- Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld e.V.
- Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern im Kreis Coesfeld
Beschlussvorschlag:
In
die Liste der beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung
der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld werden neu aufgenommen:
a) Alzheimer
Gesellschaft im Kreis Coesfeld e.V.
b) Runder
Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern im Kreis Coesfeld.
Begründung:
I. - V.
Seit
1996 besteht im Kreis Coesfeld eine kommunale Gesundheitskonferenz. Grundlagen
sind § 24 ÖGDG NRW und eine vom Kreistag verabschiedete Geschäftsordnung. Die
Gesundheitskonferenz berät Fragen der gesundheitlichen Versorgung und
Gesundheitsförderung auf örtlicher Ebene mit dem Ziel der Koordinierung und
gibt bei Bedarf Empfehlungen. Zurzeit sind 47 Institutionen beteiligt.
Die Mitglieder der Gesundheitskonferenz des
Kreises Coesfeld haben sich in ihrer Sitzung am 11.05.2016 einvernehmlich dafür
ausgesprochen, die Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld e.V. und den Runden
Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern im Kreis Coesfeld in die Liste der
beteiligten Institutionen gemäß § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der
Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld aufzunehmen. Beide
hatten zuvor diesen Wunsch geäußert. Gemäß § 3 Abs. 2 der
Geschäftsordnung obliegt es dem Kreistag, diese Liste auf Vorschlag der Gesundheitskonferenz
zu erweitern.
Die
seit 2005 bestehende Alzheimer Gesellschaft im Kreis Coesfeld e.V. engagiert
sich in vielfältiger Weise für die Belange von Menschen mit Demenz und deren
Angehörige. Sie bietet u.a. Beratung und Gesprächskreise an, leistet
umfängliche Öffentlichkeits- und Fortbildungsarbeit und hat wesentlichen Anteil
an vielen Projekten, z.B. den ortsbezogenen Allianzen für Menschen mit Demenz
und der Projektgruppe `Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in Altenpflegeeinrichtungen
und Einrichtungen der Behindertenhilfe´.
Der
seit 2001 bestehende Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen und Kindern im Kreis
Coesfeld ist ein Zusammenschluss von Fachkräften und Interessierten, z.B. aus
Politik, Verwaltung, Polizei und Beratungsstellen. Gemeinsames Ziel ist die schnelle und unbürokratische
Hilfe für Opfer von Gewalt durch Kooperation und Vernetzung, ebenso die
Förderung der Prävention und Herstellung von Öffentlichkeit.
2004
hat die Landesgesundheitskonferenz Empfehlungen zu diesem Thema verabschiedet,
u.a. diese: „Stärkere Verzahnung der regionalen Runden Tische gegen häusliche
Gewalt mit den Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere im Rahmen der
kommunalen Gesundheitskonferenzen, unter Einbeziehung weiterer Einrichtungen/
Akteure.“
Anlagen:
Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz des Kreises Coesfeld mit eingefügtem Änderungsvorschlag (entsprechend dem Beschlussvorschlag dieser SV)