Beschlussvorschlag:
Der öffentlich rechtlichen
Vereinbarung über die Delegation von
Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen,
die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen, wird
zugestimmt.
Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH wird mit der Umsetzung der
öffentlich rechtlichen Vereinbarung beauftragt.
Begründung:
I. Problem
Die Stadt Olfen
ist gezwungen, kurzfristig auf einer anderen Fläche einen neuen Wertstoffhof zu
errichten und die Entsorgung der sperrigen Abfälle neu zu organisieren. In
diesem Zusammenhang will die Stadt Olfen eine Optimierung der
Erfassungslogistik durchführen und hat das Gespräch mit dem Kreis/ den
Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH gesucht. Nach intensiven Beratungen
hat die Stadt Olfen entschieden, dass die Aufgabe der Entsorgung von sperrigen
Abfällen inkl. der Schaffung entsprechender Entsorgungslogistik in enger
Kooperation mit dem Kreis erfolgen soll. Es wurde als sinnvoll und erforderlich
erachtet, die Aufgabe der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen
gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 GKG von der Stadt Olfen auf den Kreis Coesfeld zu übertragen.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der
Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) am 19.04.2016 wurde die
Geschäftsführung nach eingehender Prüfung beauftragt, die Verhandlungen über
eine Aufgabenübertragung mit der Stadt Olfen durchzuführen und eine öffentlich
rechtliche Vereinbarung zu erarbeiten. Mittels dieser soll die Zuständigkeit
für den Bau und Betrieb eines Wertstoffhofes zur Erfassung sperriger Abfälle
aus Haushalten von der Stadt Olfen auf den Kreis Coesfeld übertragen werden.
Beiliegender
Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde auf Grundlage
bestehender öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zur Delegation von Aufgaben
in den Bereichen der Erfassung von Altmetallen, E-Schrott und Sonderabfällen in
enger Abstimmung mit der Stadt Olfen erarbeitet. Dabei sind die Möglichkeiten
der Einflussnahme durch die Stadt (z. B. Entscheidungsvorbehalte) bei allen
wichtigen Regelungen berücksichtigt worden. Der Entwurf ist der
Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt worden; über das Ergebnis der Prüfung
wird in der Sitzung berichtet.
Zur Planungs- und
Kostensicherheit wurde mit der Stadt Olfen eine Laufzeit von zunächst 20 Jahren
vereinbart, die sich mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils um ein
Jahr bei Nichtkündigung verlängert.
III. Alternativen
Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt weiterhin durch die
Stadt Olfen
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung entstehenden Kosten werden gemäß der vertraglichen Grundlage abgerechnet (s. Anlage). Kosten entstehen dem Kreis somit nicht.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß KrO ist der Kreistag zuständig.
Anlagen:
Entwurf einer ÖRV zwischen dem Kreis
Coesfeld und der Stadt Olfen über die Delegation von Aufgaben im Bereich
der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des
kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen