Betreff
Aufteilung des SGB II - Eingliederungsbudgets 2016
Vorlage
SV-9-0521
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2016 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:                      

 

I.          Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget:          266.000 €      6,15 %

II.          Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung:         2.124.000 €    49,14 %

III.         Leistungen zur beruflichen Eingliederung:                                665.000 €    15,38 %

IV.        Bildungsgutscheine:                                                                  250.000 €      5,78 %

V.         JobPerspektive § 16e SGB II:                                                    270.000 €      6,25 %

VI.        Sonderprogramm ESF-LZA:                                                     215.000 €      4,97 %

VII.       Freie Förderung:                                                                        150.000 €      3,47 %

VIII.       Spezielle Angebote für Flüchtlinge:                                           332.728 €      7,70 %

IX.        Erstattungen aus Vorjahren:                                                        50.000 €      1,16 %

Summe:                                                                                              4.322.728 €   100,00 %

 

Begründung:

 

I. Problem

 

Da zum Zeitpunkt der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 19.01.2016 (SV-9-0442) noch keine endgültigen Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das SGB II – Eingliederungsbudget 2016 sowie die seinerzeit angekündigten flüchtlingsbedingten Mehrbedarfe (1. und 2. Tranche) vorlagen, erfolgte in der Ausschusssitzung zunächst nur eine vorläufige Beratung und Aufteilung des SGB II - Eingliederungsbudgets.

 

Zwischenzeitlich hat der Bund die endgültigen Werte für 2016 bekanntgegeben, so dass nunmehr eine abschließende Beratung und Beschlussfassung durch die Kreisorgane erfolgen kann.

 

Die hierzu vorgeschaltete Beratung im Örtlichen Beirat SGB II erfolgte mit Zustimmung aller Beiratsmitglieder zum Verwaltungsvorschlag am 20.04.2016. Da zu diesem Zeitpunkt die Daten für die zweite Tranche der flüchtlingsbedingten Mehrbedarfe noch nicht vorlagen, erfolgt mit dieser Sitzungsvorlage eine entsprechende Fortschreibung der Finanzdaten um diese Werte.

Gemäß der SGB II-Eingliederungsmittel-Verordnung 2016 sowie der Festlegung der flüchtlingsbedingten Mehrbedarfe (1. und 2. Tranche) durch das BMAS entfallen für den Kreis Coesfeld:

 

auf das klassische Eingliederungsbudget inkl. der anteiligen Mittel für die freie Förderung

gemäß § 16f SGB II                                                                                        3.917.276 €

auf das Sonderprogramm § 16e SGB II „Job-Perspektive“                               249.188 €

auf das Sonderprogramm „ESF-LZA“                                                               215.000 €

auf Rückerstattungen des Vorjahres                                                                   50.000 €

auf flüchtlingsinduzierte Zusatzmittel                                                                            341.264 €

Summe Eingliederungsmittel in 2016                                                        4.772.728 €

abzüglich Umschichtung in das Verwaltungskostenbudget                            - 450.000 €

Eingliederungsbudget 2016:                                                                       4.322.728 €

 

Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Kreishaushaltes 2016 die genaue Höhe der Bundeserstattung für die berufliche Eingliederung im SGB II inkl. der flüchtlingsinduzierten Zusatzmittel nicht bekannt waren, erfolgte bei der Haushaltsplanung zunächst eine Veranschlagung anhand vorläufiger Werte.

 

Hierbei wurde analog 2015 zunächst ein vorläufiger Betrag von 600.000 € für die Verstärkung des Sach- und Verwaltungskostenbudgets eingeplant, der zur anteiligen Reduzierung des Eingliederungsbudgets führte. Es erfolgte jedoch schon bei der Haushaltsplanung der Hinweis, dass etwaige Erhöhungen des SGB II-Verwaltungskostenbudgets auch zu einer entsprechenden Reduzierung des veranschlagten Umschichtungsbetrages führen können.

 

Eine Umschichtung ist grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn das vom Bund zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenbudget nicht ausreicht, um sowohl die Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung, als auch die erwarteten tariflichen Einkommenssteigerungen und Besoldungsanpassungen zu gewährleisten. 

 

Bei der Haushaltsplanung ging der Kreis Coesfeld noch von einem bundesseitigen Verwaltungskostenbudget für 2016 in Höhe von 5.635.000 € aus, welches in Höhe von 600.000 € aus dem Eingliederungsbudget auf insgesamt 6.235.000 € zu verstärken gewesen wäre.

 

Um die bundesweiten Mittelumschichtungen zu Lasten der Eingliederungsbudgets zu reduzieren, hat der Bund jedoch durch die Bereitstellung zusätzlicher Ausgabereste auch anteilig das Verwaltungskostenbudget für den Kreis Coesfeld erhöht und für 2016 einen Betrag von insgesamt 5.859.978 € vorgesehen. Hierdurch kann der ursprünglich vorgesehene Umschichtungsbetrag von 600.000 € um 150.000 € auf nunmehr 450.000 € reduziert werden.

 

Hiervon unberührt bleiben die flüchtlingsinduzierten Zusatzmittel im Bereich der SGB II – Verwaltungskosten (1. und 2. Tranche), die das o.a. Verwaltungskostenbudget für das Jahr 2016 zusätzlich um 536.380 € erhöhen. Diese Mittel werden u.a. eingesetzt, um im Bereich der Jobcenter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie bei der Kreisverwaltung zusätzliche Personalstellen zur Betreuung der Flüchtlinge im SGB II bereit zu stellen.

 

Unter Berücksichtigung der o.a. Daten stehen in 2016 für die berufliche Eingliederung insgesamt Mittel in Höhe von 4.322.728 € zur Verfügung.

 

II. Lösung

Der für 2016 vorgesehene Einsatz der SGB II - Eingliederungsmittel sowie die Aufteilung auf die Teilbudgets ist der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zu entnehmen.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr sind in der beigefügten Übersicht neben der nachrichtlichen Ausweisung der Budgetwerte 2015, der aktuellen IST-Werte 2015, auch die Planwerte 2016 sowie die bereits gebundenen Mittel für die jeweiligen Teilbudgets und Konten ausgewiesen.

 

Wie dort ersichtlich ist, sind durch die in 2015 bereits bewilligten oder noch zu bewilligenden Maßnahmen und Förderangebote, Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 1,5 Mio. € bereits gebunden und stehen somit für neue Angebote nicht mehr zur Verfügung.

 

 

Hinweise zu den Teilbudgets:

 

zu I.) Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget

Um Defizite bei der Mobilität einzelner SGB II – Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher abzubauen, sind in diesem Teilbudget gegenüber dem laufenden Jahr nur geringfügige Anpassungen vorgesehen, die zum Teil durch Mittel des Sonderprogramms „ESF-LZA“ kompensiert werden.

 

In den anderen Bereichen des Vermittlungsbudgets ist keine Anpassung vorgesehen.

 

zu II.) Maßnahmen zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung

Voraussetzung für eine nachhaltige Vermittlung auf dem ersten Arbeitsmarkt ist eine umfangreiche Förderung der SGB II – Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher in den Bereichen Aktivierung, Unterstützung und Vermittlung.

 

Zur Reduzierung des SGB II – Langzeitleistungsbezuges ist auch in 2016 vorgesehen, die Zahl der Förderangebote auszubauen. Hierbei sind auch aktivierende Beschäftigungsangebote für Langzeitleistungsberechtigte vorgesehen, die derzeit nicht auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Hierzu wurde eine Erhöhung der Ansätze bei den klassischen Gruppenmaßnahmen in den Bereichen Vermittlung und Aktivierung vorgenommen. Ebenso wurden Mehrausgaben für weitere Angebote, speziell für die Zielgruppe der Personen mit Migrationshintergrund (u.a. Flüchtlinge), vorgesehen.

 

Im Bereich U25 erfolgte u. a. eine Verlagerung in individuelle Förderangebote, die im Bereich der Aktivierungsangebote sowie der Freien Förderung (ESF-Angebote des Landes) abgebildet sind.

 

zu III.) Leistungen zur beruflichen Eingliederung

Nachhaltige Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ist noch immer die Kernzielsetzung des Jobcenters der Kreisverwaltung Coesfeld. Um diesen Ansatz zu fördern, sind im Bereich der Eingliederungszuschüsse als einem der wesentlichen Förderinstrumente bei der Integration nur geringfügige Veränderungen vorgesehen. Diese werden in Teilen durch das Sonderprogramm ESF-LZA kompensiert.

 

Da die in 2015 durch den verstärkten Einsatz des Sonderprogramms „Perspektive 50plus“ erzielten Einsparungen aufgrund der Beendigung des Sonderprogramms nicht mehr zu erzielen sind, können die Einsparungen in 2015 bei der Budgetplanung 2016 nicht in Gänze berücksichtigt werden.

 

Im Bereich der Schwerbehindertenförderung ist aufgrund der Beteiligung an der Bundesinitiative Inklusion mit einem Anstieg der Vermittlungszahlen unter Gewährung eines Eingliederungszuschusses zu rechnen, so dass trotz der rückläufigen Zahlen in 2015 der Ansatz in voller Höhe beibehalten wurde.

 

Im Bereich der Förderung der Selbständigkeit erfolgte eine entsprechende Budgetreduzierung, weil hier Förderungen nur erfolgen, wenn ein positives Testat der Wirtschaftsförderung vorliegt.

 

Im Bereich der sogenannten „Plus-Jobs“ wurden weitere Rückgänge festgestellt, so dass eine erneute Budgetanpassung vorgenommen wurde. Sollte sich im Zuge der Flüchtlingsthematik hier eine veränderte Lage ergeben, so ist durch Budgetumschichtungen eine erhöhte Mittelbereitstellung möglich.

 

zu IV.) Bildungsgutscheine

Um dem Integrationshemmnis der fehlenden arbeitsplatzbezogenen Qualifikation entgegenzuwirken, ist weiterhin ein entsprechendes Budget für die Förderung der beruflichen  Weiterbildung (Bildungsgutschein) vorzuhalten.

 

Schwerpunkte in 2016 sind die Bereiche Lager, Logistik, Transportwesen sowie Pflege und personenbezogene Dienstleistungen.

 

zu V.) JobPerspektive § 16e SGB II

Gemäß § 16e SGB II können die Jobcenter im Rahmen des Sonderprogramms „Job-Perspektive“ Langzeitarbeitslose, die in ihren Erwerbsmöglichkeiten durch mindestens zwei weitere in ihrer Person liegende Vermittlungshemmnisse besonders schwer beeinträchtigt sind, durch einen besonderen Eingliederungszuschuss fördern.

Für die aktuell bestehenden Förderfälle nach § 16e SGB II erhält der Kreis Coesfeld jährlich zweckbestimmte Bundesmittel in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe. Die Ansatzanpassung erfolgte daher entsprechend der aktuell noch geförderten Einzelfälle.

 

zu VI.)  - Alt  - Perspektive 50plus

Das Bundesprogramm „Perspektive 50plus“ und die damit verbundene zusätzliche finanzielle Förderung endete am 31.12.2015.

 

Die Förderung der Integration von SGB II – Leistungsberechtigten über 50 Jahren erfolgt daher ab dem 01.01.2016 im Rahmen des SGB II – Regelgeschäftes, sofern nicht einzelne Personen dieser Zielgruppe bspw. auch für das neue Bundesprogramm ESF-LZA in Frage kommen.

 

zu VI.) - Neu - ESF-Sonderprogramm des Bundes zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt (ESF-LZA)

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich seit Herbst 2015 an dem Bundesprogramm ESF-LZA. Hierzu stehen dem Kreis Coesfeld für die Jahre 2015 – 2019 zusätzliche Bundesmittel für die Integration von bis zu 24 Personen in den ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung (u. a. Lohnkostenzuschüsse).

 

Zusätzlich beteiligt sich der Bund für 24 Monate an den Personal- und Sachkosten für die Schaffung einer 0,5 Stelle eines Betriebsakquisiteurs sowie anteilig an den notwendigen Kosten für das vorgeschriebene Coaching der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

zu VII.) Freie Förderung

Der Kreis Coesfeld hat die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen des § 16f SGB II sowie der übrigen Regelungen im SGB II und SGB III, insbesondere des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes, alternative Angebote und Projekte zur Arbeitsmarktaktivierung und Integration zu fördern. Bisher erfolgten in diesem Bereich ausschließlich Förderungen der Mobilität von berufstätigen Personen mit ergänzendem SGB II – Leistungsbezug, da diesem Personenkreis kein Zugang zu den Regelinstrumenten des Eingliederungsbudgets ermöglicht wird.

 

Ab Mitte 2015 ist hierüber auch die Erbringung der zusätzlichen Ko-Finanzierungsanteile für die Teilnahme an ESF-Programmen des Landes NRW abzubilden. Hierdurch kommt es in 2015 zu einem ersten Anstieg der Aufwendungen bei dieser Kostenstelle. Ab dem Jahr 2016 fallen die Aufwendungen ganzjährig an, so dass eine weitere Anpassung des Budgets erforderlich ist.

 

Exemplarisch ist hier das Sonderprogramm „Chance Zukunft“ aufgeführt, welches in Zusammenarbeit mit den Berufsbildungswerken die Integration von sehr arbeitsmarktfernen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im SGB II unterstützen soll.

 

zu VIII.) Spezielle Angebote für Flüchtlinge

In Zusammenarbeit mit der örtlichen Agentur für Arbeit ist das Jobcenter des Kreises Coesfeld an gemeinsamen und rechtskreisübergreifenden Angeboten für Flüchtlinge beteiligt. In dieses Segment fallen die Angebote wie „Perspektive für Flüchtlinge“, „Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk“, „Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung, Spracherwerb“, die an verschiedenen Standorten im Kreis Coesfeld eine bedarfsorientierte Umsetzung finden.

 

zu IX.) Erstattungen aus Vorjahren / Abführungen an den Bund

Durch die vorzeitige Beendigung von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung bzw. durch vorzeitige Abbrüche von geförderten Arbeitsaufnahmen kann es zu Überzahlungen an Maßnahmenträger und Arbeitgeber kommen, die im Zuge der Schlussabrechnungen erst im Folgejahr zurückgefordert werden können. Diese Rückerstattungen sind an den Bund abzuführen und führen somit nicht zu einer Budgetverbesserung.

 

III. Alternativen

- keine -

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Finanzierung der o.a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 23.06.2014 (Regelung und Befugnisse der Aus-schüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.