Betreff
Einführung des Westfalentarifes
Vorlage
SV-9-0576
Aktenzeichen
01-81 ZVM Bus
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Kreistag stimmt der Einführung des WestfalenTarifes einschließlich Preistableau sowie den Eckdaten der Einnahmenaufteilung auf Grundlage der Begründung zum 01.08.2017 zu.

 

2.        Der Vertreter des Kreises Coesfeld im Tarifausschuss Münsterland wird autorisiert, auf der Grundlage der beigefügten Anlagen den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Begründung:

 

I. – IV.

 

In den Verbandsversammlungen der Zweckverbände SPNV Münsterland und Nahverkehr Westfalen-Lippe sowie in den Gremien des Kreistages wurde in den letzten Jahren regelmäßig über die Arbeiten zur Einführung des WestfalenTarifes berichtet. Die Vertreter des Kreises Coesfeld haben sich intensiv in diese Diskussion eingebracht und konnten durch die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit der Thematik auch zukünftig eine grundsätzliche Einflussnahme des Kreises Coesfeld gewährleisten. Der Kreistag hat letztmalig in seiner Sitzung am 16.03.2016 (SV-9-0488) die Einführung des WestfalenTarifes beraten und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Änderungen an der Geschäftsordnung für den WestfalenTarifausschuss vorzunehmen und für die Einflussnahme des Kreises Coesfeld mögliche Lösungen zu finden.

 

Die redaktionellen Anpassungen der Geschäftsordnung befinden sich in der Abstimmung mit dem NWL und eine Einflussnahme des Kreises Coesfeld über grundsätzliche Themen im WestfalenTarifausschuss soll über eine Konsortialvereinbarung der Münsterlandkreise mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH gewährleistet werden. Gem. § 1 Abs.4 der Geschäftsordnung können Mitglieder des WestfalenTarifausschusses Gruppen bilden, um ihre Stimmanteile zu bündeln. Gemeinsam mit der RVM könnten die Münsterlandkreise für die grundsätzlichen Themen, wie Fragen zum Stammsortiment, ein Vetorecht gewährleisten. Die hierfür notwendige Vereinbarung wird nach der Sommerpause zwischen den Beteiligten erörtert.

 

Im Unterausschuss ÖPNV wurden die aktuellen Entwicklungen des WestfalenTarifs letztmalig am 24.05.2016 zur Kenntnis genommen. In der Verbandsversammlung des ZVM wurde am 25.05.2016 die weitere Zeitkette für die Bereiche Tarif und Einnahmenaufteilung vorgestellt, auch dort erfolgte eine Kenntnisnahme zu den aktuellen Entwicklungen. Die Tarifkommission des ZVM hat das Thema der Einführung des WestfalenTarifes in ihrer Sitzung am 09.06.2016 behandelt. Trotz Bedenken zu einigen Punkten wie die Nichtanerkennung der BahnCard und zu den notwendigen Fahrpreisanpassungen in den höheren Preisstufen hat die Tarifkommission die Einführung des WestfalenTarifes mit den entsprechenden Preisstufen 1W - 12W zum 01.08.2017 befürwortet. In der Verbandsversammlung des ZVM am 07.07.2016 wurde abschließend die Einführung des WestfalenTarifes zum 01.08.2017 bestätigt und weitere Beschlüsse aus den Bereichen Tarif und Einnahmenaufteilung gefasst.

 

Der NWL hat in seiner Verbandsversammlung am 31.05.2016 die Grundlagen für die Einführung des WestfalenTarifes eingebracht und in der NWL-Verbandsversammlung am 07.07.2016 ebenfalls die notwendigen Beschlüsse herbeigeführt.

 

Dem Tarifausschuss Münsterland/Ruhr-Lippe wurden die Beschlussempfehlungen zum WestfalenTarif am 29.06.2016 vorgelegt.

 

Weitere Einzelheiten für die zu beschließenden Themenschwerpunkte im WestfalenTarif können der als Anlage beigefügten NWL-Vorlage 335/16 entnommen werden.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW der Kreistag zuständig.