Betreff
Zielvereinbarung 2016
Vorlage
SV-9-0584
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

- ohne -   

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I. - V.  

 

 

Der Kreis Coesfeld schließt gemäß § 48b Abs. 1 S.1. Nr. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) als zugelassener kommunaler Träger (zkT) jährlich mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) eine Zielvereinbarung über die Erreichung der Ziele nach dem SGB II ab (Anlage).

 

Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet

·                möglichst viele Arbeitsuchende in dauerhafte und existenzsichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern,

·                Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden und zu verringern,

·                insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren,

·                soziale Teilhabe zu ermöglichen, wenn die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht realistisch ist sowie

·                die Handlungsmöglichkeiten der Leistungsberechtigten zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu erweitern.

 

Im Jahre 2016 stehen die Jobcenter vor großen Herausforderungen bei der Ansprache, Beratung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Da die mit der Bewältigung dieser Aufgaben einhergehenden vielfältigen zusätzlichen Anforderungen an die Jobcenter derzeit nicht abgeschätzt werden können, hat das MAIS angekündigt, diesem Sachverhalt bei der Beurteilung der Zielerreichung Rechnung zu tragen.

 

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und das Jobcenter des Kreises Coesfeld haben für 2016 folgende Ziele  vereinbart:

I. Verringerung der Hilfebedürftigkeit

Ziel ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten und damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.

Die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, der Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie die Entwicklung der Fallzahlen wird im Jahresverlauf 2016 auf der Grundlage eines Monitorings beobachtet.

II. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

Das Ziel ist im Jahr 2016 erreicht, wenn sich die absolute Zahl der Integrationen um  4,0 % (+ 65 Personen) gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Integrationsquote soll 2016 um nicht mehr als  7,6 % niedriger liegen als 2015 (K2: - 7,6 %).

III. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Mit diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten gelegt werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein entsprechendes Risiko aufweisen. Dabei gilt das Augenmerk in Nordrhein-Westfalen insbesondere Langzeitleistungsbeziehern mit komplexen Zugangshemmnissen zum Arbeitsmarkt.

Das Ziel ist im Jahr 2016 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern gegenüber dem Vorjahr um  1,1 % sinkt (K 3 = - 1,1  %). Gleichzeitig soll die Integrationsquote der Langzeitleistungsbeziehenden um 2,0 % gesteigert werden. Es wird angestrebt, die Zahl der Langzeitarbeitslosen in 2016 um 1 – 2 % zu senken.

Die aktuelle Entwicklung der Kennzahlen zum 30.06.2016 kann den Ausschussmitgliedern erst  in der Sitzung vorgestellt werden, da die Daten nicht vor dem 01.09.2016 vorliegen.