Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wird mit der Beratung zur Auswahl eines neuen Familienzentrums zum Kindergartenjahr 2016/17 beauftragt.
Begründung:
I. Problem
Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 08.01.2016 mitgeteilt, dass dem Kreisjugendamt Coesfeld eines von landesweit 100 Familienzentren für das Kindergartenjahr 2016/17 zugeteilt wird. Das neue Familienzentrum ist bis spätestens 15.06.2016 beim Land NRW über das E-Government Verfahren FamZ.Web/KiBiz.Web zu beantragen.
II. Lösung
Da für die Auswahl neuer Familienzentren ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses erforderlich ist, ist in der Jugendhilfeausschusssitzung am 02.06.2016 eine Auswahlentscheidung zu treffen. Es wird vorgeschlagen den Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der Beratung zum Auswahlverfahren 2016 zu beauftragen. In den vergangenen Jahren wurden mit der Beratung im Unterausschuss Jugendhilfeplanung gute Erfahrungen gemacht.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Mit der Auswahl zum Familienzentrum und dem Erwerb über ein vom Land anerkanntes Gütesiegel als Familienzentrum ist eine Landesförderung von 13.000 EUR/Jahr verbunden. Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Beauftragung der Unterausschüsse hat themenbezogen durch den jeweiligen Fachausschuss zu erfolgen.