Betreff
Landschaftsplan Buldern - Satzungsbeschluss
Vorlage
SV-9-0472/1
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung:

 

 

1.      In dem der Vorlage SV-9-0472 anliegenden Landschaftsplanentwurf, Textliche Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungen, Kapitel 2.1, C Nr. 3, und Kapitel 2.4, C Nr. 5, wird in dem Satz „Bei Wiederaufforstung von Laubwaldflächen sind nur bodenständige Baum- und Straucharten zu verwenden“ jeweils das Wort „nur“ gestrichen. In dem jeweils nachfolgenden „Hinweis“ wird nach Satz 2 folgender Satz 3 ergänzt:

 

„Aufgrund der klimatischen Veränderungen kann es zum Wandel der Definition bodenständiger Baumarten kommen, was auf Grundlage einer fachbehördlichen Einschätzung eine Anpassung des Gebotes erfordert.“

 

2.      Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Landschaftsplan Buldern gemäß dem nach Beschlussvorschlag 1 geänderten Entwurf als Satzung.

 

3.      Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Ergebnis wird mitgeteilt.

 

4.      Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplans Buldern auf vertraglicher Basis durchzuführen.

 

Begründung:

 

I. – V.

 

Der Landschaftsplan Buldern wurde am 07.03.2016 im Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde beraten. Es wurden folgende Ergänzungen (nachfolgend unterstrichen dargestellt) und Streichungen (nachfolgend durchgestrichen dargestellt) in den allgemeinen Festsetzungen für alle Naturschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile vorgeschlagen:

 

Kapitel 2.1 „Naturschutzgebiete“, C Gebote Nr. 3

 

„Bei Wiederaufforstung von Laubwaldflächen sind nur bodenständige Laubbaumarten zu verwenden.“

Hinweis:

Die Begriffe für Laubwaldpflanzungen aus Naturschutzsicht werden nicht ein­heitlich verwendet (gebietsheimisch, standortheimisch, bodenständig,…). Für den Bereich des Landschaftsplans sind mit dem Begriff „bodenständig“ Ge­hölze der „potentiellen natürlichen Vegetation“ gemeint, die sich im Wege der natürlichen Sukzession einstellen würden.

Aufgrund der klimatischen Veränderungen kann es zum Wandel der Definition bodenständiger Baumarten kommen, was auf Grundlage einer fachbehördlichen Einschätzung eine Anpassung des Gebotes erfordert.

 

und

 

Kapitel 2.4 „Geschützte Landschaftsbestandteile“, C Gebote Nr. 5

 

„Bei Wiederaufforstung von Laubwaldflächen sind nur bodenständige Laubbaumarten zu verwenden.“

Hinweis:

Die Begriffe für Laubwaldpflanzungen aus Naturschutzsicht werden nicht ein­heitlich verwendet (gebietsheimisch, standortheimisch, bodenständig,…). Für den Bereich des Landschaftsplans sind mit dem Begriff „bodenständig“ Ge­hölze der „potentiellen natürlichen Vegetation“ gemeint, die sich im Wege der natürlichen Sukzession einstellen würden.

Aufgrund der klimatischen Veränderungen kann es zum Wandel der Definition bodenständiger Baumarten kommen, was auf Grundlage einer fachbehördlichen Einschätzung eine Anpassung des Gebotes erfordert.

 

In seiner Sitzung am 09.03.2016 ist der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung den Änderungsvorschlägen des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde gefolgt. Er empfiehlt, die Änderungen des Beirates als Punkt 1. dem Beschlussvorschlag hinzuzufügen bzw. aus den textlichen Festsetzungen zu streichen.

 

Den Beschlussvorschlag hat er einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.

 

Im Übrigen wird auf die Ursprungssitzungsvorlage verwiesen.

 

Des Weiteren sind auf den Hinweis von Mitgliedern des Ausschusses hin nachfolgende redaktionelle Änderungen (nachfolgend unterstrichen dargestellt) in die Beschlussvorschläge aufzunehmen:

 

Anlage A1       fristgerechte eingereichte Anregungen und Bedenken der privat Betroffenen mit zugeordnetem Beschlussvorschlag

 

Anregung / Bedenken Nr. 32b;           Seite 3-5,         Siehe Beschlussvorschlag 32a

                                    Nr. 32c,           Seite 1-2,         Siehe Beschlussvorschlag 32a

 

Anlage B1       fristgerecht eingereichte Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange mit zugeordnetem Beschlussvorschlag

 

Anregung / Bedenken Nr. 19,             Seite 1,            Siehe Stellungnahme 22

                                    Nr. 23a,           Seite 1,            Siehe Stellungnahme 23b

                                    Nr. 32c,           Seite 2,            Siehe Beschlussvorschlag 32a

                                    Nr. 36a,           Seite 1,            Siehe Beschlussvorschlag 36b