Beschlussvorschlag:
- ohne -
Derzeit
werden im Kreis Coesfeld ebenso wie landes- und bundesweit die Planungen für
Windkraftanlagen vorangetrieben. Nach Bekanntmachung des Sachlichen Teilplans
Energie des Regionalplans Münsterland am 16.02.2016 mit Darstellungen von
Windenergiebereichen haben sich auch die elf Städte und
Gemeinden im Kreis Coesfeld mit der Windkraftplanung befasst, wobei nicht alle
ihren Flächennutzungsplan anpassen. Werden keine Windkonzentrationszonen im FNP
ausgewiesen, hat dies zur Folge, dass Windräder nach Bauplanungsrecht im
gesamten Außenbereich der Gemeinde privilegiert zulässig sind. In einigen
Gemeinden bestehen rechtskräftige Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne für
die Windkraftnutzung. Diese weisen jedoch alle eine Höhenbegrenzung von 100 m
auf, wodurch die heute regelmäßig beantragte Kategorie von Windrädern mit über
200 m Gesamthöhe bei etwa 3 Megawatt Leistung unzulässig sind. Es ist davon
auszugehen, dass einige dieser Alt-Pläne im Falle einer gerichtlichen
Überprüfung wegen ihrer Unvereinbarkeit mit der heutigen Rechtsprechung (harte
und weiche Tabu-Kriterien; Pflicht der Windkraftnutzung substanziell Raum zu
geben) nicht standhalten würden.
Zurzeit liegen
dem Fachdienst Betrieblicher Umweltschutz Anträge für 61
Einzel-Windkraftanlagen vor (vgl. nachfolgende Übersicht). In den
Genehmigungsverfahren sind dabei neben dem starken Zeitdruck durch Änderung der
Förderung zum Jahreswechsel vor allem der Landschaftsschutz mit
entgegenstehenden Bauverboten und der Artenschutz mit strikten
europarechtlichen Regelungen besonders zu erwähnen.
Die laufenden Verfahren und die informellen
Vorabstimmungen für die Vielzahl weiterer Projekte binden große Kapazitäten –
nicht nur in der Unteren Immissionsschutzbehörde, sondern besonders auch in der
Unteren Landschaftsbehörde sowie in der Bauabteilung des Kreises.
In der Sitzung sollen der Ablauf und das Verfahren skizziert, die wesentlichen
Fragestellungen erläutert und ein Überblick über die aktuellen Projekte gegeben
werden .
Aufgrund der komplexen Beurteilungs- und
Genehmigungsverfahren ist davon auszugehen, dass nicht alle vorliegenden
Antragsverfahren bis Ende 2016 erfolgreich abgeschlossen werden können.
Flächennutzungsplan
(FNP) |
Konzentrationszonen für
die Windkraft-Nutzung im FNP |
Anträge Anzahl
Windräder x Leistung |
Anmerkung |
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Ascheberg |
rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP
in Aufstellung |
1 Holthoff 2 südöstl. Ascheberg 3 Forsthövel 4 Nordick |
4 x 4,2 MW
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Billerbeck |
rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP
in Aufstellung |
1 Steinfurter Aa 2 Kentrup 3 Riesauer Berg 4 Hastehausen |
2 x 3 MW 3 x 3,05 MW 2 x 3 MW Repowering |
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Coesfeld |
rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP
in Aufstellung |
1 Letter Görd 2 Letter Bruch, Goxel 3 Stevede 4 Flamschen 5 Harle 6 Lette 7 Sirksfeld |
7 x 3 MW 19 x 3 MW 4 x 3 MW |
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Dülmen |
rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m |
(Merfeld, privilegiert) |
1 x 0,8 MW |
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Havixbeck |
rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP
in Aufstellung |
1 Natrup 2 Herkentrup
(Walingen) 3 Poppenbeck |
2 x 3 MW |
KT: Aufhebung Bauverbot abgelehnt |
Lüdinghausen |
rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP
in Aufstellung |
1 Aldenhövel |
3 x 3,3 MW |
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Nordkirchen |
rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP
in Aufstellung |
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Nottuln |
rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m |
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Olfen |
alt-FNP aufgehoben, neu-FNP in Aufstellung |
1 Mun.-Depot 2 Rechede |
2 x 3,05 MW |
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Rosendahl |
alt-FNP aufgehoben, neu-FNP-Aufstellungs-verfahren ruht zz. |
1 Holtwicker Mark 2 Midlich 3 Bergkamp 4 Höpingen |
4 x 3,3 MW 3 x 3 MW 2 x 3,3 MW 3 x 3 MW |
im Bau KT: Aufhebung Bauverbot in geplanten
Windvorrangzonen gem. FNP-Entwurf |
Senden |
rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP
in Aufstellung |
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Stand:01.09.2016