Beschlussvorschlag:
- Der Kreistag stimmt den
zusätzlich zu den bereits am 16.12.2015 beschlossenen Änderungen des
Gesellschaftsvertrags der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) in
der Fassung der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage SV-9-0618 zu.
- Der Kreistag weist den
Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der FMO
GmbH an, einem entsprechenden Beschluss zuzustimmen.
Begründung:
I. Problem
Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 16.12.2015 bereits einem Beschlussvorschlag zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der FMO GmbH zugestimmt. Die Anpassung des Vertrages war seinerzeit u.a. durch neue gesetzliche Regelungen notwendig geworden. Einzelheiten sind in der Sitzungsvorlage SV-9-0416 dargestellt. Dieser Neufassung des Gesellschaftsvertrages haben seinerzeit die Gesellschafter der FMO GmbH mit einer Ausnahme zugestimmt. Der Kreis Steinfurt hat die Zustimmung von einem weiteren Sitz im Aufsichtsrat abhängig gemacht. Die erforderliche Beschlussfassung der Änderungen des Vertrages in der Gesellschafterversammlung ist nicht zustande gekommen.
II. Lösung
Nach längeren Verhandlungen hat nun die Gesellschafterversammlung den Gesellschaftern weitere Änderungen des Vertrages vorgeschlagen. Diese Änderungen beinhalten:
- Die Option der Einrichtung eines Beirats (§ 5 Abt. 3)
- Die Erweiterung des Aufsichtsrats von 16 auf 18 Mitglieder (§ 6 Abs. 1)
- Die Zuteilung je eines weiteren Aufsichtsratssitzes an die Stadtwerke Münster GmbH und an die Beteiligungsgesellschaft des Kreises Steinfurt (§ 6 Abs. 2)
- Die Einführung einer 2/3-Mehrheit für Beschlüsse des Aufsichtsrates (§ 11 Abs. 2)
- Anpassung an niedersächsische kommunalrechtliche Vorschriften (§ 18 Abs. 7)
Diese zusätzlichen Änderungen haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beteiligung des Kreises Coesfeld an der FMO GmbH, zumal der Kreis ohnehin keinen Sitz im Aufsichtsrat hat.
Die zusätzlichen Vertragsänderungen ergeben sich aus der Synopse in der Anlage 2, der gesamte Gesellschaftsvertrag mit allen Änderungen ist als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
III. Alternativen
Der Kreis Coesfeld stimmt den ergänzenden Satzungsänderungen nicht zu.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
keine
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Kreistag gem. § 26 Abs. 1 KrO NW