Beschlussvorschlag:
1. Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an der
Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (FMO GmbH) für das
Geschäftsjahr 2018 in Höhe von insgesamt 16,8 Mio. EUR entsprechend seiner
Anteile am Stammkapital von 0,4514 Prozent (75.833 EUR) durch Einzahlung in die Kapitalrücklage mit einer
voraussichtlichen Fälligkeit im Januar 2018. Grundlage ist das im Jahr 2014 von
den Gremien der FMO GmbH verabschiedete langfristige Finanzierungskonzept.
2. Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Coesfeld
in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH an, einem
entsprechenden Beschluss über die Kapitalerhöhung mit dem darin enthaltenen
Anteil des Kreises Coesfeld zuzustimmen.
3. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat
bzw. die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH in seinen weiteren
Ausführungsbeschlüssen zur Umsetzung des langfristigen Finanzierungskonzeptes
keine gegenüber dem bisherigen Konzept grundlegend abweichende Beschlüsse fasst
und der Beteiligungsanteil des Kreises sich im Rahmen des im
Finanzierungskonzeptes genannten Summen bewegt.
4. Sofern die Grundzüge des langfristen
Finanzierungskonzeptes nicht wesentlich geändert werden, wird - unter dem
Vorbehalt der Mittelbereitstellung zum jeweiligen Haushaltsjahr - den Einzahlungen
in die Kapitalrücklage für die Jahre 2019 und 2020 bereits jetzt zugestimmt und die Anweisung zur Zustimmung
an den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH gegeben.
Begründung:
I. Problem
Die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH hat im Dezember 2014 ein
Finanzierungskonzept auf den Weg gebracht und bereits damals einstimmig über
die Einzahlung der 1. Tranche (Gesellschafterdarlehen in Höhe von 16,4 Mio. €;
Einzahlung: Februar 2015) entschieden. Die Einzahlung dieser Tranche bei der
FMO GmbH ist seitens aller Gesellschafter erfolgt.
Ebenso wurde dann 2015 und 2016 von der Gesellschafterversammlung der
FMO GmbH die Einzahlung der 2. Tranche bzw. 3. Tranche des Finanzierungskonzeptes (16,4 Mio. €
Eigenkapitaleinzahlung für 2016 bzw. 2017 mit den Einzahlungsterminen jeweils
im Januar 2016 bzw. 2017 beschlossen. Zuletzt hat der Kreistag am 15.12.2015
der Beteiligung an der 3. Tranche zugestimmt (s. Sitzungsvorlage SV-9-0418),
der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich mit 43 Ja-Stimmen gegen 6
Nein-Stimmen unverändert angenommen.
Die in der v.g. Sitzungsvorlage dargestellte kontinuierliche Anpassung
des Finanzierungskonzeptes durch die FMO GmbH liegt aktuell noch nicht vor und
soll erst im November/Dezember 2016 von den FMO-Gremien vorgenommen werden. Da
die nächste Beratungsfolge der Gremien des Kreises Coesfeld erst mit der
Kreistagssitzung am 21. Dezember endet, kann ein Kreistagsbeschluss für das
Abstimmungsverhalten des Vertreters des Kreises Coesfeld in der
Gesellschafterversammlung zur Einzahlung einer weiteren Tranche dann nicht mehr
rechtzeitig gefasst werden.
II. Lösung
Wenn der Kreistag schon jetzt – basierend auf
der Grundlage des langfristigen Finanzierungskonzeptes – seine Zustimmung unter
dem in Ziffer 3 des Beschlussvorschlages genannten Vorbehalt gibt, kann nach
entsprechender Anpassung des Finanzierungskonzeptes der Vertreter des Kreises
Coesfeld in der Gesellschafterversammlung das Stimmrecht für den Kreis Coesfeld
wahrnehmen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen ist nicht zu erwarten, dass wesentliche
Abweichungen gegenüber dem langfristigen Finanzierungskonzept erforderlich
werden.
In der Sache wird auf die grundlegenden
Aussagen zum Finanzierungskonzept in der v.g. Sitzungsvorlage SV-9-0418
verwiesen.
Weiter wird vorgeschlagen, zur Vereinfachung
des Verfahrens bereits jetzt für die Jahre 2019 und 2020 die Zustimmung zur
Kapitalerhöhung zu geben. Dabei ist unter Ziffer 4 des Beschlussvorschlages der
Vorbehalt der Haushaltsbereitstellung der Mittel vorgesehen. Der Kreistag und
die zuständigen Ausschüsse werden vom Landrat zudem über aktuelle Entwicklungen
jeweils unterrichtet, sodass bei grundlegenden Veränderungen des
Finanzierungskonzeptes und/oder der wirtschaftliches Situation der FMO GmbH
notwendige Korrekturen der Entscheidungen erfolgen können. Die im langfristigen
Finanzierungskonzept für die Jahre 2021 – 2023 vorgesehenen Zuführungen durch
Gesellschafterdarlehen sind von diesem „Vorratsbeschluss“ nicht erfasst.
III. Alternativen
Der Kreis beteiligt sich nicht an der vom
Aufsichtsrat der FMO GmbH noch vorzuschlagenden Einzahlung in die Kapitalrücklage. Das
Finanzierungskonzept der FMO GmbH kann nicht wie geplant umgesetzt werden.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge
(Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Es
ist vorgesehen, die erforderlichen Mittel für die Einzahlung in die
Kapitalrücklage – falls der Kreistag dem
Beschlussvorschlag folgt – im Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2018 zu
berücksichtigen. Der Finanzplan der Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung im
Haushalt 2016 sieht für das Jahr 2018 einen entsprechenden Ansatz vor. In der
Haushaltsplanung 2017 kann im Verfahren noch - falls erforderlich - eine
Anpassung der Finanzplanung vorgenommen werden. Durch die Ziffer 4 des
Beschlussvorschlages wird die Entscheidungskompetenz des Kreistages über die
Mittelbereitstellung für die genannten Haushaltsjahres nicht berührt.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
§ 26 Abs. 1 KrO NRW