Betreff
Kindergartenbedarfsplan 2016/17
Vorlage
SV-9-0474
Aktenzeichen
51.2.3 - 3300
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2016/17 wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für das Kindergartenjahr 2016/17 die Landesmittel nach § 21 Abs. 1, 3 und 4 sowie § 22 Abs. 1 und 4 KiBiz beim Landesjugendamt entsprechend dem Inhalt des Kindergartenbedarfsplans sowie für 171 Tagespflegeplätze zu beantragen.

 

Begründung:

 

I.   Problem und II. Lösung

Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – setzt für die Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder nach § 18 u.a. die Bedarfsfeststellung auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. D.h., ein Anspruch auf eine Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen besteht nur dann, wenn diese im Kindergartenbedarfsplan mit dem jeweiligen Angebot (Gruppentyp, Platzzahl, Betreuungsumfang) vorgesehen sind.

 

Das Land beteiligt sich nach §§ 21, 21a, 21b, 21e sowie § 22 KiBiz an der Betriebskostenförderung. Die Landesmittel für das am 01.08.2016 beginnende Kindergartenjahr 2016/17 sind bis zum 15.03.2016 beim Landesjugendamt zu beantragen. Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch über das internetgestützte Programm KiBiz-web, in dem die Antragsdaten (Platzzahlen, Gruppentypen und Betreuungsumfang, Mieten, Zuschläge für eingruppige Einrichtungen und Waldgruppen, Förderung als Familienzentrum (gfl. mit besonderem Unterstützungsbedarf), Anzahl Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege) einzutragen sind und der Landeszuschuss berechnet wird.

 

In der jetzt vor dem Abschluss stehenden Planungsphase des Kindergartenjahres 2016/17 bestätigen sich erneut die extrem hohen U3 Anmeldezahlen im Bereich des Kreisjugendamtes Coesfeld. Lag die Quote Stand 16.02.2015 bei 38,1 %, so liegt sie Stand 11.02.2016 bei 42,2 %. Auffällig ist dabei der starke Anstieg der Anmeldungen der einjährigen Kinder von 32 % in 2015 auf 38,7 % in 2016. Bei den zweijährigen Kindern liegt die Anmeldequote 2016 bei 82,2 % nach 79,8 % in 2015. Langfristig ist davon auszugehen, dass der regelmäßige Betreuungsbeginn der Kinder nicht mehr das Vollenden des dritten Lebensjahres sein wird, sondern die Kinder spätestens mit dem 2. Geburtstag in der Kita angemeldet werden. Die bereits jetzt schon hohe Nachfragequote bei den einjährigen und deren weiterer Anstieg lassen vermuten, dass der Bedarf hier ebenfalls noch weiter ansteigen wird. Da einjährige Kinder allerdings nur in Typ II Gruppen mit entsprechend geringer Platzzahl von nur zehn Kindern betreut werden können, hat dieses erhebliche Auswirkungen auf die notwendige Gruppenstruktur in den Einrichtungen und ist bei den dringend notwendigen Ausbaubemühungen verstärkt in den Blick zu nehmen. Gründe für die hohe U3 Nachfrage dürften sicherlich die niedrige Arbeitslosenquote bei dazu passend hoher Frauenerwerbsquote im Kreis Coesfeld sein und die Randlage zur Stadt Münster im Nordosten und dem Ruhrgebiet im Süden bei sehr guter verkehrlicher Anbindung.

 

Des Weiteren ist eine unvermindert starke Zuwanderung in alle Gemeinden im Bereich des Kreisjugendamtes zu verzeichnen, die verbunden mit der hohen Nachfrage dazu führt, dass das Angebot in den vorhandenen Kindertageseinrichtungen stark an seine Grenzen kommt und teilweise eine Versorgung nur noch in ergänzenden Provisorien erreicht werden kann. Dazu kommt noch als letztlich unkalkulierbare Größe der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen für ausländische Kinder. Diese sind bisher nur in noch überschaubarer Anzahl in den Einrichtungen, es ist aber davon auszugehen, dass dieser Bedarf spätestens mittelfristig stark ansteigen wird.

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 als extrem schwierig dar und Stand 11.02.2016 ist sie auch noch nicht abgeschlossen, da in rund der Hälfte der Gemeinden noch Abstimmungsgespräche für weitere provisorische Gruppen zu führen sind, um extreme Überbelegungen in den vorhandenen Gruppen soweit möglich zu vermeiden und die Schaffung von Reserveplätzen für unterjährige Aufnahmen zu ermöglichen. Daher ist es nicht möglich, den Kindergartenbedarfsplan 2016/17 wie in den Vorjahren üblich bereits mit dieser Sitzungsvorlage zu versenden. Ziel ist es, ihn noch rechtzeitig vor der Sitzung zu versenden.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Betriebskostenförderung für die Kindertageseinrichtungen basiert auf den Festlegungen im Kindergartenbedarfsplan. Finanziert werden die Betriebskosten durch die Träger, das Land und das Jugendamt. Das Jugendamt wiederum kann seinen Anteil an der Betriebskostenförderung durch die Erhebung von Elternbeiträgen tlw. refinanzieren. Von den Betriebskosten des Kindergartenjahres 2016/17 fallen 5/12 im Jahr 2016 (August bis Dezember) und 7/12 im Jahr 2017 (Januar bis Juli) an.

 

Bei der Aufstellung des Haushaltes 2016 konnten die voraussichtlichen Betriebskosten des Kindergartenjahres 2015/16, ausschlaggebend für die Monate Januar - Juli 2016, berücksichtigt werden, soweit sie zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannt waren. Sich danach noch ergebende Änderungen durch Mehrkosten aufgrund nachträglicher Anerkennungen von Kindern mit behinderungsbedingtem Mehrbedarf sind in die Berechnung nicht mit eingeflossen. Das Kindergartenjahr 2016/17 konnte nur aufgrund der Kinderzahlen zum Stand 31.07.2015 hochgerechnet werden, die geplante Anhebung des jährlichen Erhöhungsfaktors der Kindpauschalen von 1,5 % auf 3 % ab dem Kindergartenjahr 2016/17 wurde bei der Berechnung des Haushaltsansatzes 2016 allerdings bereits schon berücksichtigt. Ebenfalls berücksichtigt wurde die geplante Erhöhung des Konnexitätsfaktors U3 von 19,96 %-Punkten auf 22,46%-Punkte. Beides ist seitens des Landesgesetzgebers noch in Gesetzform umzusetzen.

 

Aufgrund der Vielzahl an noch offenen Fragen lässt sich Stand 11.02.2016 der Finanzumfang der Kindergartenbedarfsplanung 2016/17 noch nicht abschließend abschätzen, tendenziell ist aber davon auszugehen, dass der eingeplante Haushaltsansatz 2016 auskömmlich sein dürfte.

 

Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass nach Ende des Kindergartenjahres 2015/16 im Herbst 2016 die erste Ist-Kosten-Abrechnung mit den Trägern nach Abschaffung des 10 % Korridors durchzuführen sein wird. Mangels Erfahrungen aus der Vergangenheit lässt sich nicht genau abschätzen, wie das Ergebnis dieses Verfahrens sein wird, eine Betrachtung der Endabrechnungen der letzten Kindergartenjahre lässt aber darauf schließen, dass mit Rückforderungen gegenüber den Trägern zu rechnen sein wird, was das Ergebnis verbessern würde.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan gehört nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses.