Beschlussvorschlag: Ohne
Der Bericht der Verwaltung
wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In den bisherigen beiden Sitzungen des
Integrationsausschuss wurde vereinbart, dass die Verwaltung regelmäßig über das
aktuelle Geschehen in der Asyl- und Flüchtlingslage berichtet. Nachfolgend
stellen einige Abteilungen der Verwaltung ausgewählte Entwicklungen, Prozesse
oder Maßnahmen vor. In der Sitzung des Integrationsausschusses besteht die
Möglichkeit des Austausches zu den einzelnen Sachverhalten.
04 Kommunales Integrationszentrum (KI)
Personelle Situation
Seit dem 02.05.2016 werden die bisher 1,5
Mitarbeiter des KI (1 Stelle Leitung, ½ Stelle Verwaltungsassistenz) durch eine
Pädagogin (Stellvertretende KI-Leitung 30 Std./ Woche) und eine
Sozialarbeiterin (Vollzeit) unterstützt. Im Laufe des Monats Juni wird ein
Anwärter des gehobenen Verwaltungsdienstes den letzten Teil seiner Ausbildung
im KI absolvieren, um direkt anschließend ab September die entsprechende Stelle
im KI zu besetzen. Die Verwaltung bemüht sich intensiv in der Zusammenarbeit
mit der BR Münster um eine kurzfristige Ausschreibung der zweiten
Lehrerstelle.
Bestandsaufnahmen
Die Mitarbeiter des KI trafen sich seit der letzten
Sitzung des Ausschusses mit einer Vielzahl von hauptamtlichen und
ehrenamtlichen Akteuren in der Flüchtlingsarbeit, bei Lehrerversammlungen und
Arbeitsgruppen auf örtlichen und überörtlichen Ebenen, um sich gegenseitig
bekannt zu machen, vor allem aber um in Erfahrung zu bringen, welche Hilfen und
Initiativen bereits existieren, welche Bedarfe vor Ort gesehen werden und
welche Maßnahmen und Unterstützungen erforderlich sind, um die Integration
voranzubringen, ohne Doppelstrukturen zu schaffen.
Darüber hinaus wurden alle ehrenamtlichen
Initiativen in einer einfach durchzuführenden Online Befragung nach ihrem
Angebot und ihren Wünschen und Erwartungen befragt. Die hauptamtlichen
Mitarbeiter in der Migrationsarbeit der Wohlfahrtsverbände skizzierten ihr
Aufgabengebiet persönlich und auch schriftlich, die Leiter der Jobcenter und
Sozialämter sowie (soweit vorhanden) die Integrationsbeaufragten in den
Gemeinden und Städten stellten die örtlichen Bedingungen in ausführlichen
persönlichen Gesprächen dar. Aktuell wurden die Ergebnisse ausgewertet und der
Gruppe zur Vorbereitung der Integrationskonferenz und des Integrationskonzeptes
(s.u.) vorgestellt. Sie finden die Zusammenstellung der Ergebnisse in der
Anlage 1.
Besondere Aktionen
Am 26.04,2016 wurde gemeinsam mit der
Ausländerbehörde eine Fortbildung für ehrenamtliche Helfer in der
Flüchtlingsarbeit zur Vermittlung interkultureller Kompetenz und zu den Grundlagen
des Asylrechts und des Asylverfahrens angeboten. Ehrenamtliche Helfer hatten
diesen Bedarf bei ihren Kontakten zum KI deutlich gemacht. Ca. 50 Helfer
konnten im Großen Sitzungssaal begrüsst werden, leider konnten nicht alle
Anmeldewünsche erfüllt werden. Eine Wiederholung einer solchen Veranstaltung
ist vorgesehen.
Die Verwaltung wird sich weiterhin bei den vorrangig
zuständigen Behörden, BAMF und BA, für
die Notwendigkeit einer Ausweitung des professionellen Sprachkurs-angebots einsetzen.
Auf gemeindeübergreifender bzw. Kreisebene sollen aber auch alle Möglichkeiten
genutzt werden, die Vielzahl der ehrenamtlichen Sprachpaten professionell und
einheitlich mit geeigneten Materialien zu schulen, für deren Beratung und
gewünschte Austauschmöglichkeiten Sorge zu tragen. Der Kreis beabsichtigt
deshalb in drei Projekten gemeinsam mit den drei VHS im Kreis
Kooperationsvereinbarungen abzuschließen und entsprechende Modellkurse aus
Mitteln des „Komm An Pakets NRW“ für das KI zu unterstützen. Das gemeinsame
Projekt mit der VHS Coesfeld startete am 25.04.2016, innerhalb weniger Tage war
die Schulungsreihe ohne große Werbung bereits ausgebucht. Voraussichtlich
werden alle drei VHS nach einem einheitlichen Schulungskonzept noch vor den
Sommerferien starten können. Sollte sich das Konzept in den Modellphasen
bewähren, müsste geprüft werden, inwieweit eine Ausweitung „in die Fläche“
möglich sein wird.
Gruppe zur Vorbereitung der Integrationskonferenz
und des Integrationskonzeptes
Die Gruppe traf sich am 13.04.2016 und am
02.05.2016. Der Integrationsausschuss ist durch die KT-Mitglieder Frau Bednarz
und Herrn Lütkecosmann vertreten. Gemeinsam mit den Leitungen der Agentur für
Arbeit der Kreise Borken und Coesfeld, des Jobcenters, des Kreisjugendamtes und
des RBB des Kreises Coesfeld, 2 Bürgermeisterinnen, der Schulaufsicht, 2
Geschäftsführern von Wohlfahrtsverbänden, ehrenamtlichen Helfern, Migranten und
eines Vertreters einer Migrantenselbstorganisation werden die Inhalte eines Integrationskonzeptes
erarbeitet und abgestimmt und die Integrationskonferenz vorbereitet.
Die „Vorbereitungsgruppe“ wird durch das
Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“ unterstützt (vgl. Anlage 5).
Mitarbeiter des Programms werden den Arbeitsprozess der Gruppe begleiten und
auch die Hauptmoderation der Integrationskonferenz übernehmen. Für die
Unterstützung durch das Bundesprogramm entstehen dem Kreis Coesfeld keine
Kosten.
Die Integrationskonferenz wird am 30.06.2016 in
Dülmen, Barbarahaus, ganztägig stattfinden. Die Mitglieder des
Integrationsausschusses sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Das Integrationskonzept muss dem Land NRW am
31.08.2016 vorliegen.
Komm-An-Paket NRW 2016
Über das Komm-An Paket 2016 wurde ausführlich in der
SV-9-0484 (KA- und KT- Sitzung vom 16.03.2016) berichtet. Inzwischen wurden die
entsprechenden Richtlinien verabschiedet. Dem Kreis Coesfeld stehen ca.
100.000.-- € zur Förderung von Ankommenstreffpunkten, Ehrenamtsinitiativen u.a.
zur Verfügung. Die Städte und Gemeinden, die Wohlfahrtsverbände und die
ehrenamtlichen Initiativen wurden bereits im Vorfeld mit der Bitte um
Abstimmung vor Ort und nach der Verabschiedung der Richtlinien informiert.
90.000.-- € sollen in die Gemeinden und Städte gehen, 10.000.-- € sind für Maßnahmen
der drei Jugendämter im Rahmen der Unterbringung der unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlinge reserviert.
Wie in der o.g. SV-9-0484 angekündigt hat die
Verwaltung den möglichen, zeitlich befristeten Ausbau der personellen
Ausstattung des KI um 1,5 Stellen beim Land beantragt. Sobald der Bescheid des
Landes vorliegt werden die Stellen kurzfristig ausgeschreiben.
Beantragt wurden ebenfalls 15.000.-- €
Sachkostenzuschuss für das KI („Bordmittel“). Ein Teil des Betrages soll für
das o.g. Projekt der Sprachpatenförderung verwendet werden.
Abteilung 32 Sicherheit und Ordnung
Die Zahl der dem Kreis Coesfeld zugewiesenen
Asylbewerber und Flüchtlinge ist zu Beginn des Jahres stark zurückgegangen,
nimmt aktuell allerdings wieder zu. Die Daten sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Abteilung 40 und Schulaufsicht
Zum 31.03.2016 besuchten ca. 700 Schülerinnen und
Schüler mit geringen oder fehlenden Deutschkenntnissen die Schulen im Kreis
Coesfeld. Eine Übersicht nach Schulformen und der Anzahl der
Vorbereitungsklassen befindet sich in der Anlage 3.
Abteilung 50 Jobcenter und Soziales
Informationen zur aktuellen Datenlage und zum
Rechtskreiswechsel vom SGB III zum SGB II sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Abteilung 51 Jugendamt
Um die eintreffenden jungen unbegleiteten Menschen
im Kreisgebiet adäquat aufnehmen zu können, hat sich aus der Sicht der
öffentlichen Träger der Jugendhilfe, das sind die Jugendämter im Kreis
Coesfeld, der Betrieb der Brückeneinrichtung im Josefshaus in Seppenrade als tragfähiges
Erstbetreuungsmodell erwiesen. Aktuell werden dort rd. 30 unbegleitete
Minderjährige betreut. Z Z., nach den aktuellen Meldungen der zuständigen
Landesverteilstelle beim LVR, gehen die
drei Jugendämter davon aus, dass weitere ca. 60 Jugendliche, die sich bereits
im Bereich der BRD befinden, an die Jugendämter im Kreis zugewiesen und hier zu
versorgen sein werden. Nur der Zeitpunkt ist fraglich. Dass durch die weitere
Fluchtbewegung noch Weitere in unbekannter Zahl dazu kommen werden, dürfte
außer Frage stehen. Der Kreis Coesfeld hat nun die Möglichkeit, in Nottuln eine
weitere Immobilie anzumieten, die für einen solchen Zweck genutzt werden
könnte. Es handelt sich dabei um die Räumlichkeiten eines ehemaligen Internates
in Trägerschaft und Eigentum der
Kongregation der Schwestern Unserer Lieben Frau. Die erforderlichen
Abstimmungsgespräche sind durchgeführt worden.
In Übertragung des Modells in Seppenrade soll die
Nutzung in Kooperation der drei Jugendämter im Kreis Coesfeld erfolgen. Der
Mietvertrag und damit der Betrieb wird in Verantwortung des Kreises Coesfeld
vorgenommen werden.