Beschlussvorschlag:
Als Mitglieder bzw. Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages in der „Vorbereitungsgruppe zur Erstellung des Integrationskonzepts des Kreises Coesfeld“ werden auf Vorschlag des Integrationsausschusses folgende Personen bestellt:
Mitglied Vertreter
Ktabg. Lütkecosmann Ktabg. Zanirato
Ktabg. Bednarz Ktabg. Bockemühl
Begründung:
I. Problem
Nach dem der Kreistag des Kreises Coesfeld die Errichtung eines Integrationszentrums im Kreis Coesfeld beschlossen hat, ist der Kreis Coesfeld verpflichtet, bis zum 31.08.2016 ein Integrationskonzept zu erstellen und hiernach alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Der Integrationsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 13.01.2016 ohne förmliche Abstimmung dafür ausgesprochen, dass die umseitig genannten Mitglieder des Integrationsausschusses an der Erstellung des Integrationskonzeptes durch die „Vorbereitungsgruppe zur Erstellung des Integrationskonzeptes des Kreises Coesfeld“ mitwirken.
Für eine wirksame Vertretung des Kreistages in dieser Vorbereitungsgruppe und die Gewährung einer Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall ist die förmliche Bestellung durch das hierzu berufene Organ Kreistag erforderlich.
II. Lösung
Der Kreistag bestellt die vom Integrationsausschuss ohne förmlichen Beschluss vorgeschlagenen Mitglieder und. Stellvertreter.
III. Alternativen
Der Kreistag kann sowohl andere Vertreter bestellen als auch auf eine Bestellung verzichten.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die an den Gruppensitzung teilnehmenden Vertreter des Kreistages erhalten Fahrtkosten, Sitzungsgeld und ggfls. Verdienstausfall nach den einschlägigen Rechtsvorschriften.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag ist in entsprechender Anwendung des § 26 Abs. 5 KrO NRW zuständig.