hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr nimmt die Teilbausteine Analyse und Leitbild des 2. Nahverkehrsplanes zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 04.04.01 beschlossen, den Nahverkehrsplan (NVP) für den Kreis Coesfeld fortzuschreiben.
II. Lösung
In seiner Sitzung am 25.02.2002 fasste der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr den Beschluss, den Entwurf für die Erarbeitung des 2. NVP an das Ingenieurbüro Planungsgruppe Nord (PGN) in Bietergemeinschaft mit der mobilité Unternehmens- und Kommunalberatung zu vergeben.
Der 2. NVP bildet die Grundlage für den Wettbewerb im ÖPNV. Er ist bausteinartig aufgebaut und setzt sich wie folgt zusammen:
1. Baustein: Bestandsanalyse und Bewertung
(inkl. Zählungen der relevanten Regionalverbindungen)
2. Baustein: Entwicklungskonzept
(Definition der Beförderungs- und Bedienungsqualität)
3. Baustein: Bildung ausschreibungsrelevanter Linienbündel
In der Sitzung werden Vertreter des Planungsbüros PGN Ergebnisse der Bestandsanalyse und Bewertung (Baustein 1) sowie den Entwurf eines Leitbildes der Nahverkehrsplanung präsentieren. Im Leitbild werden die Grundsätze und Schwerpunkte der zukünftigen Nahverkehrsplanung definiert. Es stellt die Grundlage für die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes (Baustein 2) dar.
Kernaussagen des Leitbildes
In der Analyse des
jetzigen ÖPNV-Angebotes zeigt sich, dass bereits heute im Kreis Coesfeld eine
gute Angebots- und Beförderungsqualität besteht. Zudem ist die differenzierte
Produktpalette mit SchnellBus-, RegioBus-, TaxiBus- und NachtBus-Angeboten am Markt etabliert. Die
finanzpolitische Situation der Gebietskörperschaften fordert jedoch eine
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV.
Grundsätze der Angebotsgestaltung
Einen Schwerpunkt der Fortschreibung bildet deshalb die Weiterentwicklung und Optimierung des ÖPNV unter den nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten:
· Nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des ÖPNV im Hinblick auf den Finanzierungsbedarf
· Halten des heutigen ÖPNV-Marktanteils
· Pflege der bestehenden Qualitäten unter verstärkter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte,
· verstärkte Berücksichtigung der Effizienz in der Betriebsdurchführung (Erhöhung der Produktivität)
· Überprüfung von Verkehrsleistungen, die durch öffentliche Gelder finanziert werden
· Optimierung der ÖPNV-Marktausschöpfung außerhalb der Nachfragespitzen
· regelmäßige Überprüfung in welchem Verhältnis die Angebotsqualität zur Marktausschöpfung steht; Bedienungsangebote, die durch eine zurückgehende Nachfrage und Marktakzeptanz gekennzeichnet sind, sollen gezielt optimiert, modernisiert bzw. angepasst werden.
Wettbewerb
Die im 2. NVP
formulierten Qualitätsanforderungen sind die Grundlage für die Weiterentwicklung
des ÖPNV und die Einführung von Wettbewerb. Der Wettbewerb soll im Rahmen eines
Stufenkonzeptes realisiert werden. Es ist vorgesehen, im 2. NVP Linienbündel
festzulegen und diese sukzessive entsprechend einer noch zu entwickelnden
Prioritätenreihung auszuschreiben. Der Zuschnitt der Linienbündel muss
diskriminierungsfrei ohne Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner
Unternehmen erfolgen.
Mit der
Formulierung von Qualitätsanforderungen und der Festlegung von Linienbündeln
bildet der 2. NVP die Basis für den kommenden Wettbewerb. Die vom Aufgabenträger
durchzuführenden Ausschreibungen orientieren sich an den im 2. NVP definierten
Anforderungen. Diese Anforderungen werden im Rahmen der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen
weiter detailliert.
Leitlinien der Qualitätsanforderungen
Für die Weiterentwicklung der Nahverkehrsprodukte werden folgende Leitlinien vorgeschlagen.
· Pflege und ggf. gezielte Stärkung der Produktpalette
· Unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Angebotstransparenz wird eine Entlastung der Produktpalette im Münsterland angestrebt. Produkte mit einer ähnlichen Marktausrichtung und nur eingeschränkten Unterscheidungsmerkmalen sollen vereinheitlicht werden (z.B. AnrufLinienDienst – TaxiBus).
· Definition und Kommunikation des SchnellBusses als Premium-Produkt im Münsterland, hierbei Überprüfung einzelner Produktqualitäten und Standards des SchnellBusses im Hinblick auf den Markterfolg und die Wirtschaftlichkeit.
Die Angebotsqualität des
ÖPNV soll sich nicht starr an der von der Landesplanung definierten
zentralörtlichen Gliederung orientieren, sondern vielmehr an der etablierten
Anziehungskraft und der Ausstattung der zentralen Orte als Arbeitsplatz-, Wohn-
und Versorgungsstandort und an historisch gewachsenen Verkehrsbeziehungen. Im
2. NVP soll deshalb eine Differenzierung des Verkehrsraums Kreis Coesfeld in
die nachfolgend aufgeführten 4 Qualitätsebenen vorgenommen werden.
1.
ÖPNV als
hochwertiges Angebot und weitgehend gleichwertigem Alternativsystem gegenüber
dem MIV
2.
ÖPNV als
nutzbares Alternativsystem
3.
ÖPNV als
Grundversorgung mit Tendenz zum Alternativsystem
4.
ÖPNV als
Grundversorgung
Ein weiterer wesentlicher
Baustein des 2. NVP ist die Definition eines Anforderungsprofils welches den
Rahmen der Angebotsqualität bildet. Grundsätzlich soll der heutige
An-gebotsstandard unter Berücksichtigung einer stärkeren Marktorientierung gesichert
werden. Wenn Gründe der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierbarkeit dies erfordern,
kann eine Anpassung bzw. Modifikation des Bedienungsangebotes erfolgen.
Folgende Grundsätze für die Festlegung der Angebotsqualität werden vorgeschlagen:
Erschließungsqualität
· möglichst flächendeckende Erschließung der Wohnstandorte,
· möglichst direkte Erschließung wichtiger Ziele
Bedienungsqualität
· Bedienungszeitfenster 6 – 19 Uhr im Hauptnetz
· Auf Hauptrelationen Grundbedienung möglichst auch abends, an Samstagen und an Sonn- und Feiertagen
· Möglichst Gewährleistung definierter Zielwerte der Bedienungsqualität relationsbezogen und nach Ortsgrößen
Verbindungsqualität
· Stabilisierung bzw. Erhöhung der Beförderungsgeschwindigkeit (Zielwert auf Hauptachsen: Reisezeit ÖPNV:MIV <=1,5)
· Optimierung der Umsteigebeziehungen an definierten Systemknoten (Zielwerte Umsteigezeiten)
· Reduzierung der Umsteigenotwendigkeiten auf definierte Zielwerte
Neben Aussagen zur Angebotsqualität sollen im 2. NVP die Grundzüge der Beförderungsqualität festgelegt werden. Zur Beförderungsqualität zählen Aussagen über die Fahrzeugqualität, die Haltestellenausstattung sowie die über Ausgestaltung von Verknüpfungspunkten. Die im 2. NVP festgelegten Rahmenvorgaben der Beförderungsqualität bilden die Basis für weitere Detaillierungen in kommenden Ausschreibungsverfahren.
Die traditionell enge Zusammenarbeit der Aufgabenträger im Verkehrsraum Münsterland soll durch Abstimmung der Angebotsgestaltung sowie die Entwicklung einer einheitlichen, münsterlandweiten Produktpalette und die Definition einheitlicher verkehrsunter-nehmensunabhängiger Qualitäts- und Produktmerkmale weiter ausgebaut werden.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach Beschluss des Kreistages vom 20.10.1999 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr für die Vorberatung des Budgets I einschließlich der Angelegenheiten ÖPNV zuständig.