Beschlussvorschlag:
- Dem
Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V. wird zur Wahrnehmung der
Aufgaben der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis
Coesfeld in 2005 ein Kreiszuschuss zu den Personalkosten in Höhe von
11.935.-- € gewährt.
- Dem
Diakonischen Werk des Kirchenkreises Steinfurt - Coesfeld - Borken wird
zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schwangeren- und
Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszuschuss zu
den Personalkosten in Höhe von
4.880.-- € gewährt.
- Dem
Verein Pro Familia Münster e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld in
2005 ein Kreiszuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 1.350.-- €
gewährt.
- Den
staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
des Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen
Werks des Kirchenkreises Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro
Familia Münster e. V. werden zur zusätzlichen Wahrnehmung der sexualpädagogischen
Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld in 2005 jeweils ein Zuschuss bis zu
einer Höhe von 6.297,60 € gewährt.
Begründung:
I. Problem
Zur grundsätzlichen Darstellung des Sachverhalts wird auf die Sitzungsvorlagen 6/212, 6/268, 6/564 und insbesondere auf die Vorlage 6/893 verwiesen.
Nach § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) tragen die
Länder dafür Sorge, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen
Schwangerenberatung (§ 2 SchKG) und die Schwangerschaftskonfliktberatung (§§ 5
und 6 SchKG) ausreichend Beratungskräfte vorgehalten werden. Das SchKG sieht
vor, dass für je 40.000 Einwohner einer Gebiets-körperschaft für diese Aufgaben
mindestens 1 Berater/in zur Verfügung steht. Nach diesen Vorgaben wären im
Kreis Coesfeld mindestens 5 Stellen für Beratungsfachkräfte und zusätzliche
Stellen für Verwaltungskräfte einzurichten. In den Sitzungsvorlagen 6/212 und
6/268 wurde die Annahme der Gesundheitsbehörde begründet, dass der gesamte
Beratungsbedarf innerhalb des Kreises Coesfeld voraussichtlich mit einer
geringeren personellen Ausstattung der Beratungsstellen gedeckt werden kann,
weil u. a. bei der Ermittlung des o. g. Versorgungs-schlüssels die
Beratungsleistungen der Sozialdienste Katholischer Frauen (SKF) im Rahmen der
allgemeinen Schwangerenberatung unberücksichtigt blieben.
In einem Urteil vom 03.07.2003 konkretisierte das BVerwG den Rechtsanspruch
„anerkannter Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung
eines ausreichenden Angebots pluraler Beratungsstellen erforderlich sind auf
Übernahme von mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch
den Staat“.
Das Land, welches zuvor lediglich 81 % der Personalkosten
der staatlich anerkannten Beratungsstellen trug, setzte das Urteil in 2004
durch eine Übergangslösung um und gewährte für jede geförderte Stelle
(Vollzeitäquivalent) zusätzlich 6.000.-- € als Sachkostenpauschale. Ab 2005
(bis einschließlich 2007) wird das Land jährlich voraussichtlich 80 % der
Personalkosten tragen und zur Deckung der Sachkosten zusätzlich 7.500.-- € pro
Vollzeitstelle im Jahr gewähren.
Der Kreis Coesfeld änderte seine freiwillige Förderpraxis in Folge des o. g. Urteils des BVerwG ebenfalls. Die bis zum Jahr 2003 gewährten Sachkostenzuschüsse wurden gestrichen, weil die entsprechende Landesförderung hier höhere Beträge vorsah. Gleichzeitig wurde vom Kreistag am 14.07.2004 beschlossen, die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der 2. Jahreshälfte 2004 in die Lage zu versetzen, ihre präventive Arbeit in einem Umfang von durchschnittlich bis zu 5 Stunden wöchentlich, zu einem bestimmten Stundensatz (26,24 €) und bis zu einem Rechnungshöchstbetrag (jeweils 3.148,80 €) auszuweiten. Abgerechnet werden durften nur tatsächlich durchgeführte sexualpädagogische Veranstaltungen. Um eine relativ gleichmäßige Verteilung des Angebots in der Fläche zu erreichen und bestimmte Prioritäten (Multiplikatorenschulungen, Schultypen, Alterklassen usw.) einheitlich zu setzen, wurden zudem Absprachen mit allen beteiligten Beratungsstellen getroffen.
Für das Jahr 2005 liegen Anträge des Vereins Donum Vitae
Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werks Steinfurt – Coesfeld –
Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. auf Förderung der jeweilig
eigenen staatlich anerkannten Schwangeren – und Schwanger-schaftskonfliktberatungsstelle
durch den Kreis Coesfeld vor.
Die Inanspruchnahme der Beratungsstellen im Rahmen der allgemeinen Schwangeren-beratung, der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie die Zahl der durchgeführten sexual-pädagogischen Präventionsveranstaltungen in 2003 bzw. vom 01.01.2004 bis zum 30.09.2004 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:
Beratungsfälle 2003 |
|||||
Aufgabe |
Beratungsstelle |
|
|||
|
Donum Vitae* |
Diakonisches Werk* |
Pro Familia* |
Gesundheits-amt* |
insgesamt |
§ 2 SchKG |
170 |
125 |
42 |
87 |
424 |
§§ 5, 6 SchKG |
195 |
92 |
52 |
44 |
383 |
sexual-pädagogische Veranstaltungen |
40 |
60 |
19 |
./. |
119 |
* Die Beratungsstellen sind personell mit Beratungsfachkräften sehr unterschiedlich besetzt. Für alle drei Aufgabenkategorien stehen rechnerisch Donum Vitae 1,5 Stellen, dem Diakonischen Werk 1,6 Stellen, Pro Familia (für den Kreis Coesfeld) eine 0,3 Stelle und dem Gesundheitsamt eine 0,5 Stelle zur Verfügung. Beratungsfälle 01.01.2004 – 30.09.2004 |
|||||
Aufgabe |
Beratungsstelle |
insgesamt |
|||
|
Donum Vitae* |
Diakonisches Werk* |
Pro Familia* |
Gesundheits-amt* |
|
§ 2 SchKG |
123 |
154 |
39 |
69 |
388 |
§§ 5, 6 SchKG |
116 |
60 |
55 |
23 |
251 |
sexual-pädagogische Veranstaltungen |
53 |
66 |
19 |
./. |
138 |
* s. o. , unterschiedliche personelle Besetzung mit Beratungsfachkräften |
Insgesamt wurden in 2004 ca. 220
sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen durch die anerkannten
Beratungsstellen durchgeführt. Dieses bedeutet eine voraussichtliche Steigerung
von ca. 100 Veranstaltungen im Vergleich zum Vorjahr. ( Anm.: Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Vorlage lagen die Endabrechnungen für 2004 teilweise noch
nicht vor).
II. Lösung
Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten im Rahmen der Aufgaben nach § 2 und
§§ 5, 6 SchKG
Es wird vorgeschlagen, dass der Kreis Coesfeld in 2005 einen
Teil der ungedeckten Personalkosten für die staatlich anerkannten Schwangeren-
und Schwangerschaftskonflikt-beratungsstellen des Vereins Donum Vitae
Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werks Steinfurt – Coesfeld –
Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. trägt.
Die genannten Beratungsstellen werden von den Rat suchenden Frauen (und ihren
Partnern) aus dem Kreis Coesfeld in unterschiedlichem Maße in Anspruch
genommen. Dieses wird durch die unterschiedliche Anerkennung des
Personalbedarfs und die damit verbundene jeweilig vorgeschlagene Förderungshöhe
berücksichtigt. Die angespannte Finanzsituation des Kreises lässt nur eine sehr
geringfügige Ausweitung der freiwilligen Leistungen zu. Es wird deshalb
vorgeschlagen, die Zuschüsse zu den Personalkosten auf den seit Jahren
„eingefrorenen“ Stand auch in 2005 zu begrenzen bzw. im Rahmen der erstmaligen
Förderung des Vereins Pro Familia den bisherigen Maßstab anzulegen.
Unter Berücksichtigung der Landesförderung und von Eigenanteilen der Träger der Beratungsstellen sollten die Personalkostenzuschüsse wie folgt gewährt werden:
Donum Vitae
pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 5 % Eigenanteil für 1,5
Stellen für Beratungsfachkräfte und eine 0,5 Stelle Verwaltungskraft: 11.935.--
€
Diakonisches Werk
pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 10 % Eigenanteil für 1,0 Stelle für eine Beratungsfachkraft und eine 0,25 Stelle Verwaltungskraft: 4.880.-- €
Pro Familia
Pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 5 % Eigenanteil für 8 Stunden wöchentlich für eine Beratungsfachkraft: 1.350.-- €
Die detaillierte Berechnung der Personalkostenzuschüsse ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Gewährung von Zuschüssen zur Wahrnehmung zusätzlicher sexualpädagogischer Präventionsarbeit
Die in 2004 erstmalig praktizierte Förderung zusätzlicher sexualpädagogischer Präventionsarbeit hat sich bewährt. Aufgrund der Ferienregelung in NRW (KT-Beschluss unmittelbar vor den Sommerferien, Herbstferien im Oktober) und des Umstandes, dass im
Schulhalbjahr zuerst Organisationsfragen, Lehrpläne, usw. zu
klären sind, konnten Veranstaltungen in Schulen nicht im erhofften Ausmaß
stattfinden, so dass die bereitgestellten Mittel nicht komplett ausgeschöpft
wurden. Trotzdem gelang es den Präventionskräften, das Angebot um fast 100
Veranstaltungen auszubauen, einige hundert Schüler/innen bzw. Jugendliche zu
erreichen und Multiplikatoren zu schulen.
Es wird vorgeschlagen, jede staatlich anerkannte Beratungsstelle (Donum Vitae, Diakonisches Werk, Pro Familia, Gesundheitsamt) auch in 2005 in die Lage zu versetzen, ihr Angebot, präventive Arbeit zu leisten, in einem Umfang von durchschnittlich bis zu 5 Stunden wöchentlich auszuweiten. Vergütet werden sollten nur tatsächlich durchgeführte Veranstaltungen. Die Stundenvergütung sollte 26, 24 € (Berechnung siehe Anlage 1) betragen. Mit diesem Stundensatz sind sämtliche Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Fahrtzeiten abgedeckt. Sach- und Gemeinkosten sollten nicht zusätzlich übernommen werden.
Der Höchstbetrag, der in 2005 durch die Beratungsstellen für die zusätzlichen
sexual-pädagogischen Veranstaltungen abgerechnet werden kann, sollte die Summe
von jeweils 6.297,60 € (Berechnung: in 2. Jahreshälfte 2004 gewährter
Höchstbetrag in Höhe von
3.148,80 € x 2) nicht
überschreiten.
Die staatlich anerkannten Beratungsstellen leisteten
größtenteils auch präventive Arbeit bevor der Kreis Coesfeld den Ausbau
forcierte. Teilweise (Donum Vitae, Diakonisches Werk) erfolgte dieses auch mit
Hilfe der vom Kreis Coesfeld gewährten Zuschüsse zu den Personalkosten. Die
beabsichtigte teilweise Übernahme der Personalkosten in 2005 rechtfertigt
erneut, dass der in 2003 von Donum Vitae (40 Veranstaltungen) und dem
Diakonischen Werk (60 Veranstaltungen) geleistete Umfang der Präventionsarbeit
bereits als finanziert gilt und mit den zusätzlichen Mitteln das Angebot darüber
hinaus erweitert wird.
Pro Familia konnte in 2003 unabhängig von der Förderung des Kreises 19
sexualpädagogische Veranstaltungen im Kreis Coesfeld durchführen. Dieses war
nur aufgrund einer großzügigen Einzelspende eines Unternehmens möglich. Seit
dem Sommer 2004 ist Pro Familia zur Wahrnehmung präventiver Arbeit im
Kreisgebiet auf die Unterstützung des Kreises angewiesen.
Die Beratungsstelle des Gesundheitsamtes stieg in der 2.
Jahreshälfte 2004 erstmalig in die klassische sexualpädagogische Arbeit ein.
Zuvor konnte gegenüber dem Gesundheitsamt angemeldeter Beratungsbedarf der
Schulen nur sehr eingeschränkt und nur bezogen auf die Aidsprävention und die
Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten und unabhängig von der
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nachgekommen werden. Die ggf. zur
Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Präventionsarbeit würden zur
Deckung der Kosten für die erforderliche Mehrarbeit (= tatsächlich
durchgeführte Veranstaltungen) verwendet.
III. Alternativen
Alternativen werden von der Verwaltung nicht
vorgeschlagen.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
In 2005 stehen insgesamt 43.500.-- € zur Gewährung von Kreiszuschüssen an die Schwanger-schaftskonfliktberatungsstellen zur Verfügung. Zur Finanzierung der Personalkostenzuschüsse an den Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e.V., an das Diakonische Werk des Kirchenkreises Steinfurt – Coesfeld – Borken sowie an den Verein Pro Familia Münster e. V. werden 18.165.-- € benötigt.
Der Ausbau der
sexualpädagogischen Arbeit wird unter den genannten Bedingungen in 2005 bis zu
25.190,40 € (4 Beratungsstellen jeweils bis zu 6.297,60 €) kosten.
Die Förderung der Beratungsstellen wird in 2005 insgesamt bis zu 43.355,40 €
Kosten verursachen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (3 26 Abs. 1 KrO NW)
Anlagen:
Berechnung der Kreiszuschüsse für die
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in 2005
Personalkosten
Berechnung erfolgte anhand des KGSt - Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ 2001
Donum Vitae
ungedeckte Personalkosten für 1,5 Stellen Beratungsfachkräfte BAT IV b
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)
9.744.-- €
ungedeckte Personalkosten für 0,5 Stelle Verwaltungskraft
BAT VII
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)
2.191.-- €
insgesamt
11.935.-- €
Diakonisches Werk
ungedeckte Personalkosten für 1,0 Stellen Beratungsfachkraft BAT IV b
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 10 %)
4.176.-- €
ungedeckte Personalkosten für 0,25 Stelle Verwaltungskraft
BAT VII
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 10 %)
704.-- €
insgesamt
4.880.-- €
Pro Familia
ungedeckte Personalkosten für 8 Stunden/Woche Beratungsfachkraft BAT IV b
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)
insgesamt 1.350.--
€
Stundenvergütung für sexualpädagogische Präventionsarbeit
Berechnung erfolgte anhand des KGSt – Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ 2003
Lt. Personalkostentabelle Stundenwert Beratungsfachkraft
(Sozialarbeiter/Sozialpädagogen) BAT IV b
32,80 €
(angerechnet Eigenanteil 20 % (= 6,56 €) in Anlehnung an Landesförderung)