Beschlussvorschlag:
- ohne -
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. - V.
Der Kreis Coesfeld schließt gemäß § 48b Abs. 1 S.1. Nr. 4 des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) als zugelassener kommunaler Träger (zkT)
jährlich mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen (MAIS) eine Zielvereinbarung über die Erreichung der Ziele
nach dem SGB II ab (Anlage).
Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet
· möglichst viele Arbeitsuchende in dauerhafte und existenzsichernde Erwerbstätigkeit einzugliedern,
· Langzeitleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden und zu verringern,
· insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren,
· soziale Teilhabe zu ermöglichen, wenn die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht realistisch ist sowie
· die Handlungsmöglichkeiten der Leistungsberechtigten zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit zu erweitern.
Im Jahre 2016 stehen die Jobcenter vor großen Herausforderungen bei der
Ansprache, Beratung und Betreuung von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Da die
mit der Bewältigung dieser Aufgaben einhergehenden vielfältigen zusätzlichen
Anforderungen an die Jobcenter derzeit nicht abgeschätzt werden können, hat das
MAIS angekündigt, diesem Sachverhalt bei der Beurteilung der Zielerreichung
Rechnung zu tragen.
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen und das Jobcenter des Kreises Coesfeld haben für 2016 folgende
Ziele vereinbart:
I. Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Ziel
ist es, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte den Lebensunterhalt der
Bedarfsgemeinschaft aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten und damit die
Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert wird.
Die
Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt, der Leistungen für
Unterkunft und Heizung sowie die Entwicklung der Fallzahlen wird im Jahresverlauf
2016 auf der Grundlage eines Monitorings beobachtet.
II.
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Das
Ziel ist im Jahr 2016 erreicht, wenn sich die absolute Zahl der Integrationen
um 4,0 % (+ 65 Personen) gegenüber dem
Vorjahr erhöht. Die Integrationsquote soll 2016 um nicht mehr als 7,6 % niedriger liegen als 2015 (K2: - 7,6
%).
III.
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Mit
diesem Ziel soll ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten
gelegt werden, die bereits länger im Leistungsbezug sind bzw. ein
entsprechendes Risiko aufweisen. Dabei gilt das Augenmerk in
Nordrhein-Westfalen insbesondere Langzeitleistungsbeziehern mit komplexen
Zugangshemmnissen zum Arbeitsmarkt.
Das Ziel ist im Jahr 2016 erreicht, wenn der
durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern gegenüber dem Vorjahr
um 1,1 % sinkt (K 3 = - 1,1 %). Gleichzeitig soll die Integrationsquote
der Langzeitleistungsbeziehenden um 2,0 % gesteigert werden. Es wird
angestrebt, die Zahl der Langzeitarbeitslosen in 2016 um 1 – 2 % zu senken.
Die aktuelle Entwicklung der
Kennzahlen zum 30.06.2016 kann den Ausschussmitgliedern erst in der Sitzung vorgestellt werden, da die
Daten nicht vor dem 01.09.2016 vorliegen.