Betreff
Flächenpoolmanagement - Gesellschaftsgründung
Vorlage
SV-7-0118
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Kreistag stimmt der Vereinbarung über die Schaffung, Pflege und Unterhaltung eines Kompensations-/ Ausgleichsflächenpools zu.

 

  1. Der Kreistag begrüßt ausdrücklich das Engagement der Städte und Gemeinden.

 

  1. Das Flächenpoolmanagement wird auf die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) übertragen.

 

  1. Als Mitglieder des Beirates werden benannt:

 

 

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  1. Der WBC werden zur Aufgabenwahrnehmung Mittel in Höhe von 120.000 € sowie die in der Anlage genannte Liegenschaft überlassen.

 

  1. Überplanmäßige/ außerplanmäßige Einnahmen im Bereich Ersatzgelder werden der WBC zukünftig für weitere Maßnahmen im Rahmen der Poolbewirtschaftung zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

 

 

Begründung:

 

I.-III.

 

Mit Beschluss vom 01.12.2004 hat der Kreisausschuss die Verwaltung beauftragt, unter Einbindung der Städte und Gemeinden das Flächenpoolmanagement gemeindeübergreifend zu organisieren. Hinsichtlich der beabsichtigten Tätigkeiten und weiterer inhaltlicher Informationen wird auf die Vorlage 7-0021 verwiesen.

 

Auf der Grundlage des erarbeiteten Gesellschaftervertrages wurde am 29.11.2004 die Art und der Umfang der Beteiligung der Städte und Gemeinden eingehend mit dem entsprechenden Arbeitskreis der Bürgermeister erörtert.

 

Ergebnis dieser intensiven Diskussion war,

  • dass die Idee eines zentralen gemeindeübergreifenden Flächenmanagements von den Städten und Gemeinden begrüßt und unterstützt wird,
  • die Organisation in Form einer GmbH derzeit nicht gewünscht wird, da alternative Möglichkeiten der gemeinsamen Zusammenarbeit außerhalb einer gesellschaftlichen Organisation bestehen und
  • von den Städten und Gemeinden eine gemeinsame Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich des Flächenmanagements angestrebt wird.

 

Die Städte und Gemeinden haben sich zu der interkommunalen Zusammenarbeit auf der Grundlage der beigefügten Vereinbarung am 06.12.2004 bereiterklärt.

 

Entsprechend der bisherigen Vorstellung zur Organisation des Flächenmanagements im Rahmen einer privatwirtschaftlichen Gesellschaftsform wird die Aufgabe auf die WBC übertragen. Sie kann dieses im Rahmen ihres Dienstleistungsangebotes übernehmen. Fachliche Hilfestellungen sind durch die Naturförderstation beizubringen. Die Aufgaben der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen der Eingriffsregelung werden nicht berührt.

 

Um die Städte und Gemeinden im Rahmen des Flächenpoolmanagements mit einzubeziehen, ist mit den Städten und Gemeinden die Gründung eines Fachbeirates vorgesehen worden. Der Beirat unterstützt die WBC in naturschutz- und landschaftsfachlicher Hinsicht, insbesondere bei 

a)         der Aufstellung und Konzeption von Suchräumen,

b)         der Entwicklung von Ausgleichsflächen und

c)                 der Entwicklung und Betreuung von Pflegekonzepten.

 

Gemäß den derzeitigen Planungen sollte sich der Beirat aus 6 bzw. 8 Mitgliedern zusammensetzen. Hiervon sind 3/4 Mitglieder durch den Kreistag zu benennen und 3/4 Mitglieder durch die Städte und Gemeinden zu benennen.

 

IV. Finanzierung

 

Für die Finanzierung der anstehenden Maßnahmen stellt der Kreis 120.000 Euro aus eingenommenen Ersatzgeldern (Sonderrücklage Naturschutz) zur Verfügung. Des Weiteren werden ca. 10 ha landwirtschaftliche Acker-/Grünlandflächen aus dem Kreiseigentum der WBC zur Inanspruchnahme für Maßnahmen im Sinne des Flächenmanagements bzw. -bewirtschaftung und -betreuung zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Folgekosten entstehen dem Kreis nicht, da ausschließlich zweckgebundene Mittel aus der Sonderrücklage „Naturschutz“ zur Verfügung gestellt werden.

 

 

V.

 

Für die Entscheidung ist nach §26 KrO der Kreistag zuständig.

 

Anlage:            Vereinbarungsentwurf

Stellungnahme der EuReWi zu den steuerlichen und handelsrechtlichen Auswirkungen der vorgesehenen Organisation des Flächenpools