Betreff
Förderung der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in 2005
Vorlage
SV-7-0109
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld in 2005 ein Kreiszuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 11.935.-- € gewährt.

  2. Dem Diakonischen Werk des Kirchenkreises Steinfurt - Coesfeld - Borken wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld ein Kreiszuschuss zu den Personalkosten in Höhe von
    4.880.-- € gewährt.

  3. Dem Verein Pro Familia Münster e. V. wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung im Kreis Coesfeld in 2005 ein Kreiszuschuss zu den Personalkosten in Höhe von 1.350.-- € gewährt.

  4. Den staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen des Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. werden zur zusätzlichen Wahrnehmung der sexualpädagogischen Präventionsarbeit im Kreis Coesfeld in 2005 jeweils ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 6.297,60 € gewährt.

 

Begründung:

I.                    Problem

 

Zur grundsätzlichen Darstellung des Sachverhalts wird auf die Sitzungsvorlagen 6/212, 6/268, 6/564 und insbesondere auf die Vorlage 6/893 verwiesen.

 

Nach § 4 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) tragen die Länder dafür Sorge, dass für die Wahrnehmung der Aufgaben der allgemeinen Schwangerenberatung (§ 2 SchKG) und die Schwangerschaftskonfliktberatung (§§ 5 und 6 SchKG) ausreichend Beratungskräfte vorgehalten werden. Das SchKG sieht vor, dass für je 40.000 Einwohner einer Gebiets-körperschaft für diese Aufgaben mindestens 1 Berater/in zur Verfügung steht. Nach diesen Vorgaben wären im Kreis Coesfeld mindestens 5 Stellen für Beratungsfachkräfte und zusätzliche Stellen für Verwaltungskräfte einzurichten. In den Sitzungsvorlagen 6/212 und 6/268 wurde die Annahme der Gesundheitsbehörde begründet, dass der gesamte Beratungsbedarf innerhalb des Kreises Coesfeld voraussichtlich mit einer geringeren personellen Ausstattung der Beratungsstellen gedeckt werden kann, weil u. a. bei der Ermittlung des o. g. Versorgungs-schlüssels die Beratungsleistungen der Sozialdienste Katholischer Frauen (SKF) im Rahmen der allgemeinen Schwangerenberatung unberücksichtigt blieben.

In einem Urteil vom 03.07.2003 konkretisierte das BVerwG den Rechtsanspruch „anerkannter Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots pluraler Beratungsstellen erforderlich sind auf Übernahme von mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch den Staat“.

Das Land, welches zuvor lediglich 81 % der Personalkosten der staatlich anerkannten Beratungsstellen trug, setzte das Urteil in 2004 durch eine Übergangslösung um und gewährte für jede geförderte Stelle (Vollzeitäquivalent) zusätzlich 6.000.-- € als Sachkostenpauschale. Ab 2005 (bis einschließlich 2007) wird das Land jährlich voraussichtlich 80 % der Personalkosten tragen und zur Deckung der Sachkosten zusätzlich 7.500.-- € pro Vollzeitstelle im Jahr gewähren.

Der Kreis Coesfeld änderte seine freiwillige Förderpraxis in Folge des o. g. Urteils des BVerwG ebenfalls. Die bis zum Jahr 2003 gewährten Sachkostenzuschüsse wurden gestrichen, weil die entsprechende Landesförderung hier höhere Beträge vorsah. Gleichzeitig wurde vom Kreistag am 14.07.2004 beschlossen, die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in der 2. Jahreshälfte 2004 in die Lage zu versetzen, ihre präventive Arbeit in einem Umfang von durchschnittlich bis zu 5 Stunden wöchentlich, zu einem bestimmten Stundensatz (26,24 €) und bis zu einem Rechnungshöchstbetrag (jeweils 3.148,80 €) auszuweiten. Abgerechnet werden durften nur tatsächlich durchgeführte sexualpädagogische Veranstaltungen. Um eine relativ gleichmäßige Verteilung des Angebots in der Fläche zu erreichen und bestimmte Prioritäten (Multiplikatorenschulungen, Schultypen, Alterklassen usw.) einheitlich zu setzen, wurden zudem Absprachen mit allen beteiligten Beratungsstellen getroffen.

 

Für das Jahr 2005 liegen Anträge des Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werks Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. auf Förderung der jeweilig eigenen staatlich anerkannten Schwangeren – und Schwanger-schaftskonfliktberatungsstelle durch den Kreis Coesfeld vor.

 

Die Inanspruchnahme der Beratungsstellen im Rahmen der allgemeinen Schwangeren-beratung, der Schwangerschaftskonfliktberatung sowie die Zahl der durchgeführten sexual-pädagogischen Präventionsveranstaltungen in 2003 bzw. vom 01.01.2004 bis zum 30.09.2004 sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:

 



Beratungsfälle 2003

Aufgabe

Beratungsstelle

 

 

Donum Vitae*

Diakonisches Werk*

Pro Familia*

Gesundheits-amt*

insgesamt

§ 2 SchKG

 

170

125

42

87

424

§§ 5, 6 SchKG

 

195

92

52

44

383

sexual-pädagogische

Veranstaltungen

 

40

 

60

 

19

 

./.

 

119

* Die Beratungsstellen sind personell mit Beratungsfachkräften sehr unterschiedlich besetzt. Für alle drei Aufgabenkategorien stehen rechnerisch Donum Vitae 1,5 Stellen, dem Diakonischen Werk 1,6 Stellen, Pro Familia (für den Kreis Coesfeld) eine 0,3 Stelle und dem Gesundheitsamt eine 0,5 Stelle zur Verfügung.

 

 

Beratungsfälle 01.01.2004 – 30.09.2004

Aufgabe

Beratungsstelle

insgesamt

 

Donum Vitae*

Diakonisches Werk*

Pro Familia*

Gesundheits-amt*

 

§ 2 SchKG

 

123

154

39

69

388

§§ 5, 6 SchKG

 

116

60

55

23

251

sexual-pädagogische

Veranstaltungen

 

53

 

66

 

19

 

./.

 

138

* s. o. , unterschiedliche personelle Besetzung mit Beratungsfachkräften


 Insgesamt wurden in 2004 ca. 220 sexualpädagogische Präventionsveranstaltungen durch die anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Dieses bedeutet eine voraussichtliche Steigerung von ca. 100 Veranstaltungen im Vergleich zum Vorjahr. ( Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen die Endabrechnungen für 2004 teilweise noch nicht vor).




 

II.                  Lösung

 

Gewährung von Zuschüssen zu den Personalkosten im Rahmen der Aufgaben nach § 2 und

§§ 5, 6 SchKG

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Kreis Coesfeld in 2005 einen Teil der ungedeckten Personalkosten für die staatlich anerkannten Schwangeren- und Schwangerschaftskonflikt-beratungsstellen des Vereins Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e. V., des Diakonischen Werks Steinfurt – Coesfeld – Borken und des Vereins Pro Familia Münster e. V. trägt.

Die genannten Beratungsstellen werden von den Rat suchenden Frauen (und ihren Partnern) aus dem Kreis Coesfeld in unterschiedlichem Maße in Anspruch genommen. Dieses wird durch die unterschiedliche Anerkennung des Personalbedarfs und die damit verbundene jeweilig vorgeschlagene Förderungshöhe berücksichtigt. Die angespannte Finanzsituation des Kreises lässt nur eine sehr geringfügige Ausweitung der freiwilligen Leistungen zu. Es wird deshalb vorgeschlagen, die Zuschüsse zu den Personalkosten auf den seit Jahren „eingefrorenen“ Stand auch in 2005 zu begrenzen bzw. im Rahmen der erstmaligen Förderung des Vereins Pro Familia den bisherigen Maßstab anzulegen.

 

Unter Berücksichtigung der Landesförderung und von Eigenanteilen der Träger der Beratungsstellen sollten die Personalkostenzuschüsse wie folgt gewährt werden:

 

Donum Vitae
pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 5 % Eigenanteil für 1,5 Stellen für Beratungsfachkräfte und eine 0,5 Stelle Verwaltungskraft: 11.935.-- €

 

Diakonisches Werk

pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 10 % Eigenanteil für 1,0 Stelle für eine Beratungsfachkraft und eine 0,25 Stelle Verwaltungskraft: 4.880.-- €

 

Pro Familia 

Pauschaler Zuschuss bei 80 % Landesförderung und 5 % Eigenanteil für 8 Stunden wöchentlich für eine Beratungsfachkraft: 1.350.-- €             

 

Die detaillierte Berechnung der Personalkostenzuschüsse ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

Gewährung von Zuschüssen zur Wahrnehmung zusätzlicher sexualpädagogischer Präventionsarbeit

 

Die in 2004 erstmalig praktizierte Förderung zusätzlicher sexualpädagogischer Präventionsarbeit hat sich bewährt. Aufgrund der Ferienregelung in NRW (KT-Beschluss unmittelbar vor den Sommerferien, Herbstferien im Oktober) und des Umstandes, dass im

Schulhalbjahr zuerst Organisationsfragen, Lehrpläne, usw. zu klären sind, konnten Veranstaltungen in Schulen nicht im erhofften Ausmaß stattfinden, so dass die bereitgestellten Mittel nicht komplett ausgeschöpft wurden. Trotzdem gelang es den Präventionskräften, das Angebot um fast 100 Veranstaltungen auszubauen, einige hundert Schüler/innen bzw. Jugendliche zu erreichen und Multiplikatoren zu schulen.

Es wird vorgeschlagen, jede staatlich anerkannte Beratungsstelle (Donum Vitae, Diakonisches Werk, Pro Familia, Gesundheitsamt) auch in 2005 in die Lage zu versetzen, ihr Angebot, präventive Arbeit zu leisten, in einem Umfang von durchschnittlich bis zu 5 Stunden wöchentlich auszuweiten. Vergütet werden sollten nur tatsächlich durchgeführte Veranstaltungen. Die Stundenvergütung sollte 26, 24 € (Berechnung siehe Anlage 1) betragen. Mit diesem Stundensatz sind sämtliche Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Fahrtzeiten abgedeckt. Sach- und Gemeinkosten sollten nicht zusätzlich übernommen werden.


Der Höchstbetrag, der in 2005 durch die Beratungsstellen für die zusätzlichen sexual-pädagogischen Veranstaltungen abgerechnet werden kann, sollte die Summe von jeweils 6.297,60 € (Berechnung: in 2. Jahreshälfte 2004 gewährter Höchstbetrag in Höhe von

3.148,80 €  x 2) nicht überschreiten.

Die staatlich anerkannten Beratungsstellen leisteten größtenteils auch präventive Arbeit bevor der Kreis Coesfeld den Ausbau forcierte. Teilweise (Donum Vitae, Diakonisches Werk) erfolgte dieses auch mit Hilfe der vom Kreis Coesfeld gewährten Zuschüsse zu den Personalkosten. Die beabsichtigte teilweise Übernahme der Personalkosten in 2005 rechtfertigt erneut, dass der in 2003 von Donum Vitae (40 Veranstaltungen) und dem Diakonischen Werk (60 Veranstaltungen) geleistete Umfang der Präventionsarbeit bereits als finanziert gilt und mit den zusätzlichen Mitteln das Angebot darüber hinaus erweitert wird.

Pro Familia konnte in 2003 unabhängig von der Förderung des Kreises 19 sexualpädagogische Veranstaltungen im Kreis Coesfeld durchführen. Dieses war nur aufgrund einer großzügigen Einzelspende eines Unternehmens möglich. Seit dem Sommer 2004 ist Pro Familia zur Wahrnehmung präventiver Arbeit im Kreisgebiet auf die Unterstützung des Kreises angewiesen.

Die Beratungsstelle des Gesundheitsamtes stieg in der 2. Jahreshälfte 2004 erstmalig in die klassische sexualpädagogische Arbeit ein. Zuvor konnte gegenüber dem Gesundheitsamt angemeldeter Beratungsbedarf der Schulen nur sehr eingeschränkt und nur bezogen auf die Aidsprävention und die Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten und unabhängig von der Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle nachgekommen werden. Die ggf. zur Verfügung gestellten Mittel zur Förderung der Präventionsarbeit würden zur Deckung der Kosten für die erforderliche Mehrarbeit (= tatsächlich durchgeführte Veranstaltungen) verwendet.

III.         Alternativen

 

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

IV.   Kosten-Folgekosten-Finanzierung

In 2005 stehen insgesamt 43.500.-- € zur Gewährung von Kreiszuschüssen an die Schwanger-schaftskonfliktberatungsstellen zur Verfügung. Zur Finanzierung der Personalkostenzuschüsse an den Verein Donum Vitae Kreisverband Coesfeld e.V., an das Diakonische Werk des Kirchenkreises Steinfurt – Coesfeld – Borken sowie an den Verein Pro Familia Münster e. V. werden 18.165.-- € benötigt.

Der Ausbau der sexualpädagogischen Arbeit wird unter den genannten Bedingungen in 2005 bis zu 25.190,40 € (4 Beratungsstellen jeweils bis zu 6.297,60 €)  kosten.
Die Förderung der Beratungsstellen wird in 2005 insgesamt bis zu 43.355,40 € Kosten verursachen.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (3 26 Abs. 1 KrO NW)

 

 

 

Anlagen:

 

Berechnung der Kreiszuschüsse für die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in 2005

Personalkosten

Berechnung erfolgte anhand des KGSt - Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ 2001

 

Donum Vitae

ungedeckte Personalkosten für 1,5 Stellen Beratungsfachkräfte BAT IV b

(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)                                                   9.744.-- €

ungedeckte Personalkosten für 0,5 Stelle Verwaltungskraft BAT VII
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)                                                   2.191.-- €

insgesamt                                                                                                                      11.935.-- €

 

Diakonisches Werk

ungedeckte Personalkosten für 1,0 Stellen Beratungsfachkraft BAT IV b

(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 10 %)                                                 4.176.-- €

ungedeckte Personalkosten für 0,25 Stelle Verwaltungskraft BAT VII
(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 10 %)                                                   704.-- €

insgesamt                                                                                                                        4.880.-- €

 

Pro Familia

ungedeckte Personalkosten für 8 Stunden/Woche Beratungsfachkraft BAT IV b

(angerechnet Landesförderung 80 %, Eigenanteil 5 %)                                            
insgesamt                                                                                                                        1.350.-- €     

 

 

Stundenvergütung für sexualpädagogische Präventionsarbeit

Berechnung erfolgte anhand des KGSt – Berichts „Kosten eines Arbeitsplatzes“ 2003

 

Lt. Personalkostentabelle Stundenwert Beratungsfachkraft

(Sozialarbeiter/Sozialpädagogen) BAT IV b                                                                       32,80 €
(angerechnet Eigenanteil 20 % (= 6,56 €) in Anlehnung an Landesförderung) 

Stundenvergütung                                                                                                            26,24 €