Betreff
Schuldner- und Insolvenzberatung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0597
Aktenzeichen
50.06
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Diakonischen Werk des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken e.V., Bohlenstiege 34, 48565 Steinfurt, wird für die Durchführung der Schuldner- und Schuldnerinsolvenzberatung im Kreis Coesfeld für das Jahr 2017 ein Zuschuss des Kreises Coesfeld  in Höhe von 199.977 € (Schuldnerberatung: 153.249 €, Schuldnerinsolvenzberatung 46.728 €) gewährt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Das Diakonische Werk des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken e.V. deckt seit Jahren die Schuldner- und Insolvenzberatung im Kreis Coesfeld ab. Das Aufgabenspektrum der Beratungsstelle wurde in der letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit des Kreises Coesfeld am 09.06.2016 in Dülmen den Ausschussmitgliedern durch Vertreterinnen und Vertreter des Diakonischen Werkes dargestellt und erläutert.

 

Der Kreis Coesfeld unterstützt die Arbeit der Beratungsstelle durch eine jährliche Zuwendung, die seit dem Jahr 2010 unverändert auf 150.000 € insgesamt festgesetzt ist.

 

Durch sein Schreiben vom 10.08.2016 hat das Diakonische Werk nun dargelegt, dass die Kosten der Beratung bei in etwa gleichbleibenden Beratungszahlen seit der letzten Anpassung des Zuschusses im Jahr 2010 erheblich gestiegen sind. Wesentlicher Bestandteil der notwendigen Aufwendungen sind Personalkosten, die sich seit dem Jahr 2010 durch die erfolgten Tarifabschlüsse mehrfach erhöht haben. Der insoweit kontinuierlich angestiegene Eigenanteil kann vom Diakonischen Werk nicht mehr getragen werden, so dass ohne Aufstockung der Mittel eine Reduzierung der angebotenen Leistungen notwendig wäre. Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Die Hochrechnung der vom Diakonischen Werk erwarteten Ausgaben und Einnahmen für das Jahr 2017 wurde hier anhand der Daten der Jahresrechnung 2015 und der früheren Jahresrechnungen geprüft. Die vorgetragenen Daten für das Jahr 2017 sind danach plausibel und schlüssig. Im Rahmen des Antragsverfahrens hat das Diakonische Werk zugesichert, auch zukünftig einen Eigenanteil in Höhe von rd. 10 % zu tragen.

II.  Lösung

Der Zuschuss des Kreises Coesfeld zur Schuldner- und zur Schuldnerinsolvenzberatung wird antragsgemäß für das Jahr 2017 auf 199.977 € festgesetzt.

III. Alternativen

Der Zuschuss des Kreises Coesfeld wird in unveränderter Höhe von 150.000 € auch im Jahr 2017 gewährt. In diesem Fall ist damit zu rechnen, dass das Angebot des Diakonischen Werkes zur Schuldner- und Schuldnerinsolvenzberatung qualitativ und quantitativ verringert wird.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die benötigten Zuschussmittel werden im Budget der Abteilung 50 Soziales und Jobcenter in den Produktgruppen 50.10 und 50.40 im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 veranschlagt.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung über die freiwillige Leistung ist gem. § 26 Abs. 1 S. 1 der Kreisordnung der Kreistag zuständig.