Betreff
Einrichtung von 1,5 befristeten Stellen für das Kommunale Integrationszentrum durch die Nutzung des Landesprogramms "Komm-An-NRW"
Vorlage
SV-9-0484
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   Problem

 

Zum 01.12.2015 nahm das Kommunale Intergrationszentrum („KI“) seinen Dienst auf. Die „offizielle“ Eröffnung durch die stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Schule und Weiterbildung Frau Silvia Löhrmann und den Minister für Arbeit, Integration und Soziales Herr Rainer Schmeltzer fand am 12.02.2016 statt.

Wie in den beiden bisherigen Sitzungen des Integrationsausschusses am 11.11.2015 und 13.01.2016 von Seiten der Verwaltung berichtet hat das Kommunale Integrationszentrum nach den Vorgaben des Landes NRW überwiegend in den Handlungsfeldern „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ koordinierende und fördernde Funktionen.

 

Beispielhaft sollen hier für den Bereich „Integration durch Bildung“ die Beratung von sog. „schulischen Seiteneinsteigern“, von Schulen und Schulträgern bei der Ausgestaltung von Ganztagsangeboten, die Verwendung der Integrationsstellen (Lehrerstellen) und Hilfen bei der Umsetzung herkunftssprachlichen Unterrichts, die Beratung und Unterstützung außerschulischer Erziehungs- und  Bildungseinrichtungen in der Arbeit mit Migrantenkindern, die  Qualifizierung von Lehrkräften und außerunterrichtlich oder außerschulisch tätigen pädagogischen und sozialpädagogischen Fachkräften anderer Träger, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Fachgesprächen und Konferenzen, die Unterstützung von Maßnahmen an den Berufskollegs des Kreises zur Förderung der beruflichen Bildung sowie die Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Handlungspartnern im Bereich Bildung genannt werden.


Für den Bereich „Integration als Querschnittsaufgabe“ fallen als Aufgaben u.a. an, die Sammlung und Aufbereitung von Daten zur kommunalen Integrationssituation sowie von Informationen zu Akteuren, Angeboten und Aktivitäten in der örtlichen und überörtlichen Integrationsarbeit zur Ermittlung von ungedeckten Unterstützungsbedarfen in den Städten und Gemeinden, der Aufbau und Betreuung eines Netzwerkes unter den verschiedenen Akteuren in  der örtlichen Integrationsarbeit und die Organisation eines Austausches „guter Praxis“ durch gemeinsame Veranstaltungen, die Schaffung einer Intranetplattform, eines Newslettes und ggf. von Integrationswegweisern sowie der Aufbau eines gemeinsamen Pools von Sprachhelfern und Dolmetschern.

 

Darüber hinaus ist dem Land bis zum 30.08.2016 ein in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und den freien Trägern der Wohlfahrtspflege abgestimmtes Integrationskonzept vorzulegen. Dieses Integrationskonzept soll als Entwurf einer Integrationskonferenz vorgestellt werden.

 

 

Aktuell ist das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Coesfeld noch mit 1,5 Stellen

(1 Stelle Leitung, ½ Stelle Verwaltungsassistenz) besetzt. Die vom Land bisher standardmäßig vorgesehene personelle Ausstattung beträgt 5,5 Stellen. Für die Stelle der stellvertretenden Leitung des KI Coesfeld ist mittlerweile eine Lehrkraft (30 Stunden pro Woche) ausgesucht, hier ist u.a. mit der Bezirksregierung Münster als abordnende Stelle noch der konkrete Termin zur Arbeitsaufnahme im KI abzustimmen. Für die weiteren Teilzeitstellen der Lehrkräfte und die Vollzeitstelle „Sozialarbeit“ laufen die  Auswahlverfahren. Die Verwaltungskraft gehobener Dienst wird im Juni die Abeit im KI aufnehmen, hier ist eine hausinterne Besetzung vorgesehen.

 

Das Land informierte die Kreise und kreisfreien Städte über seine Absicht, in 2016 und 2017 die Integrationshilfen in einem sog. „Komm-An-NRW-Paket“ auszuweiten. Das „Komm-An-NRW-Paket“ besteht aus vier Programmteilen:

 

 Programmteil 1 – Stärkung der Kommunalen Integrationszentren

Die Kommunalen Integrationszentren sollen durch zusätzliche Mittel für Personal- und Sachkosten gestärkt werden, um insbesondere die Arbeit von Ehrenamtlichen zu unterstützen. Es sollen Koordinationsstrukturen und Netzwerke zwischen den ehrenamtlichen Initiativen und den kommunalen Einrichtungen, Ämtern und freien Träger auf- bzw. ausgebaut werden. Die Kommunalen Integrationszentren sollen dabei mit Angeboten und begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen auch die Einbindung neuer Initiativen unterstützen. Die Hilfen beim Aufbau von Ankommenstreffpunkten, die professionelle Begleitung der Ehrenamtlichen durch die Schaffung von Austausch- und Coachingmöglichkeiten und auch die Stützung der hauptamtlichen Kräfte, die sich um die ehrenamtlichen Helfer kümmern, sind Beispiele für die Erweiterung des Aufgabenprofils der Kommunalen Integrationszentren. Das Land wird diese Prozesse intensiv begleiten. Zur Abstimmung und zum Abschluss von Zielvereinbarungen sollen regelmäßig Zusammenkünfte der Kommunalen Integrationszentren mit der Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren (LaKI) stattfinden.

 

Analog zur bisherigen Festbetragsfinanzierung (bis zu 50.000.-- € pro Vollzeitstelle, Teilzeitstellen in entsprechender Relation) wird das Land abhängig von der Zahl der im vergangenen Jahr der Gebietskörperschaft (Kreise und kreisfreie Städte) zugewiesenen Flüchtlinge zusätzliche 1,0 oder 1,5 oder 2,0 Vollzeitstellen für die Kommunalen Integrationszentren in den Jahren 2016 und 2017 fördern. Nach den bisherigen (mündlichen) Auskünften des Landes sind für den Kreis Coesfeld zusätzliche 1,5 Stellen vorgesehen. Die Stellen können mit Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Sozialwissenschaftlichern, aber auch mit Verwaltungskräften des allgemeinen gehoben nichttechnischen Dienstes, besetzt werden. Das Land kündigte an, in Kürze (voraussichtlich zum 01.04.2016) Richtlinien zum „Komm-An-Paket“ zu verabschieden. Dort sollen auch das Antragsverfahren, die verpflichtende Mitarbeit des „KI“ an der Begleitung durch die LaKI und die Verwendungsnachweisprüfung geregelt werden. Angekündigt ist bereits eine kurzfristige Antragsfrist von 4 Wochen nach Veröffentlichung und Inkrafttreten der Richtlinien.  

 

Die Verwaltung beabsichtigt so kurzfristig wie möglich, die voraussichtlich 1,5 Stellen als Projektstellen für 2016 und 2017 einzurichten und zu besetzen. Auch im Kreis Coesfeld engagiert sich eine große Anzahl von ehrenamtlichen Helfern in den gemeindlichen Initiiativen. Bisherige Rückmeldungen sowohl der ehrenamtlichen als auch der hauptamtlichen Akteure unterstützen den dringenden Wunsch nach verstärkter und auch kurzfristiger Unterstützung durch das „KI“ hinsichtlich der Koordination der Hilfen und Helfer, insbesondere auch als Ansprechpartner, Vermittler und „Coach“ für die Ehrenamtlichen.      

 

Zusätzlich wird das Land den Kommunalen Integrationszentren jährliche „Bordmittel“, in der Höhe abhängig vom dem Grunde nach zusätzlich geförderten Personalaufwand (10.000.-- € pro Vollzeitstelle) zur Verfügung stellen. Für den Kreis Coesfeld wird das demnach voraussichtlich ein Betrag in Höhe von 15.000.-- € sein. Dieser Sachausgabenzuschuss wird laut Auskunft der LaKI allerdings grundsätzlich auch unabhängig von der Besetzung der o.g. zusätzlichen Stellen gewährt.

 

 

Programmteil 2 – Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort

Es werden zur Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit vor Ort Projekte und Maßnahmen mitfinanziert. Diese Mittel wurden bereits in 2015 gewährt, sollen allerdings um ca. das 5-fache aufgestockt werden. Für den Kreis Coesfeld dürfte sich ungefähr eine Fördersumme von 100.000.-- € ergeben. Das Förderprogramm soll über die Kommunalen Integrationszentren abgewickelt werden.

 

Programmteil 3 – Stärkung der Integrationsagenturen

Im Kreis Coesfeld unterhält der Kreisverband des DRK eine Integrationsagentur. Diese soll entweder durch spezielle - geförderte -  Maßnahmen verstärkt in den Themenbereichen „Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen, Prävention und Bekämpfung von Formen des Antisemitismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung und Konfliktmediation“ usw. tätig werden oder bis zu eine ½ Stelle Personal für diese Themen finanziert bekommen.

 

Programmteil 4 – Erstellung einer Wertebroschüre

Zusammen mit der Landeszentrale für Politische Bildung erarbeitet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales Nordrhein-Westfalen eine Broschüre, in der es um die Vermittlung der in Deutschland gültigen grundlegenden Werte und Regeln geht. Die Kommunalen Integrationszentren sollen verstärkt in der „Wertevermittlung“ aktiv werden, die Broschüre soll hier als ein Instrument dienen.

 

II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld nutzt das Angebot des Landes NRW zur pauschalen Personalkostenförderung für die voraussichtlich zusätzlichen 1,5 Stellen in 2016 und 2017, richtet in diesem Umfang für dieses und das nächste Jahr Projektstellen ein und versucht eine kurzfristige Besetzung dieser Stellen im Kommunalen Integrationszentrum zu erreichen.

 

 

III. Alternativen

Der Kreis Coesfeld nutzt das Angebot des Landes NRW zur pauschalen Personalkostenförderung für die voraussichtlich zusätzlichen 1,5 Stellen in 2016 und 2017 nicht und belässt es bei der bisherigen vom Land vorgesehenen Personalausstattung.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Das Land fördert ausschließlich die Personalkosten als pauschalen Zuschuss in Höhe von bis zu  50.000.-- € pro Vollzeitstelle. Wie hoch der zusätzliche Personalkostenanteil des Kreises ausfallen wird, hängt vom zukünftig eingesetzten Personal ab. Die KGST geht in ihrem aktuellen Bericht (Kosten eines Arbeitsplatzes 2015/2016) von einem Durchschnittswert von 69.300.-- € für die Personalkosten (TvöD-SuE, S 12) aus. Hinzu kommen für den Kreis Coesfeld Sach- einschließlich der IK-Kosten sowie Gemeinkosten. Es handelt sich um sog. „Projektstellen“, Auswirkungen auf den Stellenplan sind in 2016 und 2017 damit nicht verbunden.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gem. § 26 Abs. 1 Buchstabe I der KrO NRW ist der Kreistag zuständig.