Betreff
Baubeschluss zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 12 AN 9+10
in Nottuln
Vorlage
SV-9-0495
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Bau eines Radweges an der K 12 AN 9+10 auf einer Länge von 1,62 km zu veranlassen.

Begründung:

I.   Problem / II.   Lösung

Die K 12 AN 9+10 befindet sich südlich von Nottuln und liegt zwischen den Kreisstraßen K 18 (Dülmener Str.) und K 13 (Darup - Dülmen). Der 1,62 km lange Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von 6,00m. Die Verkehrsbelastung liegt bei durchschnittlich 3.354 Kfz/Tag.

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist dort die Anlage eines Radweges geplant. Der Sonderweg ist Bestandteil des Radwegebauprogramms 2007 (Rang 9 der Prioritätenliste - SV-7-0786 vom 05.10.2007 bzw. SV-9-0258 vom 28.04.2015).

Durch den Neubau wird die Lücke im Radwegenetz zwischen den vorhandenen Radwegen an der K 18 und K 13 geschlossen. Der Radweg soll an der südlichen Straßenseite in einer Breite von 2,50 m angelegt werden. Weitere Einzelheiten zur Planung werden in der Sitzung vorgestellt.

Die Maßnahme wurde ins Förderprogramm Nahmobilität aufgenommen. Die Bezirksregierung Münster hat die Bewilligung der Fördergelder für 2017 und eine Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn für 2016 in Aussicht gestellt. Wie mit der Gemeinde Nottuln vereinbart, soll nun der Antrag gestellt und unter der Voraussetzung, dass dem zugestimmt wird, mit der Baumaßnahmen im Herbst 2016 begonnen werden. Als Bauzeit werden ca. 6 Monate einkalkuliert.

III. Alternativen

Keine.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Baukosten für den Radwegneubau liegen bei ca. 420.000 €. 70 % der entstehenden Bau- und Grunderwerbskosten werden vom Land als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) gezahlt. Den Eigenanteil des Kreises als Straßenbaulastträger übernimmt die Gemeinde Nottuln.

Für die Maßnahme wurden 200.000 € im Haushalt 2016 veranschlagt. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 200.000 €. 20.000 € stehen noch aus dem Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Anlagen:

 

Übersichtskarte