Betreff
Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Münster über die Durchführung der Aufgaben des Amtsapothekers / der Amtsapothekerin
Vorlage
SV-9-0591
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die mit der Stadt Münster geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben des Amtsapothekers / der Amtsapothekerin vom 14. / 20.12.2012  wird zum 31.12.2017 gekündigt. Ab dem Jahr 2018 werden diese Aufgaben durch eine/n kreiseigene/n Bedienstete/n wahrgenommen. Mit dem Stellenplan 2018 wird hierfür eine 0,5 Stelle mit der Wertigkeit A 14 LBesO  bzw. EG 15 TVöD eingerichtet.

 

Begründung:

I.   Problem

 

Der Kreis Coesfeld hat mit der Stadt Münster mit Wirkung vom 01.01.2013 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben des Amtsapothekers / der Amtsapothekerin geschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 8-0766). Danach übernimmt die Stadt Münster diese Aufgaben für den Kreis Coesfeld und beschäftigt hierfür eine/n Amtsapotheker/in im Umfang von 40 % der Vollzeitstelle eines Beamten. Der Kreis Coesfeld erstattet der Stadt Münster die Personalaufwendungen entsprechend dieses Beschäftigungsanteiles.

 

Der Kreis Coesfeld ist nach dem Erlass der Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften im Einzelhandel („ChemVwV“) vom 27.10.2015 (Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen, Ausgabe Jahr 2015, Seiten 663 – 686) nunmehr auch verpflichtet, über anlassbezogene Inspektionen hinaus auch Regelinspektionen im Einzelhandel durchzuführen. Darüber hinaus wurde mit der Bekanntgabe der ChemVwV die Einführung eines Qualitätsmanagements bei Durchführung der amtlichen Inspektionen im Einzelhandel normiert. Der Aufgabenzuwachs führt dazu, dass die derzeit von der Stadt Münster zur Verfügung gestellten  personellen Ressourcen auf unbestimmte Dauer nicht mehr ausreichen, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung sicherzustellen.

 

II.  Lösung

 

Die mit der Stadt Münster geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist (1 Jahr zum Ende des Kalenderjahres) zum 31.12.2017 gekündigt. Die Aufgaben werden ab diesem Zeitpunkt durch eine/n kreiseigene/n Bedienstete/n wahrgenommen. Hierfür ist im Stellenplan 2018 eine 0,5 Stelle mit der Wertigkeit A 14 LBesO  bzw. EG 15 TVöD einzurichten. Mit der Erhöhung des Stellenanteils von bisher 0,4 im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf 0,5 kann das zusätzliche Aufgabenvolumen bewältigt werden.

 

III. Alternativen

 

Eine Erhöhung der Zeitanteile für den Kreis Coesfeld im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist nicht möglich. Andere Alternativen für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung sind nicht vorhanden.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Personalaufwendungen für den/die kreiseigene/n Amtsapotheker/in sind ab dem Haushaltsjahr 2018 im Personalbudget zu berücksichtigen. Gegenüber der bisherigen Erstattung der Personalaufwendungen an die Stadt Münster ist durch die Erhöhung des Stellenanteils mit jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von 10.000 – 15.000 € zu rechnen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 26 Absatz 1 Kreisordnung wegen der Bedeutung der Angelegenheit der Kreistag zuständig.