Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 einschließlich Anlagen wird vom Kreistag zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 1 und 5 GO NRW und 95 Abs. 3 GO NRW hat der Kreis
Coesfeld in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss innerhalb der ersten
neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Er besteht aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen
Gesamtlagebericht zu ergänzen. Ferner ist dem Gesamtabschluss ein
Beteiligungsbericht beizufügen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird vom
Kämmerer aufgestellt und vom Landrat bestätigt. Der Landrat leitet den Entwurf
des Gesamtabschlusses dem Kreistag zu.
Der Kreistag ist
gem. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe i) KrO NRW zuständig für die Bestätigung des
Gesamtabschlusses. Dieser Beschlussfassung geht die Prüfung des
Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss voraus. Zur Durchführung
dieser Aufgabe bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 53 Abs. 1 KrO
NRW i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW der
örtlichen Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld (vgl. Ziffer 5.5 der Richtlinie
für die Erstellung des Gesamtabschlusses des Kreises
Coesfeld/Gesamtabschlussrichtlinie vom 18.12.2013 und § 12 der Rechnungsprüfungsordnung des Kreises
Coesfeld vom 17.12.2014).
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 101 GO
NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss über Art und Umfang der Prüfung sowie
über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der
Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis
der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen.
II. Lösung
Der Kreis Coesfeld stellt jährlich
zum Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss auf. Um einen
Gesamtabschluss erstellen zu können, müssen geprüfte bzw. testierte
Jahresabschlüsse des Vollkonsolidierungskreises vorliegen. Die Prüfung des
Jahresabschlusses 2015 des Kreises Coesfeld ist abgeschlossen. Die Feststellung
des Jahresabschlusses 2015 durch den Kreistag ist für die Sitzung am 28.09.2016
vorgesehen. Gleichzeitig wird fristgerecht zu dieser Sitzung der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2015 des Kreises Coesfeld vorgelegt.
Die anschließende
Prüfung und Testierung des Gesamtabschlusses 2015 erfolgt durch den
Rechnungsprüfungsausschuss. Die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
findet am 08.12.2016 statt, so dass die abschließende Behandlung des
Gesamtabschlusses 2015 in der Sitzung des Kreistages am 21.12.2016 erfolgen
könnte.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es entstehen Personal- und Sachaufwendungen für die Erstellung, Prüfung
und Beratung des Gesamtabschlusses 2015 einschl. Anlagen sowie Aufwendungen für
den Sitzungsdienst.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 53 Abs. 1
KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 5 GO NRW und § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2015 vom Landrat dem Kreistag zuzuleiten.
Anlagen:
Gesamtabschluss 2015
des Kreises Coesfeld (wird zur Sitzung vorgelegt).