Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kreistag stimmt der Einführung des WestfalenTarifes einschließlich Preistableau
sowie den Eckdaten der Einnahmenaufteilung auf Grundlage der Begründung zum
01.08.2017 zu.
2.
Der
Vertreter des Kreises Coesfeld im Tarifausschuss Münsterland wird autorisiert,
auf der Grundlage der beigefügten Anlagen den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Begründung:
I. – IV.
In den
Verbandsversammlungen der Zweckverbände SPNV Münsterland und Nahverkehr
Westfalen-Lippe sowie in den Gremien des Kreistages wurde in den letzten Jahren
regelmäßig über die Arbeiten zur Einführung des WestfalenTarifes berichtet. Die
Vertreter des Kreises Coesfeld haben sich intensiv in diese Diskussion
eingebracht und konnten durch die kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit
der Thematik auch zukünftig eine grundsätzliche Einflussnahme des Kreises
Coesfeld gewährleisten. Der Kreistag hat letztmalig in seiner Sitzung am
16.03.2016 (SV-9-0488) die Einführung des WestfalenTarifes beraten und die
Verwaltung beauftragt, die notwendigen Änderungen an der Geschäftsordnung für
den WestfalenTarifausschuss vorzunehmen und für die Einflussnahme des Kreises
Coesfeld mögliche Lösungen zu finden.
Die redaktionellen
Anpassungen der Geschäftsordnung befinden sich in der Abstimmung mit dem NWL
und eine Einflussnahme des Kreises Coesfeld über grundsätzliche Themen im
WestfalenTarifausschuss soll über eine Konsortialvereinbarung der
Münsterlandkreise mit der Regionalverkehr Münsterland GmbH gewährleistet
werden. Gem. § 1 Abs.4 der Geschäftsordnung können Mitglieder des
WestfalenTarifausschusses Gruppen bilden, um ihre Stimmanteile zu bündeln.
Gemeinsam mit der RVM könnten die Münsterlandkreise für die grundsätzlichen
Themen, wie Fragen zum Stammsortiment, ein Vetorecht gewährleisten. Die hierfür
notwendige Vereinbarung wird nach der Sommerpause zwischen den Beteiligten
erörtert.
Im Unterausschuss
ÖPNV wurden die aktuellen Entwicklungen des WestfalenTarifs letztmalig am
24.05.2016 zur Kenntnis genommen. In der Verbandsversammlung des ZVM wurde am
25.05.2016 die weitere Zeitkette für die Bereiche Tarif und Einnahmenaufteilung
vorgestellt, auch dort erfolgte eine Kenntnisnahme zu den aktuellen
Entwicklungen. Die Tarifkommission des ZVM hat das Thema der Einführung des
WestfalenTarifes in ihrer Sitzung am 09.06.2016 behandelt. Trotz Bedenken zu
einigen Punkten wie die Nichtanerkennung der BahnCard und zu den notwendigen
Fahrpreisanpassungen in den höheren Preisstufen hat die Tarifkommission die
Einführung des WestfalenTarifes mit den entsprechenden Preisstufen 1W - 12W zum
01.08.2017 befürwortet. In der Verbandsversammlung des ZVM am 07.07.2016 wurde
abschließend die Einführung des WestfalenTarifes zum 01.08.2017 bestätigt und
weitere Beschlüsse aus den Bereichen Tarif und Einnahmenaufteilung gefasst.
Der NWL hat in
seiner Verbandsversammlung am 31.05.2016 die Grundlagen für die Einführung des
WestfalenTarifes eingebracht und in der NWL-Verbandsversammlung am 07.07.2016
ebenfalls die notwendigen Beschlüsse herbeigeführt.
Dem
Tarifausschuss Münsterland/Ruhr-Lippe wurden die Beschlussempfehlungen zum
WestfalenTarif am 29.06.2016 vorgelegt.
Weitere Einzelheiten für die zu beschließenden Themenschwerpunkte im
WestfalenTarif können der als Anlage beigefügten NWL-Vorlage 335/16 entnommen
werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW der Kreistag
zuständig.