Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für den Ausbau der Fahrbahn und
Herstellung eines Radweges im Bereich der K 50 AN 2 in Havixbeck zu
veranlassen.
I. Problem / II.
Lösung
Der Abschnitt 2 der K 50 befindet sich östlich von
Havixbeck und liegt zwischen der Landesstraße L 581 und der Kreisstraße K 1.
Der 2,81 km lange Streckenabschnitt hat eine Fahrbahnbreite von 4,60 bis 4,85
m. Die Verkehrsbelastung liegt bei
durchschnittlich 1.161 Kfz/Tag.
Die Kreisstraße befindet sich seit einigen Jahren
in einem schlechten Zustand. Die Fahrbahn ist mit Einzel-, Netzrissen und
Verformungen stark geschädigt. Ursache hierfür ist der stark variierende und zu
geringe Schichtenaufbau der Fahrbahn. Aufgrund der örtlich vorhandenen
Grundwasser- und Bodenverhältnisse ist ein frostsicherer Aufbau von 65 cm
erforderlich. Die Gesamtstärke des gegenwärtigen Aufbaus liegt mit 22 - 45 cm
deutlich unter den Anforderungen. Teile der vorhandenen Befestigung sind
pechhaltig belastet. Die anstehende Maßnahme beinhaltet die Erneuerung im
Vollausbau sowie Verbreiterung der Fahrbahn entsprechend den aktuellen
Richtlinien auf 6,00 m.
Die K 50 quert zwei Bachläufe. Es ist geplant beide
Brücken im Zuge der Maßnahme zu erneuern, da eine Verbreiterung
konstruktionsbedingt nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Der
Hemkerbach wird wie bisher durch ein Wellstahlbauwerk überquert. Die
Gewölbebrücke über den Schlautbach soll durch eine freitragende Stahlbetonbrücke
ersetzt werden.
Gleichzeitig soll entsprechend dem Radwegebauprogramm
2007 (Rang 8 der Prioritätenliste SV-7-0786 vom 05.10.2007 bzw. SV-9-0258 vom
28.04.2015) entlang der K 50 ein Radweg angelegt werden. Durch den Neubau wird
die Lücke im Radwegenetz zwischen den vorhandenen Radwegen an der L 581 und der
K 1 geschlossen. Die Maßnahme trägt zur Schulwegsicherung bei. Auch wirkt sie
sich günstig auf die Attraktivität und Akzeptanz des Radverkehrsnetzes
Münsterland aus, da ein Teil der Route über diesen Abschnitt der K 50 verläuft.
Weitere Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden
in der Sitzung vorgestellt.
Sobald der Baubeschluss vorliegt soll die
öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe erfolgen. Mit der Maßnahme soll
dann im Herbst 2016 begonnen werden. Als Bauzeit werden 9 Monate einkalkuliert.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen
/ Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Baukosten für den Ausbau der Fahrbahn und
Anlage eines Radweges liegen bei ca. 2,7 Mio. €. 60 % der entstehenden Bau- und
Grunderwerbskosten werden vom Bund als Zuwendungen nach den Förderrichtlinien
kommunaler Straßenbau gezahlt. Den Eigenanteil des Kreises für den Radweg in
Höhe von ca. 300.000 € übernimmt die Gemeinde Havixbeck. Damit beträgt der
verbleibende Eigenanteil für den Kreis ca. 780.000 €.
Für die Maßnahme wurden 300.000 € im Haushalt 2016
veranschlagt. Darüber hinaus besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten
des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 2,4 Mio. €.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte