Betreff
Fortschreibung Nahverkehrsplan
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
SV-6-0738
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr nimmt die Teilbausteine Analyse und Leitbild des 2. Nahverkehrsplanes zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.04.01 beschlossen, den Nahverkehrsplan (NVP) für den Kreis Coesfeld fortzuschreiben.

 

II.  Lösung

In seiner Sitzung am 25.02.2002 fasste der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr den Beschluss, den Entwurf für die Erarbeitung des 2. NVP an das Ingenieurbüro Planungsgruppe Nord (PGN) in Bietergemeinschaft mit der mobi­lité Unternehmens- und Kommunalberatung zu vergeben.

 

Der 2. NVP bildet die Grundlage für den Wettbewerb im ÖPNV. Er ist bausteinartig aufgebaut und setzt sich wie folgt zusammen:

 

1. Baustein:     Bestandsanalyse und Bewertung

                        (inkl. Zählungen der relevanten Regionalverbindungen)

 

2. Baustein:     Entwicklungskonzept

(Definition der Beförderungs- und Bedienungsqualität)

 

3. Baustein:     Bildung ausschreibungsrelevanter Linienbündel

 

In der Sitzung werden Vertreter des Planungsbüros PGN Ergebnisse der Bestands­analyse und Bewertung (Baustein 1) sowie den Entwurf eines Leitbildes der Nah­ver­kehrsplanung präsentieren. Im Leitbild werden die Grundsätze und Schwerpunkte der zukünftigen Nahverkehrsplanung definiert. Es stellt die Grundlage für die Erar­beitung des Entwicklungskonzeptes (Baustein 2) dar.

 

Kernaussagen des Leitbildes

 

In der Analyse des jetzigen ÖPNV-Angebotes zeigt sich, dass bereits heute im Kreis Coesfeld eine gute Angebots- und Beförderungsqualität besteht. Zu­dem ist die differenzierte Produktpalette mit SchnellBus-, RegioBus-, TaxiBus- und  NachtBus-Angeboten am Markt etabliert. Die finanzpolitische Situation der Gebiets­körperschaften fordert jedoch eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV.

 

Grundsätze der Angebotsgestaltung

Einen Schwerpunkt der Fortschreibung bildet deshalb die Weiterentwicklung und Op­timierung des ÖPNV unter den nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten:

 

·                Nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV im Hinblick auf den Finanzierungsbedarf

 

·                Halten des heutigen ÖPNV-Marktanteils

 

·                Pflege der bestehenden Qualitäten unter verstärkter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte,

 

·                verstärkte Berücksichtigung der Effizienz in der Betriebsdurchführung (Erhö­hung der Produktivität)

 

·                Überprüfung von Verkehrsleistungen, die durch öffentliche Gelder finanziert werden

 

·                Optimierung der ÖPNV-Marktausschöpfung außerhalb der Nachfragespitzen

 

·                regelmäßige Überprüfung in welchem Verhältnis die Angebotsqualität zur Markt­ausschöpfung steht; Bedienungsangebote, die durch eine zurückgehende Nachfrage und Marktakzeptanz gekennzeichnet sind, sollen gezielt optimiert, modernisiert bzw. angepasst werden.

 

Wettbewerb

Die im 2. NVP formulierten Qualitätsanforderungen sind die Grundlage für die Weiter­entwicklung des ÖPNV und die Einführung von Wettbewerb. Der Wettbewerb soll im Rahmen eines Stufenkonzeptes realisiert werden. Es ist vorgesehen, im 2. NVP Li­nien­bündel festzulegen und diese sukzessive entsprechend einer noch zu entwi­ckelnden Prioritätenreihung auszuschreiben. Der Zuschnitt der Linienbündel muss diskriminie­rungsfrei ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Unternehmen erfolgen.

 

Mit der Formulierung von Qualitätsanforderungen und der Festlegung von Linien­bündeln bildet der 2. NVP die Basis für den kommenden Wettbewerb. Die vom Auf­gabenträger durchzuführenden Ausschreibungen orientieren sich an den im 2. NVP definierten Anforderungen. Diese Anforderungen werden im Rahmen der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen weiter detailliert.

 

Leitlinien der Qualitätsanforderungen

Für die Weiterentwicklung der Nahverkehrsprodukte werden folgende Leitlinien vor­geschlagen.

 

·                Pflege und ggf. gezielte Stärkung der Produktpalette

 

·                Unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Angebotstransparenz wird eine Entlastung der Produktpalette im Münsterland angestrebt. Produkte mit einer ähnlichen Markt­ausrichtung und nur eingeschränkten Unterscheidungsmerkmalen sollen ver­einheitlicht werden (z.B. AnrufLinienDienst – TaxiBus).

 

·                Definition und Kommunikation des SchnellBusses als Premium-Produkt im Müns­terland, hierbei Überprüfung einzelner Produktqualitäten und Standards des SchnellBusses im Hinblick auf den Markterfolg und die Wirtschaftlichkeit.

 

Die Angebotsqualität des ÖPNV soll sich nicht starr an der von der Landesplanung defi­nierten zentralörtlichen Gliederung orientieren, sondern vielmehr an der etablier­ten Anziehungskraft und der Ausstattung der zentralen Orte als Arbeitsplatz-, Wohn- und Versorgungsstandort und an historisch gewachsenen Verkehrsbeziehungen. Im 2. NVP soll deshalb eine Differenzierung des Verkehrsraums Kreis Coesfeld in die nachfol­gend aufgeführten 4 Qualitätsebenen vorgenommen werden.

 

1.             ÖPNV als hochwertiges Angebot und weitgehend gleichwertigem Alternativsys­tem gegenüber dem MIV

 

2.             ÖPNV als nutzbares Alternativsystem

 

3.             ÖPNV als Grundversorgung mit Tendenz zum Alternativsystem

 

4.             ÖPNV als Grundversorgung

 

Ein weiterer wesentlicher Baustein des 2. NVP ist die Definition eines Anforderungs­pro­fils welches den Rahmen der Angebotsqualität bildet. Grundsätzlich soll der heu­tige An-gebotsstandard unter Berücksichtigung einer stärkeren Marktorientierung gesi­chert werden. Wenn Gründe der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit dies er­fordern, kann eine Anpassung bzw. Modifikation des Bedienungsangebotes erfol­gen.

 

Folgende Grundsätze für die Festlegung der Angebotsqualität werden vorgeschla­gen:

 

Erschließungsqualität

 

·                möglichst flächendeckende Erschließung der Wohnstandorte,

·                möglichst direkte Erschließung wichtiger Ziele

 

Bedienungsqualität

 

·                Bedienungszeitfenster 6 – 19 Uhr im Hauptnetz

·                Auf Hauptrelationen Grundbedienung möglichst auch abends, an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen

·                Möglichst Gewährleistung definierter Zielwerte der Bedienungsqualität relations­bezogen und nach Ortsgrößen

 

Verbindungsqualität

 

·                Stabilisierung bzw. Erhöhung der Beförderungsgeschwindigkeit (Zielwert auf Hauptachsen: Reisezeit ÖPNV:MIV <=1,5)

·                Optimierung der Umsteigebeziehungen an definierten Systemknoten (Zielwerte Umsteigezeiten)

·                Reduzierung der Umsteigenotwendigkeiten auf definierte Zielwerte

 

Neben Aussagen zur Angebotsqualität sollen im 2. NVP die Grundzüge der Beförde­rungsqualität festgelegt werden. Zur Beförderungsqualität zählen Aussagen über die Fahrzeugqualität, die Haltestellenausstattung sowie die über Ausgestaltung von Ver­knüpfungspunkten. Die im 2. NVP festgelegten Rahmenvorgaben der Beförderungs­qualität bilden die Basis für weitere Detaillierungen in kommenden Ausschreibungs­verfahren.

 

Die traditionell enge Zusammenarbeit der Aufgabenträger im Verkehrsraum Müns­terland soll durch Abstimmung der Angebotsgestaltung sowie die Entwicklung einer einheitlichen, münsterlandweiten Produktpalette und die Definition einheitlicher verkehrsunter-nehmensunabhängiger Qualitäts- und Produktmerkmale weiter ausgebaut werden.

 

 

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Keine

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr für die Vorberatung des Budgets I einschließlich der Angelegenheiten ÖPNV zuständig.