Beschlussvorschlag:
Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung und Einrichtung
einer Selbsthilfe-Kontaktstelle werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung
wird beauftragt, die notwendigen Verhandlungen für die Einrichtung einer
gemeinsamen Selbsthilfe-Kontaktstelle für die Kreise Borken und Coesfeld
weiterzuführen und zur abschließenden Entscheidung im Rahmen des Haushalts 2017
vorzubereiten.
Begründung:
I. Problem
Die Regionalgeschäftsführung des Deutschen Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. hat für die
Einrichtung und Aufgabenwahrnehmung einer gemeinsamen Selbsthilfekontaktstelle
in den Kreisen Borken und Coesfeld bei beiden Kreisen Zuschüsse in Höhe von
jeweils 10.000 € pro Jahr beantragt.
Danach ist es geplant, das bisherige sog. "Selbsthilfe-Büro Kreis
Coesfeld /Kreis Borken" des Antragstellers zu einer eigenständigen sog.
"Selbsthilfekontaktstelle" auszubauen, die mit erweiterten Angeboten
und Kapazitäten kreisübergreifend für die Aufgabenwahrnehmung in beiden Kreisen
zuständig ist. Dadurch würde es möglich, zusätzliche Fördermittel für
Selbsthilfekontaktstellen von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung und
von Seiten des Landes zu gewinnen.
Dazu strebt der Träger an, die kreisübergreifende
Selbsthilfekontaktstelle in den Kreisen Borken und Coesfeld mit insgesamt 1,0
Stelle Fachkraft (Sozialarbeit oder Vergleichbares) und 0,5 Stelle
Verwaltungskraft zu besetzen und mit eigenständigen, öffentlich zugänglichen
und möglichst barrierefreien Räumlichkeiten, Arbeitsplätzen und
Telefonanschlüssen, die einheitlich als entsprechende Selbsthilfekontaktstelle
gekennzeichnet sind, an einem Standort im Kreis Coesfeld und an zumindest einer
festen Anlaufstelle im Kreis Borken auszustatten sowie weitere dezentrale
Sprechzeiten (z.B. in Rat- oder Kreishäusern) anzubieten. Dabei wird die
Selbsthilfekontaktstelle als eine professionelle lokale Beratungseinrichtung
verstanden, die niedrigschwellig und themenübergreifend
- Dienstleistungen zur Aktivierung, Unterstützung und
Stabilisierung von Selbsthilfeaktivitäten anbietet und z.B.
- über die Selbsthilfegruppen vor Ort informiert,
- selbsthilfeinteressierte Bürger und Bürgerinnen berät und
vermittelt,
- bestehende Selbsthilfegruppen unterstützt,
- Starthilfe bei der Gründung von neuen Gruppen leistet und
- zu diesem Zweck mit Fachkräften aus dem Sozial- und
Gesundheitsbereich sowie weiteren Multiplikatoren kooperiert.
Das bisherige "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld /Kreis Borken"
mit Sitz in Coesfeld ist personell, organisatorisch und fachlich als
Nebenstelle der "Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster" angegliedert. Die
Finanzierung des Büros für beide Kreise erfolgt den Angaben nach derzeit durch
Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen und durch Eigenleistungen des
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Nach Beginn der Aufgabenwahrnehmung im
November 2007 durch eine sozialpädagogische Fachkraft im Umfang von 5
Wochenstunden im Kreis Coesfeld hat das Büro seit Oktober 2010 mit nunmehr insgesamt
10 Wochenstunden seine Dienste in gleichen Teilen auch im Kreis Borken
angeboten. Zur Beratung und Vermittlung von Selbsthilfeangeboten im Bereich des
Kreises Coesfeld registrierte das Büro im Jahre 2015 insgesamt 1193
telefonische, schriftliche oder persönliche Kontakte. Danach haben neben den
Kontakten zu Fachleuten (n = 338) und bestehenden Selbsthilfegruppen (n = 394)
insbesondere die direkten Anfragen von Selbsthilfe-Interessierten (n = 461) im
Kreisgebiet über die Jahre kontinuierlich zugenommen.
Nach den Erfahrungen des Selbsthilfe-Büros geht der Antragsteller davon
aus, dass der Bedarf und die Nachfrage zur Unterstützung der Selbsthilfe in den
Kreisen Borken und Coesfeld stetig wächst und im Rahmen der bisher möglichen
Unterstützungsleistungen nur unzureichend gedeckt werden kann. Beispielsweise
könnten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern demnach mit den vorhandenen
Ressourcen nicht ausreichend aufgegriffen und das mögliche Potenzial zu wenig
genutzt werden, um vor Ort weitere neue Gruppen zu gründen, Selbsthilfegruppen
zu stabilisieren oder Selbsthilfeaktivitäten zu vermitteln.
Konkrete Bedarfsermittlungen
sind naturgemäß allerdings schwer anzustellen.
Seit Anfang 2016 besteht nach Änderung durch das Präventionsgesetz und
Anpassung der gemeinsamen Förderkriterien der gesetzlichen Krankenkassen und
ihrer Verbände in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, zur Aufgabenwahrnehmung
einer kreisübergreifenden Selbsthilfekontaktstelle für die Einwohner in den
Kreisen Borken und Coesfeld insgesamt Fördermittel von 69.000 € pro Jahr für
Personal- und Sachkosten zu erhalten, falls die Einrichtung den o.a.
Förderrichtlinien des Landes zur personellen Mindestausstattung in dieser Sache
entspricht. Hinzu könnten den Angaben nach Fördermittel des Landes für
Selbsthilfekontaktstellen aufgrund der o.a. Landesrichtlinien in Höhe von
derzeit 11.000 € pro Jahr für Personalkosten kommen.
Für die Gewährung beider Fördermittel ist es jeweils Voraussetzung, dass
auch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die Förderung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle des Deutschen
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. in
den Kreisen Borken und Coesfeld durch einen Zuschuss des Kreises wäre eine neue
freiwillige Leistung.
Vorhergehende Anträge auf einen Zuschuss des Kreises Coesfeld für das
o.a. Selbsthilfe-Büro in den Jahren 2009, 2010 und 2011 sind vom Kreistag im
Rahmen der Haushaltsberatungen abgelehnt oder zuletzt im Jahre 2013 vom
Paritätischen Wohlfahrtsverband zurückgezogen worden. Hiermit wurden beim Kreis
27.890 € beantragt für ein Büro mit lediglich 0,5 Fachkräften.
Mit Ausnahme der Kreise Borken und Coesfeld werden
Selbsthilfekontaktstellen in allen
anderen Kreisen und kreisfreien Städten des Münsterlandes und den
angrenzenden Städten und Kreisen im Bereich der Bezirksregierung Münster
vorgehalten und gefördert. Dadurch ist es dort stärker als bisher im Kreis
Coesfeld möglich, die Selbsthilfeunterstützung auf wichtige Themen auszurichten
wie z.B. den demografischen Wandel und Generationenwechsel bzw. die
Nachfolgefragen und Nachwuchsprobleme bei langjährigen Selbsthilfegruppen oder
die Entwicklung neuer Formate von Selbsthilfeangeboten im ländlichen Raum für
jüngere Menschen, für Migranten oder für Menschen mit psychischen Problemen und
Erkrankungen.
II. Lösung
Nach Inkrafttreten des bundesweiten Präventionsgesetzes könnten mit dem
begrenzten Kreiszuschuss in Höhe von jeweils 10.000 € für die Einrichtung und
Aufgabenwahrnehmung einer Selbsthilfekontaktstelle erhöhte Fördergelder der
gesetzlichen Krankenversicherung und zusätzliche Landesmittel im
voraussichtlichen Umfang von zusammen 80.000 € pro Jahr zum Ausbau der
Selbsthilfeunterstützungsangebote und Stärkung ehrenamtlicher
Selbsthilfegruppen in den Kreisen Borken und Coesfeld verfügbar gemacht werden.
Die vorgelegte Konzeption des Antragstellers bedarf noch verschiedener
Konkretisierungen, wie z.B.
-
feste
Anlaufstellen oder Standorte in beiden Kreisen und ihre Barrierefreiheit,
-
bestimmte
Zeiten der Erreichbarkeit (Sprech- oder Öffnungszeiten, Abendstunden,
aufsuchende Tätigkeiten) und
-
Ziele,
Themenschwerpunkte und Verfahren der Dokumentation, Auswertung und weitere
Zusammenarbeit.
Die gemeinsame Selbsthilfekontaktstelle soll in gleichen Teilen für den
Kreis Borken und den Kreis Coesfeld zuständig sein und daher auch in gleichen
Teilen von den beiden Kreisen mitfinanziert werden.
Der Antragsteller hat sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, auf
Grundlage und im Rahmen der von seiner Seite
vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplanung für die Aufgabenwahrnehmung
-
neben
dem geplanten Standort in Coesfeld auch im Kreis Borken eine feste Anlaufstelle
mit eigenen Räumlichkeiten und eigenständiger Adresse einrichten zu können,
-
die
tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben pro Jahr nachzuweisen und
abzurechnen,
-
die
beantragten Zuschüsse der Kreise Borken und Coesfeld in Höhe von jeweils 10.000
€ pro Jahr die nächsten 5 Jahre nicht zu erhöhen,
-
darüber
eine verbindliche Vereinbarung abzuschließen.
Zum weiteren Vorgehen ist insbesondere auf Wunsch des Kreises Borken
abgestimmt worden, den Stand der Planungen zum Antrag des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes über eine gemeinsame Selbsthilfekontaktstelle zunächst den
politischen Gremien beider Kreise zur Grundsatzentscheidung vorzulegen, auf
dieser Grundlage die bisherigen Verhandlungen fortzusetzen und für eine
abschließende Entscheidung über die beantragte Förderung in Höhe von jeweils
10.000 € im Rahmen des Haushalts 2017 weiter vorzubereiten, so dass im Verlauf
des Jahres 2017 die Einrichtung der gemeinsamen Selbsthilfekontaktstelle
möglich wäre, die vom Antragsteller zum April 2017 angedacht ist.
III. Alternativen
Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Nach der vorgelegten Kosten- und Finanzierungskalkulation des Deutschen
Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. wird
zusammengefasst von folgender Planung ausgegangen:
Kosten |
Pro Jahr (n. DPWV lt. Schreiben v. 21.06.2016) |
|
Personalkosten |
1,0 Stelle Fachkraft (2 x 0,5 St.) |
62.000,00 € |
0,5 Stelle Verwaltungskraft |
23.000,00 € |
|
Sachkosten |
|
29.000,00 € |
Gesamtsumme |
= 114.000,00 € |
Finanzierung |
Pro Jahr (n. DPWV lt. Schreiben v. 21.06.2016) |
||
GKV
(Gesetzliche Krankenkassen /-verbände in NRW) |
69.000,00 € |
|
|
Land NRW |
11.000,00 € |
|
|
|
Summe GKV & Land |
= 80.000,00 € |
|
Kreis Borken |
10.000,00 € |
|
|
Kreis
Coesfeld |
10.000,00 € |
|
|
Eigenmittel
DPWV LV NRW |
14.000,00 € |
|
|
Gesamtsumme |
= 114.000,00 € |
|
Zur Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung der Selbsthilfekontaktstelle
werden verschiedene Fördermittel angeboten oder beantragt.
In den Verhandlungen ist deutlich gemacht worden, dass der Kreis
Coesfeld wie auch der Kreis Borken ausfallende Mittel der Landesförderung oder
der Förderung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ersetzen können. Zudem
ist die Einrichtung der kreisübergreifenden Selbsthilfekontaktstelle nur
möglich, wenn auch der Kreistag des Kreises Borken der Förderung zustimmt und
Mittel im jährlichen Haushalt bereitstellt.
Darüber hinaus ist es notwendig, dass zur Sicherstellung der notwendigen
Gesamtfinanzierung der Landesverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes als
Träger im angemessenen Umfang Eigen- oder sonstige Mittel wie z.B. Spenden
einsetzt, alle darüber hinaus für die Aufgabenwahrnehmung entstehenden
Aufwendungen und Kosten eigenverantwortlich übernimmt und mögliche Risiken
soweit möglich ausgleicht. Die daraus entstehenden Risiken zur Finanzierung der
Selbsthilfekontaktstelle für den Paritätischen Wohlfahrtsverband sollen durch
Öffnungsklauseln zur Beendigung der geförderten Aufgabenwahrnehmung gemildert
werden.