Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt dem Antrag auf Erteilung
einer Befreiung von folgendem Verbot innerhalb des Naturschutzgebietes
„Haselbach und Haspelhuck“ des Landschaftsplans Buldern zu:
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Bauliche
Anlagen i. S. d. Bauordnung für das Land NRW zu errichten, zu erweitern
oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung,
Planfeststellung oder Anzeige bedürfen;
Begründung:
Der NABU, Kreisverband Coesfeld e. V.,
beantragt eine Genehmigung und somit eine Befreiung zum Aufstellen eines
Geräteschuppens im Naturschutzgebiet 2.1.03 „Haselbach und Haspelhuck“ des
Landschaftsplans Buldern.
Der Naturschutzbund pflegt schon seit vielen
Jahren den sich im städtischen Eigentum befindlichen Biotopkomplex. Das
bedeutet, das Grünland wird per Hand gemäht, das Mahdgut zusammengetragen, es
werden Gehölze geschnitten und die Kleingewässer von Bewuchs freigehalten.
Hierfür kommen Schubkarre, Motorsense und weitere Gerätschaften zum Einsatz,
die die ehrenamtlichen Helfer jedesmal zum Einsatzort tragen müssen.
Bisher konnte die südliche Grünlandfläche
zwischen Thiemann und Schulze Wierling zum Überqueren genutzt werden. Seit
einem Eigentümerwechsel ist diese Fläche nun eingezäunt, und auch der
angrenzende Nachbar verweigert den Zutritt seines Grundstücks. Damit fehlt ein
direkter Zugang zur Naturschutzfläche. Der Pfad nördlich von LACTOLAND bedeutet
aufgrund der Distanz zu den einzelnen Grünland-Teilbereichen ein beschwerliches
Tragen der Gerätschaften.
Aus diesem Grund beantragt der NABU im
Naturschutzgebiet das Aufstellen eines Geräteschuppens, um Schubkarren und
Gerätschaften unterstellen zu können. Dieser soll gut versteckt im nördlichen
Heckenbereich positioniert werden. Vorgeschlagen wird ein Schuppen aus feuerverzinktem,
lackiertem Stahlblech in der Größe von 2,44 m x 1,56 m mit einer Höhe
von 2,03 m. Nach Aussage der Stadt Dülmen handelt es sich hierbei um ein
genehmigungsfreies Bauvorhaben.
Das 41,7 ha große Naturschutzgebiet
umfasst den Verlauf des Haselbaches und die angrenzenden Niederungs- und
Waldgebiete nördlich des Gewerbegebietes Dernekamp in Dülmen. Die Niederung ist
grünlandgeprägt und stellt in Verbindung mit den zahlreichen Blänken und
Kleingewässern einen strukturreichen Lebensraum für zahlreiche, teilweise
seltene Tier- und Pflanzenarten dar. Innerhalb des Gebietes kommen drei
geschützte § 30-Biotope vor. Im Zentrum des Gebietes findet sich das
Biotop mit der Kennzeichnung GB-4109-0002 mit einer Größe von 1,60 ha.
Hierbei handelt es sich um schutzwürdige Stillgewässer sowie seggen- und binsenreiches
Nass- und Feuchtgrünland inklusive Brachen. Diese Bereiche fallen kategorisch
als Standorte für den Geräteschuppen aus.
Als großes Problem wird die Gefahr des
Einbruchs in den Geräteschuppen und des Diebstahls des Werkzeugs gesehen.
Gemeinsam mit dem NABU soll daher nach möglichen Alternativen zur Unterbringung
der Geräte gesucht werden. Sollte keine praktikable Möglichkeit gefunden
werden, wird aufgrund des oben dargestellten Sachverhaltes dem Antrag unter
Auflagen zugestimmt:
1. Der konkrete Standort außerhalb der § 30-Biotope
ist mit der unteren Landschaftsbehörde bei einem Ortstermin festzulegen.
2. Es ist ein Abstand von 3 m zu
Gewässern einzuhalten.
3. Das schriftliche Einverständnis des
Eigentümers ist vorzulegen.
4.
Bei
der Aufstellung des Geräteschuppens ist in jedem Fall naturschonend vorzugehen.
5. Der Schuppen ist nur und
ausschließlich als Geräteschuppen zu nutzen.
6. Sollte seine Zweckbestimmung
entfallen, ist er - inklusive Fundament - durch den NABU, Kreisverband Coesfeld
e. V., rückstandslos zu entfernen.
7. Eventuell notwendige, anderweitige
Genehmigungen oder Erlaubnisse sind selbstverständlich einzuholen und werden
durch die Befreiung nicht ersetzt.
Anlagen:
Kartenausschnitte
Datenblatt Geräteschuppen