Betreff
Förderung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. in den Kreisen Borken und Coesfeld
Vorlage
SV-9-0588
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Förderung und Einrichtung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verhandlungen für die Einrichtung einer gemeinsamen Selbsthilfe-Kontaktstelle für die Kreise Borken und Coesfeld weiterzuführen und zur abschließenden Entscheidung im Rahmen des Haushalts 2017 vorzubereiten. 

 

 

Begründung:

I.   Problem

 

Die Regionalgeschäftsführung des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. hat für die Einrichtung und Aufgabenwahrnehmung einer gemeinsamen Selbsthilfekontaktstelle in den Kreisen Borken und Coesfeld bei beiden Kreisen Zuschüsse in Höhe von jeweils 10.000 € pro Jahr beantragt.

 

Danach ist es geplant, das bisherige sog. "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld /Kreis Borken" des Antragstellers zu einer eigenständigen sog. "Selbsthilfekontaktstelle" auszubauen, die mit erweiterten Angeboten und Kapazitäten kreisübergreifend für die Aufgabenwahrnehmung in beiden Kreisen zuständig ist. Dadurch würde es möglich, zusätzliche Fördermittel für Selbsthilfekontaktstellen von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung und von Seiten des Landes zu gewinnen.

 

Dazu strebt der Träger an, die kreisübergreifende Selbsthilfekontaktstelle in den Kreisen Borken und Coesfeld mit insgesamt 1,0 Stelle Fachkraft (Sozialarbeit oder Vergleichbares) und 0,5 Stelle Verwaltungskraft zu besetzen und mit eigenständigen, öffentlich zugänglichen und möglichst barrierefreien Räumlichkeiten, Arbeitsplätzen und Telefonanschlüssen, die einheitlich als entsprechende Selbsthilfekontaktstelle gekennzeichnet sind, an einem Standort im Kreis Coesfeld und an zumindest einer festen Anlaufstelle im Kreis Borken auszustatten sowie weitere dezentrale Sprechzeiten (z.B. in Rat- oder Kreishäusern) anzubieten. Dabei wird die Selbsthilfekontaktstelle als eine professionelle lokale Beratungseinrichtung verstanden, die niedrigschwellig und themenübergreifend

-    Dienstleistungen zur Aktivierung, Unterstützung und Stabilisierung von Selbsthilfeaktivitäten anbietet und z.B.

-    über die Selbsthilfegruppen vor Ort informiert,

-    selbsthilfeinteressierte Bürger und Bürgerinnen berät und vermittelt,

-    bestehende Selbsthilfegruppen unterstützt,

-    Starthilfe bei der Gründung von neuen Gruppen leistet und

-    zu diesem Zweck mit Fachkräften aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich sowie weiteren Multiplikatoren kooperiert.

 

Das bisherige "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld /Kreis Borken" mit Sitz in Coesfeld ist personell, organisatorisch und fachlich als Nebenstelle der "Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster" angegliedert. Die Finanzierung des Büros für beide Kreise erfolgt den Angaben nach derzeit durch Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen und durch Eigenleistungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Nach Beginn der Aufgabenwahrnehmung im November 2007 durch eine sozialpädagogische Fachkraft im Umfang von 5 Wochenstunden im Kreis Coesfeld hat das Büro seit Oktober 2010 mit nunmehr insgesamt 10 Wochenstunden seine Dienste in gleichen Teilen auch im Kreis Borken angeboten. Zur Beratung und Vermittlung von Selbsthilfeangeboten im Bereich des Kreises Coesfeld registrierte das Büro im Jahre 2015 insgesamt 1193 telefonische, schriftliche oder persönliche Kontakte. Danach haben neben den Kontakten zu Fachleuten (n = 338) und bestehenden Selbsthilfegruppen (n = 394) insbesondere die direkten Anfragen von Selbsthilfe-Interessierten (n = 461) im Kreisgebiet über die Jahre kontinuierlich zugenommen.

 

Nach den Erfahrungen des Selbsthilfe-Büros geht der Antragsteller davon aus, dass der Bedarf und die Nachfrage zur Unterstützung der Selbsthilfe in den Kreisen Borken und Coesfeld stetig wächst und im Rahmen der bisher möglichen Unterstützungsleistungen nur unzureichend gedeckt werden kann. Beispielsweise könnten Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern demnach mit den vorhandenen Ressourcen nicht ausreichend aufgegriffen und das mögliche Potenzial zu wenig genutzt werden, um vor Ort weitere neue Gruppen zu gründen, Selbsthilfegruppen zu stabilisieren oder Selbsthilfeaktivitäten zu vermitteln.

 

Konkrete Bedarfsermittlungen sind naturgemäß allerdings schwer anzustellen.

 

Seit Anfang 2016 besteht nach Änderung durch das Präventionsgesetz und Anpassung der gemeinsamen Förderkriterien der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, zur Aufgabenwahrnehmung einer kreisübergreifenden Selbsthilfekontaktstelle für die Einwohner in den Kreisen Borken und Coesfeld insgesamt Fördermittel von 69.000 € pro Jahr für Personal- und Sachkosten zu erhalten, falls die Einrichtung den o.a. Förderrichtlinien des Landes zur personellen Mindestausstattung in dieser Sache entspricht. Hinzu könnten den Angaben nach Fördermittel des Landes für Selbsthilfekontaktstellen aufgrund der o.a. Landesrichtlinien in Höhe von derzeit 11.000 € pro Jahr für Personalkosten kommen.

Für die Gewährung beider Fördermittel ist es jeweils Voraussetzung, dass auch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Förderung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. in den Kreisen Borken und Coesfeld durch einen Zuschuss des Kreises wäre eine neue freiwillige Leistung.

 

Vorhergehende Anträge auf einen Zuschuss des Kreises Coesfeld für das o.a. Selbsthilfe-Büro in den Jahren 2009, 2010 und 2011 sind vom Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatungen abgelehnt oder zuletzt im Jahre 2013 vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zurückgezogen worden. Hiermit wurden beim Kreis 27.890 € beantragt für ein Büro mit lediglich 0,5 Fachkräften.

 

Mit Ausnahme der Kreise Borken und Coesfeld werden Selbsthilfekontaktstellen in allen  anderen Kreisen und kreisfreien Städten des Münsterlandes und den angrenzenden Städten und Kreisen im Bereich der Bezirksregierung Münster vorgehalten und gefördert. Dadurch ist es dort stärker als bisher im Kreis Coesfeld möglich, die Selbsthilfeunterstützung auf wichtige Themen auszurichten wie z.B. den demografischen Wandel und Generationenwechsel bzw. die Nachfolgefragen und Nachwuchsprobleme bei langjährigen Selbsthilfegruppen oder die Entwicklung neuer Formate von Selbsthilfeangeboten im ländlichen Raum für jüngere Menschen, für Migranten oder für Menschen mit psychischen Problemen und Erkrankungen.

II.  Lösung

 

Nach Inkrafttreten des bundesweiten Präventionsgesetzes könnten mit dem begrenzten Kreiszuschuss in Höhe von jeweils 10.000 € für die Einrichtung und Aufgabenwahrnehmung einer Selbsthilfekontaktstelle erhöhte Fördergelder der gesetzlichen Krankenversicherung und zusätzliche Landesmittel im voraussichtlichen Umfang von zusammen 80.000 € pro Jahr zum Ausbau der Selbsthilfeunterstützungsangebote und Stärkung ehrenamtlicher Selbsthilfegruppen in den Kreisen Borken und Coesfeld verfügbar gemacht werden.

 

Die vorgelegte Konzeption des Antragstellers bedarf noch verschiedener Konkretisierungen, wie z.B.

-     feste Anlaufstellen oder Standorte in beiden Kreisen und ihre Barrierefreiheit,

-     bestimmte Zeiten der Erreichbarkeit (Sprech- oder Öffnungszeiten, Abendstunden, aufsuchende Tätigkeiten) und

-     Ziele, Themenschwerpunkte und Verfahren der Dokumentation, Auswertung und weitere Zusammenarbeit.

 

Die gemeinsame Selbsthilfekontaktstelle soll in gleichen Teilen für den Kreis Borken und den Kreis Coesfeld zuständig sein und daher auch in gleichen Teilen von den beiden Kreisen mitfinanziert werden.

 

Der Antragsteller hat sich grundsätzlich dazu bereit erklärt, auf Grundlage und im Rahmen der von seiner Seite vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplanung für die Aufgabenwahrnehmung

-     neben dem geplanten Standort in Coesfeld auch im Kreis Borken eine feste Anlaufstelle mit eigenen Räumlichkeiten und eigenständiger Adresse einrichten zu können,

-     die tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben pro Jahr nachzuweisen und abzurechnen,

-     die beantragten Zuschüsse der Kreise Borken und Coesfeld in Höhe von jeweils 10.000 € pro Jahr die nächsten 5 Jahre nicht zu erhöhen,

-     darüber eine verbindliche Vereinbarung abzuschließen.

 

Zum weiteren Vorgehen ist insbesondere auf Wunsch des Kreises Borken abgestimmt worden, den Stand der Planungen zum Antrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über eine gemeinsame Selbsthilfekontaktstelle zunächst den politischen Gremien beider Kreise zur Grundsatzentscheidung vorzulegen, auf dieser Grundlage die bisherigen Verhandlungen fortzusetzen und für eine abschließende Entscheidung über die beantragte Förderung in Höhe von jeweils 10.000 € im Rahmen des Haushalts 2017 weiter vorzubereiten, so dass im Verlauf des Jahres 2017 die Einrichtung der gemeinsamen Selbsthilfekontaktstelle möglich wäre, die vom Antragsteller zum April 2017 angedacht ist.

III. Alternativen

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Nach der vorgelegten Kosten- und Finanzierungskalkulation des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. wird zusammengefasst von folgender Planung ausgegangen:

 

Kosten

Pro Jahr

(n. DPWV lt. Schreiben v. 21.06.2016)

Personalkosten

1,0 Stelle Fachkraft

(2 x 0,5 St.)

 

62.000,00 €

0,5 Stelle Verwaltungskraft

23.000,00 €

Sachkosten

 

29.000,00 €

 

Gesamtsumme

 

 = 114.000,00 €

 

 

Finanzierung

Pro Jahr

(n. DPWV lt. Schreiben v. 21.06.2016)

GKV (Gesetzliche Krankenkassen /-verbände in NRW)

 

69.000,00 €

 

Land NRW

11.000,00 €

 

 

Summe GKV & Land

= 80.000,00 €

 

Kreis Borken

10.000,00 €

 

Kreis Coesfeld

10.000,00 €

 

Eigenmittel DPWV LV NRW

14.000,00 €

 

 

Gesamtsumme

 

= 114.000,00 €

 

 

Zur Finanzierung der Aufgabenwahrnehmung der Selbsthilfekontaktstelle werden verschiedene Fördermittel angeboten oder beantragt.

 

In den Verhandlungen ist deutlich gemacht worden, dass der Kreis Coesfeld wie auch der Kreis Borken ausfallende Mittel der Landesförderung oder der Förderung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ersetzen können. Zudem ist die Einrichtung der kreisübergreifenden Selbsthilfekontaktstelle nur möglich, wenn auch der Kreistag des Kreises Borken der Förderung zustimmt und Mittel im jährlichen Haushalt bereitstellt.

Darüber hinaus ist es notwendig, dass zur Sicherstellung der notwendigen Gesamtfinanzierung der Landesverband des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes als Träger im angemessenen Umfang Eigen- oder sonstige Mittel wie z.B. Spenden einsetzt, alle darüber hinaus für die Aufgabenwahrnehmung entstehenden Aufwendungen und Kosten eigenverantwortlich übernimmt und mögliche Risiken soweit möglich ausgleicht. Die daraus entstehenden Risiken zur Finanzierung der Selbsthilfekontaktstelle für den Paritätischen Wohlfahrtsverband sollen durch Öffnungsklauseln zur Beendigung der geförderten Aufgabenwahrnehmung gemildert werden.