Betreff
Umbesetzung verschiedener Ausschüsse; hier: Antrag der FDP-Kreistagsfraktion
Vorlage
SV-9-0478
Aktenzeichen
01-10.24.35;01-10.24.31
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der FDP-Kreistagsfraktion wird folgende Besetzungsänderung vorgenommen:

 

Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung

s.B. Ulrike Holters zum Mitglied für das bisherige Mitglied s.B. Pembe Mühlenkamp

 

Rechnungsprüfungsausschuss

s.B. Ulrike Holters zum Mitglied für das bisherige Mitglied s.B. Pembe Mühlenkamp

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die FDP-Kreistagsfraktion hat mit Schreiben vom 21.02.2016 die umseitige Ausschussumbesetzung beantragt.

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3  KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.