Beschlussvorschlag:
Die mit der Stadt
Münster geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung
der Aufgaben des Amtsapothekers / der Amtsapothekerin vom 14. / 20.12.2012 wird zum 31.12.2017 gekündigt. Ab dem Jahr
2018 werden diese Aufgaben durch eine/n kreiseigene/n Bedienstete/n
wahrgenommen. Mit dem Stellenplan 2018 wird hierfür eine 0,5 Stelle mit der
Wertigkeit A 14 LBesO bzw. EG 15 TVöD
eingerichtet.
Begründung:
I. Problem
Der
Kreis Coesfeld hat mit der Stadt Münster mit Wirkung vom 01.01.2013 eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben des
Amtsapothekers / der Amtsapothekerin geschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 8-0766). Danach
übernimmt die Stadt Münster diese Aufgaben für den Kreis Coesfeld und beschäftigt
hierfür eine/n Amtsapotheker/in im Umfang von 40 % der Vollzeitstelle eines
Beamten. Der Kreis Coesfeld erstattet der Stadt Münster die Personalaufwendungen
entsprechend dieses Beschäftigungsanteiles.
Der
Kreis Coesfeld ist nach dem Erlass der Verwaltungsvorschrift über die
Durchführung der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften
im Einzelhandel („ChemVwV“) vom 27.10.2015 (Ministerialblatt
Nordrhein-Westfalen, Ausgabe Jahr 2015, Seiten 663 – 686) nunmehr auch
verpflichtet, über anlassbezogene Inspektionen hinaus auch Regelinspektionen im
Einzelhandel durchzuführen. Darüber hinaus wurde mit der Bekanntgabe der
ChemVwV die Einführung eines Qualitätsmanagements bei Durchführung der
amtlichen Inspektionen im Einzelhandel normiert. Der Aufgabenzuwachs führt
dazu, dass die derzeit von der Stadt Münster zur Verfügung gestellten personellen Ressourcen auf unbestimmte Dauer
nicht mehr ausreichen, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung
sicherzustellen.
II. Lösung
Die mit der Stadt
Münster geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird unter Beachtung
der vereinbarten Kündigungsfrist (1 Jahr zum Ende des Kalenderjahres) zum 31.12.2017
gekündigt. Die Aufgaben werden ab diesem Zeitpunkt durch eine/n kreiseigene/n
Bedienstete/n wahrgenommen. Hierfür ist im Stellenplan 2018 eine 0,5 Stelle mit
der Wertigkeit A 14 LBesO bzw. EG 15 TVöD
einzurichten. Mit der Erhöhung des Stellenanteils von bisher 0,4 im Rahmen der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf 0,5 kann das zusätzliche
Aufgabenvolumen bewältigt werden.
III. Alternativen
Eine Erhöhung der Zeitanteile für den Kreis Coesfeld im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist nicht möglich. Andere Alternativen für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung sind nicht vorhanden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die
Personalaufwendungen für den/die kreiseigene/n Amtsapotheker/in sind ab dem
Haushaltsjahr 2018 im Personalbudget zu berücksichtigen. Gegenüber der
bisherigen Erstattung der Personalaufwendungen an die Stadt Münster ist durch
die Erhöhung des Stellenanteils mit jährlichen Mehraufwendungen in Höhe von
10.000 – 15.000 € zu rechnen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die
Entscheidung ist gemäß § 26 Absatz 1 Kreisordnung wegen der Bedeutung der Angelegenheit
der Kreistag zuständig.