Gesellschaft nichts einzuwenden. Sofern von der FMO GmbH entsprechende Änderungen der Gesellschaftsverträge vorgelegt werden, muss darüber gesondert entschieden werden. Aktuell liegt kein Entscheidungsbedarf vor.
III. Alternativen
Der Kreis Coesfeld ist bereit, vom Kreis Steinfurt Gesellschafteranteile an der FMO GmbH zu übernehmen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Keine, sofern dem Beschlussvorschlag gefolgt wird.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 Abs. 1 Buchst. l KrO NRW