Betreff
Aufstellung eines Geräteschuppens in dem Naturschutzgebiet "Haselbach und Haspelhuck" des Landschaftsplans Buldern
Vorlage
SV-9-0587
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung von folgendem Verbot innerhalb des Naturschutzgebietes „Haselbach und Haspelhuck“ des Landschaftsplans Buldern zu:

·         Bauliche Anlagen i. S. d. Bauordnung für das Land NRW zu errichten, zu erweitern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung, Planfeststellung oder Anzeige bedürfen;

 

Begründung:

 

Der NABU, Kreisverband Coesfeld e. V., beantragt eine Genehmigung und somit eine Befreiung zum Aufstellen eines Geräteschuppens im Naturschutzgebiet 2.1.03 „Haselbach und Haspelhuck“ des Landschaftsplans Buldern.

 

Der Naturschutzbund pflegt schon seit vielen Jahren den sich im städtischen Eigentum befindlichen Biotopkomplex. Das bedeutet, das Grünland wird per Hand gemäht, das Mahdgut zusammengetragen, es werden Gehölze geschnitten und die Kleingewässer von Bewuchs freigehalten. Hierfür kommen Schubkarre, Motorsense und weitere Gerätschaften zum Einsatz, die die ehrenamtlichen Helfer jedesmal zum Einsatzort tragen müssen.

Bisher konnte die südliche Grünlandfläche zwischen Thiemann und Schulze Wierling zum Überqueren genutzt werden. Seit einem Eigentümerwechsel ist diese Fläche nun eingezäunt, und auch der angrenzende Nachbar verweigert den Zutritt seines Grundstücks. Damit fehlt ein direkter Zugang zur Naturschutzfläche. Der Pfad nördlich von LACTOLAND bedeutet aufgrund der Distanz zu den einzelnen Grünland-Teilbereichen ein beschwerliches Tragen der Gerätschaften.

Aus diesem Grund beantragt der NABU im Naturschutzgebiet das Aufstellen eines Geräteschuppens, um Schubkarren und Gerätschaften unterstellen zu können. Dieser soll gut versteckt im nördlichen Heckenbereich positioniert werden. Vorgeschlagen wird ein Schuppen aus feuerverzinktem, lackiertem Stahlblech in der Größe von 2,44 m x 1,56 m mit einer Höhe von 2,03 m. Nach Aussage der Stadt Dülmen handelt es sich hierbei um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben.

 

Das 41,7 ha große Naturschutzgebiet umfasst den Verlauf des Haselbaches und die angrenzenden Niederungs- und Waldgebiete nördlich des Gewerbegebietes Dernekamp in Dülmen. Die Niederung ist grünlandgeprägt und stellt in Verbindung mit den zahlreichen Blänken und Kleingewässern einen strukturreichen Lebensraum für zahlreiche, teilweise seltene Tier- und Pflanzenarten dar. Innerhalb des Gebietes kommen drei geschützte § 30-Biotope vor. Im Zentrum des Gebietes findet sich das Biotop mit der Kennzeichnung GB-4109-0002 mit einer Größe von 1,60 ha. Hierbei handelt es sich um schutzwürdige Stillgewässer sowie seggen- und binsenreiches Nass- und Feuchtgrünland inklusive Brachen. Diese Bereiche fallen kategorisch als Standorte für den Geräteschuppen aus.

 

Als großes Problem wird die Gefahr des Einbruchs in den Geräteschuppen und des Diebstahls des Werkzeugs gesehen. Gemeinsam mit dem NABU soll daher nach möglichen Alternativen zur Unterbringung der Geräte gesucht werden. Sollte keine praktikable Möglichkeit gefunden werden, wird aufgrund des oben dargestellten Sachverhaltes dem Antrag unter Auflagen zugestimmt:

 

1.    Der konkrete Standort außerhalb der § 30-Biotope ist mit der unteren Landschaftsbehörde bei einem Ortstermin festzulegen.

2.    Es ist ein Abstand von 3 m zu Gewässern einzuhalten.

3.    Das schriftliche Einverständnis des Eigentümers ist vorzulegen.

4.    Bei der Aufstellung des Geräteschuppens ist in jedem Fall naturschonend vorzugehen.

5.    Der Schuppen ist nur und ausschließlich als Geräteschuppen zu nutzen.

6.    Sollte seine Zweckbestimmung entfallen, ist er - inklusive Fundament - durch den NABU, Kreisverband Coesfeld e. V., rückstandslos zu entfernen.

7.    Eventuell notwendige, anderweitige Genehmigungen oder Erlaubnisse sind selbstverständlich einzuholen und werden durch die Befreiung nicht ersetzt.

Anlagen:

 

Kartenausschnitte

Datenblatt Geräteschuppen