Beschlussvorschlag: Ohne

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

In den bisherigen beiden Sitzungen des Integrationsausschuss wurde vereinbart, dass die Verwaltung regelmäßig über das aktuelle Geschehen in der Asyl- und Flüchtlingslage berichtet. Nachfolgend stellen einige Abteilungen der Verwaltung ausgewählte Entwicklungen, Prozesse oder Maßnahmen vor. In der Sitzung des Integrationsausschusses besteht die Möglichkeit des Austausches zu den einzelnen Sachverhalten.

 

 

04 Kommunales Integrationszentrum (KI)

 

Personelle Situation

 

Seit dem 02.05.2016 werden die bisher 1,5 Mitarbeiter des KI (1 Stelle Leitung, ½ Stelle Verwaltungsassistenz) durch eine Pädagogin (Stellvertretende KI-Leitung 30 Std./ Woche) und eine Sozialarbeiterin (Vollzeit) unterstützt. Im Laufe des Monats Juni wird ein Anwärter des gehobenen Verwaltungsdienstes den letzten Teil seiner Ausbildung im KI absolvieren, um direkt anschließend ab September die entsprechende Stelle im KI zu besetzen. Die Verwaltung bemüht sich intensiv in der Zusammenarbeit mit der BR Münster um eine kurzfristige Ausschreibung der zweiten Lehrerstelle.  

 

 

Bestandsaufnahmen

 

Die Mitarbeiter des KI trafen sich seit der letzten Sitzung des Ausschusses mit einer Vielzahl von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren in der Flüchtlingsarbeit, bei Lehrerversammlungen und Arbeitsgruppen auf örtlichen und überörtlichen Ebenen, um sich gegenseitig bekannt zu machen, vor allem aber um in Erfahrung zu bringen, welche Hilfen und Initiativen bereits existieren, welche Bedarfe vor Ort gesehen werden und welche Maßnahmen und Unterstützungen erforderlich sind, um die Integration voranzubringen, ohne Doppelstrukturen zu schaffen.

 

Darüber hinaus wurden alle ehrenamtlichen Initiativen in einer einfach durchzuführenden Online Befragung nach ihrem Angebot und ihren Wünschen und Erwartungen befragt. Die hauptamtlichen Mitarbeiter in der Migrationsarbeit der Wohlfahrtsverbände skizzierten ihr Aufgabengebiet persönlich und auch schriftlich, die Leiter der Jobcenter und Sozialämter sowie (soweit vorhanden) die Integrationsbeaufragten in den Gemeinden und Städten stellten die örtlichen Bedingungen in ausführlichen persönlichen Gesprächen dar. Aktuell wurden die Ergebnisse ausgewertet und der Gruppe zur Vorbereitung der Integrationskonferenz und des Integrationskonzeptes (s.u.) vorgestellt. Sie finden die Zusammenstellung der Ergebnisse in der Anlage 1.

 

 

 

 

 

Besondere Aktionen

 

Am 26.04,2016 wurde gemeinsam mit der Ausländerbehörde eine Fortbildung für ehrenamtliche Helfer in der Flüchtlingsarbeit zur Vermittlung interkultureller Kompetenz und zu den Grundlagen des Asylrechts und des Asylverfahrens angeboten. Ehrenamtliche Helfer hatten diesen Bedarf bei ihren Kontakten zum KI deutlich gemacht. Ca. 50 Helfer konnten im Großen Sitzungssaal begrüsst werden, leider konnten nicht alle Anmeldewünsche erfüllt werden. Eine Wiederholung einer solchen Veranstaltung ist vorgesehen.

 

Die Verwaltung wird sich weiterhin bei den vorrangig zuständigen Behörden, BAMF und BA,  für die Notwendigkeit einer Ausweitung des professionellen Sprachkurs-angebots einsetzen. Auf gemeindeübergreifender bzw. Kreisebene sollen aber auch alle Möglichkeiten genutzt werden, die Vielzahl der ehrenamtlichen Sprachpaten professionell und einheitlich mit geeigneten Materialien zu schulen, für deren Beratung und gewünschte Austauschmöglichkeiten Sorge zu tragen. Der Kreis beabsichtigt deshalb in drei Projekten gemeinsam mit den drei VHS im Kreis Kooperationsvereinbarungen abzuschließen und entsprechende Modellkurse aus Mitteln des „Komm An Pakets NRW“ für das KI zu unterstützen. Das gemeinsame Projekt mit der VHS Coesfeld startete am 25.04.2016, innerhalb weniger Tage war die Schulungsreihe ohne große Werbung bereits ausgebucht. Voraussichtlich werden alle drei VHS nach einem einheitlichen Schulungskonzept noch vor den Sommerferien starten können. Sollte sich das Konzept in den Modellphasen bewähren, müsste geprüft werden, inwieweit eine Ausweitung „in die Fläche“ möglich sein wird.   

 

 

Gruppe zur Vorbereitung der Integrationskonferenz und des Integrationskonzeptes

 

Die Gruppe traf sich am 13.04.2016 und am 02.05.2016. Der Integrationsausschuss ist durch die KT-Mitglieder Frau Bednarz und Herrn Lütkecosmann vertreten. Gemeinsam mit den Leitungen der Agentur für Arbeit der Kreise Borken und Coesfeld, des Jobcenters, des Kreisjugendamtes und des RBB des Kreises Coesfeld, 2 Bürgermeisterinnen, der Schulaufsicht, 2 Geschäftsführern von Wohlfahrtsverbänden, ehrenamtlichen Helfern, Migranten und eines Vertreters einer Migrantenselbstorganisation werden die Inhalte eines Integrationskonzeptes erarbeitet und abgestimmt und die Integrationskonferenz vorbereitet.

 

Die „Vorbereitungsgruppe“ wird durch das Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“ unterstützt (vgl. Anlage 5). Mitarbeiter des Programms werden den Arbeitsprozess der Gruppe begleiten und auch die Hauptmoderation der Integrationskonferenz übernehmen. Für die Unterstützung durch das Bundesprogramm entstehen dem Kreis Coesfeld keine Kosten.

 

Die Integrationskonferenz wird am 30.06.2016 in Dülmen, Barbarahaus, ganztägig stattfinden. Die Mitglieder des Integrationsausschusses sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

 

Das Integrationskonzept muss dem Land NRW am 31.08.2016 vorliegen.

 

 

Komm-An-Paket NRW 2016

 

Über das Komm-An Paket 2016 wurde ausführlich in der SV-9-0484 (KA- und KT- Sitzung vom 16.03.2016) berichtet. Inzwischen wurden die entsprechenden Richtlinien verabschiedet. Dem Kreis Coesfeld stehen ca. 100.000.-- € zur Förderung von Ankommenstreffpunkten, Ehrenamtsinitiativen u.a. zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden, die Wohlfahrtsverbände und die ehrenamtlichen Initiativen wurden bereits im Vorfeld mit der Bitte um Abstimmung vor Ort und nach der Verabschiedung der Richtlinien informiert. 90.000.-- € sollen in die Gemeinden und Städte gehen, 10.000.-- € sind für Maßnahmen der drei Jugendämter im Rahmen der Unterbringung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge reserviert.     

 

Wie in der o.g. SV-9-0484 angekündigt hat die Verwaltung den möglichen, zeitlich befristeten Ausbau der personellen Ausstattung des KI um 1,5 Stellen beim Land beantragt. Sobald der Bescheid des Landes vorliegt werden die Stellen kurzfristig ausgeschreiben.  

 

Beantragt wurden ebenfalls 15.000.-- € Sachkostenzuschuss für das KI („Bordmittel“). Ein Teil des Betrages soll für das o.g. Projekt der Sprachpatenförderung verwendet werden.

 

 

 

Abteilung 32 Sicherheit und Ordnung

 

Die Zahl der dem Kreis Coesfeld zugewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge ist zu Beginn des Jahres stark zurückgegangen, nimmt aktuell allerdings wieder zu. Die Daten sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

 

Abteilung 40 und Schulaufsicht

 

Zum 31.03.2016 besuchten ca. 700 Schülerinnen und Schüler mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen die Schulen im Kreis Coesfeld. Eine Übersicht nach Schulformen und der Anzahl der Vorbereitungsklassen befindet sich in der Anlage 3.

 

 

 

Abteilung 50 Jobcenter und Soziales

 

Informationen zur aktuellen Datenlage und zum Rechtskreiswechsel vom SGB III zum SGB II sind der Anlage 4 zu entnehmen.

 

 

 

Abteilung 51 Jugendamt

 

 

Um die eintreffenden jungen unbegleiteten Menschen im Kreisgebiet adäquat aufnehmen zu können, hat sich aus der Sicht der öffentlichen Träger der Jugendhilfe, das sind die Jugendämter im Kreis Coesfeld, der Betrieb der Brückeneinrichtung im Josefshaus  in Seppenrade als tragfähiges Erstbetreuungsmodell erwiesen. Aktuell werden dort rd. 30 unbegleitete Minderjährige betreut. Z Z., nach den aktuellen Meldungen der zuständigen Landesverteilstelle beim LVR,  gehen die drei Jugendämter davon aus, dass weitere ca. 60 Jugendliche, die sich bereits im Bereich der BRD befinden, an die Jugendämter im Kreis zugewiesen und hier zu versorgen sein werden. Nur der Zeitpunkt ist fraglich. Dass durch die weitere Fluchtbewegung noch Weitere in unbekannter Zahl dazu kommen werden, dürfte außer Frage stehen. Der Kreis Coesfeld hat nun die Möglichkeit, in Nottuln eine weitere Immobilie anzumieten, die für einen solchen Zweck genutzt werden könnte. Es handelt sich dabei um die Räumlichkeiten eines ehemaligen Internates in Trägerschaft und  Eigentum der Kongregation der Schwestern Unserer Lieben Frau. Die erforderlichen Abstimmungsgespräche sind durchgeführt worden.

In Übertragung des Modells in Seppenrade soll die Nutzung in Kooperation der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld erfolgen. Der Mietvertrag und damit der Betrieb wird in Verantwortung des Kreises Coesfeld vorgenommen werden.