Beschlussvorschlag:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Zum 01.12.2015 nahm das Kommunale
Intergrationszentrum („KI“) seinen Dienst auf. Die „offizielle“ Eröffnung durch
die stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Schule und
Weiterbildung Frau Silvia Löhrmann und den Minister für Arbeit, Integration und
Soziales Herr Rainer Schmeltzer fand am 12.02.2016 statt.
Wie in den beiden
bisherigen Sitzungen des Integrationsausschusses am 11.11.2015 und 13.01.2016
von Seiten der Verwaltung berichtet hat das Kommunale Integrationszentrum nach
den Vorgaben des Landes NRW überwiegend in den Handlungsfeldern „Integration durch
Bildung“ und „Integration als
Querschnittsaufgabe“ koordinierende und fördernde Funktionen.
Beispielhaft sollen hier für den Bereich „Integration durch
Bildung“ die Beratung von sog. „schulischen Seiteneinsteigern“, von
Schulen und Schulträgern bei der Ausgestaltung von Ganztagsangeboten, die
Verwendung der Integrationsstellen (Lehrerstellen) und Hilfen bei der
Umsetzung herkunftssprachlichen Unterrichts, die Beratung und Unterstützung außerschulischer
Erziehungs- und Bildungseinrichtungen
in der Arbeit mit Migrantenkindern, die
Qualifizierung von Lehrkräften und außerunterrichtlich oder
außerschulisch tätigen pädagogischen und sozialpädagogischen Fachkräften
anderer Träger, die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen,
Fachgesprächen und Konferenzen, die Unterstützung von Maßnahmen an den
Berufskollegs des Kreises zur Förderung der beruflichen Bildung sowie die
Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Handlungspartnern im Bereich Bildung
genannt werden.
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Darüber hinaus ist dem Land bis zum
30.08.2016 ein in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und den freien
Trägern der Wohlfahrtspflege abgestimmtes Integrationskonzept vorzulegen.
Dieses Integrationskonzept soll als Entwurf einer Integrationskonferenz
vorgestellt werden.
Aktuell ist das Kommunale Integrationszentrum
des Kreises Coesfeld noch mit 1,5 Stellen
(1 Stelle Leitung, ½ Stelle
Verwaltungsassistenz) besetzt. Die vom Land bisher standardmäßig vorgesehene
personelle Ausstattung beträgt 5,5 Stellen. Für die Stelle der
stellvertretenden Leitung des KI Coesfeld ist mittlerweile eine Lehrkraft (30
Stunden pro Woche) ausgesucht, hier ist u.a. mit der Bezirksregierung Münster
als abordnende Stelle noch der konkrete Termin zur Arbeitsaufnahme im KI
abzustimmen. Für die weiteren Teilzeitstellen der Lehrkräfte und die
Vollzeitstelle „Sozialarbeit“ laufen die
Auswahlverfahren. Die Verwaltungskraft gehobener Dienst wird im Juni die
Abeit im KI aufnehmen, hier ist eine hausinterne Besetzung vorgesehen.
Das Land informierte die Kreise und
kreisfreien Städte über seine Absicht, in 2016 und 2017 die Integrationshilfen
in einem sog. „Komm-An-NRW-Paket“ auszuweiten. Das „Komm-An-NRW-Paket“ besteht
aus vier Programmteilen:
Programmteil 1 – Stärkung der Kommunalen
Integrationszentren
Die Kommunalen Integrationszentren sollen
durch zusätzliche Mittel für Personal- und Sachkosten gestärkt werden, um
insbesondere die Arbeit von Ehrenamtlichen zu unterstützen. Es sollen
Koordinationsstrukturen und Netzwerke zwischen den ehrenamtlichen Initiativen
und den kommunalen Einrichtungen, Ämtern und freien Träger auf- bzw. ausgebaut
werden. Die Kommunalen Integrationszentren sollen dabei mit Angeboten und
begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen auch die Einbindung neuer Initiativen
unterstützen. Die Hilfen beim Aufbau von Ankommenstreffpunkten, die
professionelle Begleitung der Ehrenamtlichen durch die Schaffung von Austausch-
und Coachingmöglichkeiten und auch die Stützung der hauptamtlichen Kräfte, die
sich um die ehrenamtlichen Helfer kümmern, sind Beispiele für die Erweiterung
des Aufgabenprofils der Kommunalen Integrationszentren. Das Land wird diese
Prozesse intensiv begleiten. Zur Abstimmung und zum Abschluss von
Zielvereinbarungen sollen regelmäßig Zusammenkünfte der Kommunalen Integrationszentren
mit der Landesweiten Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren
(LaKI) stattfinden.
Analog zur bisherigen Festbetragsfinanzierung
(bis zu 50.000.-- € pro Vollzeitstelle, Teilzeitstellen in entsprechender
Relation) wird das Land abhängig von der Zahl der im vergangenen Jahr der
Gebietskörperschaft (Kreise und kreisfreie Städte) zugewiesenen Flüchtlinge
zusätzliche 1,0 oder 1,5 oder 2,0 Vollzeitstellen für die Kommunalen
Integrationszentren in den Jahren 2016 und 2017 fördern. Nach den bisherigen
(mündlichen) Auskünften des Landes sind für den Kreis Coesfeld zusätzliche 1,5
Stellen vorgesehen. Die Stellen können mit Sozialarbeitern, Sozialpädagogen,
Sozialwissenschaftlichern, aber auch mit Verwaltungskräften des allgemeinen
gehoben nichttechnischen Dienstes, besetzt werden. Das Land kündigte an, in
Kürze (voraussichtlich zum 01.04.2016) Richtlinien zum „Komm-An-Paket“ zu
verabschieden. Dort sollen auch das Antragsverfahren, die verpflichtende
Mitarbeit des „KI“ an der Begleitung durch die LaKI und die
Verwendungsnachweisprüfung geregelt werden. Angekündigt ist bereits eine
kurzfristige Antragsfrist von 4 Wochen nach Veröffentlichung und Inkrafttreten
der Richtlinien.
Die Verwaltung beabsichtigt so kurzfristig
wie möglich, die voraussichtlich 1,5 Stellen als Projektstellen für 2016 und
2017 einzurichten und zu besetzen. Auch im Kreis Coesfeld engagiert sich eine
große Anzahl von ehrenamtlichen Helfern in den gemeindlichen Initiiativen.
Bisherige Rückmeldungen sowohl der ehrenamtlichen als auch der hauptamtlichen
Akteure unterstützen den dringenden Wunsch nach verstärkter und auch
kurzfristiger Unterstützung durch das „KI“ hinsichtlich der Koordination der
Hilfen und Helfer, insbesondere auch als Ansprechpartner, Vermittler und
„Coach“ für die Ehrenamtlichen.
Zusätzlich wird das Land den Kommunalen
Integrationszentren jährliche „Bordmittel“, in der Höhe abhängig vom dem Grunde
nach zusätzlich geförderten Personalaufwand (10.000.-- € pro Vollzeitstelle)
zur Verfügung stellen. Für den Kreis Coesfeld wird das demnach voraussichtlich
ein Betrag in Höhe von 15.000.-- € sein. Dieser Sachausgabenzuschuss wird laut
Auskunft der LaKI allerdings grundsätzlich auch unabhängig von der Besetzung
der o.g. zusätzlichen Stellen gewährt.
Programmteil
2 – Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Es werden zur Unterstützung der
ehrenamtlichen Arbeit vor Ort Projekte und Maßnahmen mitfinanziert. Diese
Mittel wurden bereits in 2015 gewährt, sollen allerdings um ca. das 5-fache
aufgestockt werden. Für den Kreis Coesfeld dürfte sich ungefähr eine
Fördersumme von 100.000.-- € ergeben. Das Förderprogramm soll über die
Kommunalen Integrationszentren abgewickelt werden.
Programmteil
3 – Stärkung der Integrationsagenturen
Im Kreis Coesfeld unterhält der Kreisverband
des DRK eine Integrationsagentur. Diese soll entweder durch spezielle -
geförderte - Maßnahmen verstärkt in den
Themenbereichen „Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen, Prävention und
Bekämpfung von Formen des Antisemitismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit und
Diskriminierung und Konfliktmediation“ usw. tätig werden oder bis zu eine ½
Stelle Personal für diese Themen finanziert bekommen.
Programmteil
4 – Erstellung einer Wertebroschüre
Zusammen mit der Landeszentrale für Politische
Bildung erarbeitet das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
Nordrhein-Westfalen eine Broschüre, in der es um die Vermittlung der in
Deutschland gültigen grundlegenden Werte und Regeln geht. Die Kommunalen
Integrationszentren sollen verstärkt in der „Wertevermittlung“ aktiv werden,
die Broschüre soll hier als ein Instrument dienen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld nutzt das Angebot des
Landes NRW zur pauschalen Personalkostenförderung für die voraussichtlich
zusätzlichen 1,5 Stellen in 2016 und 2017, richtet in diesem Umfang für dieses
und das nächste Jahr Projektstellen ein und versucht eine kurzfristige
Besetzung dieser Stellen im Kommunalen Integrationszentrum zu erreichen.
III. Alternativen
Der Kreis Coesfeld nutzt das Angebot des
Landes NRW zur pauschalen Personalkostenförderung für die voraussichtlich
zusätzlichen 1,5 Stellen in 2016 und 2017 nicht und belässt es bei der
bisherigen vom Land vorgesehenen Personalausstattung.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Das Land fördert ausschließlich die
Personalkosten als pauschalen Zuschuss in Höhe von bis zu 50.000.-- € pro Vollzeitstelle. Wie hoch der
zusätzliche Personalkostenanteil des Kreises ausfallen wird, hängt vom zukünftig
eingesetzten Personal ab. Die KGST geht in ihrem aktuellen Bericht (Kosten
eines Arbeitsplatzes 2015/2016) von einem Durchschnittswert von 69.300.-- € für
die Personalkosten (TvöD-SuE, S 12) aus. Hinzu kommen für den Kreis Coesfeld
Sach- einschließlich der IK-Kosten sowie Gemeinkosten. Es handelt sich um sog.
„Projektstellen“, Auswirkungen auf den Stellenplan sind in 2016 und 2017 damit
nicht verbunden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gem. § 26 Abs. 1 Buchstabe I der KrO NRW ist der Kreistag zuständig.