Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen für die Umgestaltung der K 48 (Coesfelder Str.) in der OD Lette zu veranlassen.
I. Problem /
II. Lösung
Nach
Fertigstellung der Ortsumgehung Lette ist es zu einer erheblichen Entlastung
auf dem alten Streckenabschnitt der B 474, der jetzigen K 48 (Coesfelder Str.)
innerhalb der Ortsdurchfahrt gekommen. Die Verkehrsbelastung (2010) liegt bei
durchschnittlich 5.439 Kfz/Tag.
In einem
gemeinsamen Projekt mit der Stadt Coesfeld soll die Coesfelder Straße in der OD
Lette umgestaltet werden. Insbesondere die Belange der nicht motorisierten
Verkehrsteilnehmer sollen stärker berücksichtigt werden.
In der Baulast des
Kreises ist vorgesehen den Bereich von der Paßstiege (Stat. 7,600) bis zur Bruchstraße
(Stat. 6,780) einschl. des Kreuzungsbereiches auf einer Länge von ca. 820 m
umzugestalten. Die anstehende Maßnahme beinhaltet u.a.:
•
Führung der Radfahrer im Mischverkehr auf der
Fahrbahn mit Hilfe von Schutzstreifen
•
Mittelinseln als barrierefrei gestaltete punktuelle
Querungshilfen
• Parkstreifen am Fahrbahnrand
•
Bäume als wesentliche Gestaltungselemente in den
Parkstreifen
•
Erneuerung der Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich
Coesfelder Str. / Bruchstraße
Weitere
Einzelheiten zur gesamten Maßnahme werden in der Sitzung vorgestellt.
Die Umgestaltungsmaßnahme
ist Bestandteil des Rahmenbauprogramms 2015 - 2019 der investiven
Straßenunterhaltung (SV-9-0146).
Sobald der
Baubeschluss vorliegt, soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe vorbereitet
werden. Mit der Maßnahme soll dann zum Jahresende 2016 begonnen werden. Als
Bauzeit werden 9 Monate einkalkuliert. Die Gesamtmaßnahme wird federführend
durch die Stadt Coesfeld bzw. durch ein externes Ingenieurbüro betreut.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die förderfähigen Baukosten für die Umgestaltung der K 48 liegen bei ca. 415.000 €. Eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau in Höhe von 60% wurde in Aussicht gestellt. Den Eigenanteil des Kreises in Höhe von ca. 166.000 € übernimmt die Stadt Coesfeld.
Da auch der städtische Bereich der Coesfelder Str. umgestaltet werden soll, wurde vereinbart, dass die Gesamtmaßnahme federführend durch die Stadt Coesfeld bzw. durch ein externes Ingenieurbüro betreut werden soll. Entsprechend einer in 1999 getroffenen Regelung (SV-5-0563 vom 05.05.1999) sind die Kosten für die Vergabe und Bauüberwachung vom Baulastträger zu übernehmen. Hierfür sind neben den Baukosten noch ca. 40.000 € einzuplanen.
Für die Maßnahme
wurden 140.000 € im Haushalt 2016 veranschlagt. Darüber hinaus besteht eine
Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017 in Höhe von 315.000
€.
Die Auswirkungen
der Umgestaltungsmaßnahmen auf die jährlichen Abschreibungen für den Bereich
der K 48 AN 4 von Stat. 6,780 bis Stat. 7,600 stellt sich wie folgt dar:
Bestand-teile der Anlage |
Buchwert zum 30.04.2016 |
Ab-schreibung jährlich bisher |
außer-planmäßige Abschrei-bung *1) |
Her-stellungs-kosten *2) |
Buchwert zur Verkehrsfreigabe |
Ab-schreibung jährlich |
Straßen |
411.597 € |
13.999 € |
-7.437 € |
360.000 € |
750.000 € |
22.300 € |
Radweg |
5.853 € |
264 € |
-5.589 € |
0 € |
0 € |
0 € |
LZA *3) |
0 € |
0 |
0 € |
55.0000 € |
55.0000 € |
3.700 € |
*1) Im Kreuzungsbereich Coesfelder Straße / Bruchstraße wird die Fahrbahn aufgenommen und neu aufgebaut. Die Wertminderung ist über eine außerplanmäßige Abschreibung in der Anlagenbuchhaltung vorzunehmen.
Der Radweg wird baulich zurückgebaut und zukünftig als Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Für den Radweg erfolgt mit Fertigstellung eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe des Restbuchwertes zum Zeitpunkt der Verkehrsfreigabe.
*2) Für die Maßnahme werden insgesamt 455.000 € veranschlagt. Davon werden ca. 40.000 € für den Parkstreifen usw. aufgewandt. Gem. § 44 StrWG fallen Gehwege und Parkplätze in die Straßenbaulast der Stadt Coesfeld und sind auch dort zu aktivieren.
*3) Die Lichtzeichenanlage (LZA) wurde 1980 errichtet. 1993 wurde ein neues Steuergerät eingebaut. Die Anlage ist mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren seit dem 31.12.2008 abgeschrieben.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach der geänderten Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Anlagen:
Übersichtskarte