Beschlussvorschlag:
ohne
Begründung:
I. – V.
Seit dem 01.01.2002 werden die vereinnahmten Ersatzgelder
außerhalb des allgemeinen Haushalts in der sogenannten Sonderrücklage „Naturschutz“
verwaltet. Dieses erfüllt insbesondere den Zweck, dass nunmehr auch
Zinseinnahmen für die aufgelaufenen Gelder erwirtschaftet werden, die der
Sonderrücklage und den damit verfolgten Naturschutzzwecken zu Gute kommen
sollen.
Im Jahr 2004 haben sich die Ersatzgelder wie folgt entwickelt:
In 2005 ist durch Leitungsverlegungsarbeiten der Stadtwerke Coesfeld mit einer größeren Einnahme zu rechnen, die genaue Höhe ist aber derzeit noch nicht abzuschätzen.
Als größter Ausgabenposten in 2005 ist die Finanzausstattung des Flächenmanagements für den Kreis Coesfeld mit einer Summe von 120.000 € vorgesehen. Ich verweise dazu auf die Sitzungsvorlage SV-7-0118.