Betreff
Sachstandsbericht zur Abwicklung der Radwegbaumaßnahme an der K 36 AN 4 in Billerbeck
Vorlage
SV-9-0496
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Bau eines Radwegs an der K 36 AN 4 in Billerbeck

Die K 36 AN 4 befindet sich nördlich von Billerbeck und liegt zwischen der L 577 (Billerbeck – Osterwick) und der L 555 (Darfeld). Die Kreisstraße hat eine Verkehrsbelastung von 1.037 Kfz/24h.

Die Bauarbeiten für den ca. 200 m langen und 2,50 m breiten Radweg an der K 36 AN 4 wurden im Januar 2016 öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Nach einer Bauzeit von ungefähr 4 Wochen können seit Mitte Mai 2016 die Fußgänger und Radfahrer den Radweg nutzen Der Radweg wurde in Asphaltbauweise östlichen der Kreisstraße hinter dem Straßenseitengraben angelegt.

Der Radweg an der K 36 vervollständigt den Bürgerradweg an der L 577 von Billerbeck nach Osterwick. Ein tödlicher Unfall auf der L 577 veranlassten die Gemeinden Rosendahl und Billerbeck den Bau eines Radweges an der Landesstraße voranzutreiben. Von Billerbeck bis zur Siedlung Hamern besteht bereits an der Landesstraße eine Radwegverbindung. Als Bürgerradweg soll dieser dann bis Osterwick fortgesetzt werden. Im September 2015 wurde mit den Arbeiten für den Bürgerradweg begonnen.

Wie dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen ist, wird der Fußgänger und Radfahrer im Einmündungsbereich K 36 AN 4 ca. 200 m über die Kreisstraße bis zur RadBahn geführt. Mit einem Anschluss der RadBahn an den Bürgerradweg in Richtung Osterwick kann so der unübersichtliche Streckenabschnitt sowie die vorhandene Engstelle im Brückenbereich der Landesstraße umgangen werden.

Da bislang kein Radweg an der K 36 vorhanden war, waren Fußgänger und Radfahrer gezwungen die 5,80 m breite Fahrbahn der K 36 zu benutzen. Durch den Radweg an der K 36 wird die Lücke zwischen der RadBahn Münsterland und dem geplanten Bürgerradweg an der L 577 geschlossen Der Radweg ist Bestandteil des Radwegebauprogramms 2015 (Rang 1 der Prioritätenliste - SV-9-0258 vom 28.04.2015).

Die Gesamtkosten für den Radwegneubau einschl. Grunderwerb liegen bei ca. 80.000 €. Zum Zeitpunkt der Ansatzplanung für den Haushalt 2016 wurde seitens der Bezirksregierung signalisiert, dass aufgrund einer Überzeichnung des Programmes „Nahmobilität“ eine Förderung frühestens ab 2018 möglich sei. Um den Lückenschluss zeitnah mit dem Bürgerradweg herzustellen, sollte mittels Antrag auf vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn die Maßnahme in 2016 vorgezogen werden. Wie in der Sitzung am 19.11.2015 (MV-9-0417) bereits angedeutet, ergab sich zum Jahresende 2015 aber die Möglichkeit durch freiwerdende bzw. zurückfließende Finanzmittel mit der Maßnahme noch ins Förderprogramm nachzurücken. Der Bewilligungsbescheid liegt seit dem 08.12.2015 vor.

Der Neubau wird mit 70 % aus Landesmittel nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) bezuschusst. Die Stadt Billerbeck hat sich bereit erklärt, den verbleibenden Eigenanteil zu übernehmen.

Anlagen:

 

Übersichtslageplan