Betreff
Windkraftplanungen im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0609
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 - ohne -

Derzeit werden im Kreis Coesfeld ebenso wie landes- und bundesweit die Planungen für Windkraftanlagen vorangetrieben. Nach Bekanntmachung des Sachlichen Teilplans Energie des Regionalplans Münsterland am 16.02.2016 mit Darstellungen von Windenergiebereichen haben sich auch die elf Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld mit der Windkraftplanung befasst, wobei nicht alle ihren Flächennutzungsplan anpassen. Werden keine Windkonzentrationszonen im FNP ausgewiesen, hat dies zur Folge, dass Windräder nach Bauplanungsrecht im gesamten Außenbereich der Gemeinde privilegiert zulässig sind. In einigen Gemeinden bestehen rechtskräftige Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne für die Windkraftnutzung. Diese weisen jedoch alle eine Höhenbegrenzung von 100 m auf, wodurch die heute regelmäßig beantragte Kategorie von Windrädern mit über 200 m Gesamthöhe bei etwa 3 Megawatt Leistung unzulässig sind. Es ist davon auszugehen, dass einige dieser Alt-Pläne im Falle einer gerichtlichen Überprüfung wegen ihrer Unvereinbarkeit mit der heutigen Rechtsprechung (harte und weiche Tabu-Kriterien; Pflicht der Windkraftnutzung substanziell Raum zu geben) nicht standhalten würden.

 

Zurzeit liegen dem Fachdienst Betrieblicher Umweltschutz Anträge für 61 Einzel-Windkraftanlagen vor (vgl. nachfolgende Übersicht). In den Genehmigungsverfahren sind dabei neben dem starken Zeitdruck durch Änderung der Förderung zum Jahreswechsel vor allem der Landschaftsschutz mit entgegenstehenden Bauverboten und der Artenschutz mit strikten europarechtlichen Regelungen besonders zu erwähnen.

 

Die laufenden Verfahren und die informellen Vorabstimmungen für die Vielzahl weiterer Projekte binden große Kapazitäten – nicht nur in der Unteren Immissionsschutzbehörde, sondern besonders auch in der Unteren Landschaftsbehörde sowie in der Bauabteilung des Kreises.


In der Sitzung sollen der Ablauf und das Verfahren skizziert, die wesentlichen Fragestellungen erläutert und ein Überblick über die aktuellen Projekte gegeben werden .

 

Aufgrund der komplexen Beurteilungs- und Genehmigungsverfahren ist davon auszugehen, dass nicht alle vorliegenden Antragsverfahren bis Ende 2016 erfolgreich abgeschlossen werden können.

 


 


 

 

Flächennutzungsplan (FNP)

Konzentrationszonen

für die Windkraft-Nutzung im FNP

Anträge

Anzahl Windräder x Leistung

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ascheberg

rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP in Aufstellung

 

1 Holthoff

2 südöstl. Ascheberg

3 Forsthövel

4 Nordick

 

 

4 x 4,2 MW 

 

Billerbeck

rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP in Aufstellung

 

1 Steinfurter Aa

2 Kentrup

3 Riesauer Berg

4 Hastehausen

2 x 3 MW

3 x 3,05 MW

2 x 3 MW

Repowering

 

Coesfeld

rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP in Aufstellung

 

1 Letter Görd

2 Letter Bruch, Goxel

3 Stevede

4 Flamschen

5 Harle

6 Lette

7 Sirksfeld

7 x 3 MW

19 x 3 MW

4 x 3 MW

 

Dülmen

rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m

 

(Merfeld, privilegiert)

 

1 x 0,8 MW

 

 

Havixbeck

rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP in Aufstellung

 

1 Natrup

2 Herkentrup 

  (Walingen)

3 Poppenbeck

2 x 3 MW

 

 

 

KT: Aufhebung Bauverbot abgelehnt

Lüdinghausen

rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP in Aufstellung

1 Aldenhövel

 

3 x 3,3 MW

 

Nordkirchen

rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP in Aufstellung

 

 

 

Nottuln

rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m

 

 

 

Olfen

alt-FNP aufgehoben, neu-FNP in Aufstellung

1 Mun.-Depot

2 Rechede

2 x 3,05 MW

 

 

Rosendahl

alt-FNP aufgehoben,

neu-FNP-Aufstellungs-verfahren ruht zz.

1 Holtwicker Mark

2 Midlich

3 Bergkamp

4 Höpingen

4 x 3,3 MW

3 x 3 MW

2 x 3,3 MW

3 x 3 MW

 

 

 

im Bau

 

KT: Aufhebung Bauverbot in geplanten Windvorrangzonen gem. FNP-Entwurf

Senden

rechtskr. FNP mit Höhenbegrenzung 100m; neu-FNP in Aufstellung

 

 

 

Stand:01.09.2016