Betreff
Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Olfen - Erfassung sperriger Abfälle
Vorlage
SV-9-0573
Art
Sitzungsvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen, wird zugestimmt.

 

 

Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH wird mit der Umsetzung der öffentlich rechtlichen Vereinbarung beauftragt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Die Stadt Olfen ist gezwungen, kurzfristig auf einer anderen Fläche einen neuen Wertstoffhof zu errichten und die Entsorgung der sperrigen Abfälle neu zu organisieren. In diesem Zusammenhang will die Stadt Olfen eine Optimierung der Erfassungslogistik durchführen und hat das Gespräch mit dem Kreis/ den Wirtschaftsbetrieben Kreis Coesfeld GmbH gesucht. Nach intensiven Beratungen hat die Stadt Olfen entschieden, dass die Aufgabe der Entsorgung von sperrigen Abfällen inkl. der Schaffung entsprechender Entsorgungslogistik in enger Kooperation mit dem Kreis erfolgen soll. Es wurde als sinnvoll und erforderlich erachtet, die Aufgabe der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 GKG von der Stadt Olfen auf den Kreis Coesfeld zu übertragen.

 

 In der Sitzung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) am 19.04.2016 wurde die Geschäftsführung nach eingehender Prüfung beauftragt, die Verhandlungen über eine Aufgabenübertragung mit der Stadt Olfen durchzuführen und eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zu erarbeiten. Mittels dieser soll die Zuständigkeit für den Bau und Betrieb eines Wertstoffhofes zur Erfassung sperriger Abfälle aus Haushalten von der Stadt Olfen auf den Kreis Coesfeld übertragen werden.

 

Beiliegender Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde auf Grundlage bestehender öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zur Delegation von Aufgaben in den Bereichen der Erfassung von Altmetallen, E-Schrott und Sonderabfällen in enger Abstimmung mit der Stadt Olfen erarbeitet. Dabei sind die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt (z. B. Entscheidungsvorbehalte) bei allen wichtigen Regelungen berücksichtigt worden. Der Entwurf ist der Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt worden; über das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung berichtet.

 

Zur Planungs- und Kostensicherheit wurde mit der Stadt Olfen eine Laufzeit von zunächst 20 Jahren vereinbart, die sich mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils um ein Jahr bei Nichtkündigung verlängert.

 

III. Alternativen

 

Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt weiterhin durch die Stadt Olfen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung entstehenden Kosten werden gemäß der vertraglichen Grundlage abgerechnet (s. Anlage). Kosten entstehen dem Kreis somit nicht.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Gemäß KrO ist der Kreistag zuständig.

 

 

 

Anlagen:

 

Entwurf einer ÖRV zwischen dem Kreis Coesfeld und der Stadt Olfen über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen