Betreff
Einzahlungen von weiteren Tranchen zum Finanzierungskonzept der FMO GmbH
Vorlage
SV-9-0619
Aktenzeichen
01.13.25
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreis Coesfeld beteiligt sich an der Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (FMO GmbH) für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von insgesamt 16,8 Mio. EUR entsprechend seiner Anteile am Stammkapital von 0,4514 Prozent (75.833 EUR) durch  Einzahlung in die Kapitalrücklage mit einer voraussichtlichen Fälligkeit im Januar 2018. Grundlage ist das im Jahr 2014 von den Gremien der FMO GmbH verabschiedete langfristige Finanzierungskonzept.

 

2.    Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH an, einem entsprechenden Beschluss über die Kapitalerhöhung mit dem darin enthaltenen Anteil des Kreises Coesfeld zuzustimmen.

 

3.    Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH in seinen weiteren Ausführungsbeschlüssen zur Umsetzung des langfristigen Finanzierungskonzeptes keine gegenüber dem bisherigen Konzept grundlegend abweichende Beschlüsse fasst und der Beteiligungsanteil des Kreises sich im Rahmen des im Finanzierungskonzeptes genannten Summen bewegt.

 

4.    Sofern die Grundzüge des langfristen Finanzierungskonzeptes nicht wesentlich geändert werden, wird - unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung zum jeweiligen Haushaltsjahr - den Einzahlungen in die Kapitalrücklage für die Jahre 2019 und 2020 bereits jetzt  zugestimmt und die Anweisung zur Zustimmung an den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH gegeben.

Begründung:

 

I.   Problem

Die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH hat im Dezember 2014 ein Finanzierungskonzept auf den Weg gebracht und bereits damals einstimmig über die Einzahlung der 1. Tranche (Gesellschafterdarlehen in Höhe von 16,4 Mio. €; Einzahlung: Februar 2015) entschieden. Die Einzahlung dieser Tranche bei der FMO GmbH ist seitens aller Gesellschafter erfolgt.

 

Ebenso wurde dann 2015 und 2016 von der Gesellschafterversammlung der FMO GmbH die Einzahlung der 2. Tranche bzw. 3. Tranche  des Finanzierungskonzeptes (16,4 Mio. € Eigenkapitaleinzahlung für 2016 bzw. 2017 mit den Einzahlungsterminen jeweils im Januar 2016 bzw. 2017 beschlossen. Zuletzt hat der Kreistag am 15.12.2015 der Beteiligung an der 3. Tranche zugestimmt (s. Sitzungsvorlage SV-9-0418), der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich mit 43 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen unverändert angenommen.

 

Die in der v.g. Sitzungsvorlage dargestellte kontinuierliche Anpassung des Finanzierungskonzeptes durch die FMO GmbH liegt aktuell noch nicht vor und soll erst im November/Dezember 2016 von den FMO-Gremien vorgenommen werden. Da die nächste Beratungsfolge der Gremien des Kreises Coesfeld erst mit der Kreistagssitzung am 21. Dezember endet, kann ein Kreistagsbeschluss für das Abstimmungsverhalten des Vertreters des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung zur Einzahlung einer weiteren Tranche dann nicht mehr rechtzeitig gefasst werden.

 

II.  Lösung

Wenn der Kreistag schon jetzt – basierend auf der Grundlage des langfristigen Finanzierungskonzeptes – seine Zustimmung unter dem in Ziffer 3 des Beschlussvorschlages genannten Vorbehalt gibt, kann nach entsprechender Anpassung des Finanzierungskonzeptes der Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung das Stimmrecht für den Kreis Coesfeld wahrnehmen.


Nach den bisherigen Erkenntnissen ist nicht zu erwarten, dass wesentliche Abweichungen gegenüber dem langfristigen Finanzierungskonzept erforderlich werden.

 

In der Sache wird auf die grundlegenden Aussagen zum Finanzierungskonzept in der v.g. Sitzungsvorlage SV-9-0418 verwiesen.

 

Weiter wird vorgeschlagen, zur Vereinfachung des Verfahrens bereits jetzt für die Jahre 2019 und 2020 die Zustimmung zur Kapitalerhöhung zu geben. Dabei ist unter Ziffer 4 des Beschlussvorschlages der Vorbehalt der Haushaltsbereitstellung der Mittel vorgesehen. Der Kreistag und die zuständigen Ausschüsse werden vom Landrat zudem über aktuelle Entwicklungen jeweils unterrichtet, sodass bei grundlegenden Veränderungen des Finanzierungskonzeptes und/oder der wirtschaftliches Situation der FMO GmbH notwendige Korrekturen der Entscheidungen erfolgen können. Die im langfristigen Finanzierungskonzept für die Jahre 2021 – 2023 vorgesehenen Zuführungen durch Gesellschafterdarlehen sind von diesem „Vorratsbeschluss“ nicht erfasst.

 

III. Alternativen

Der Kreis beteiligt sich nicht an der vom Aufsichtsrat der FMO GmbH noch vorzuschlagenden   Einzahlung in die Kapitalrücklage. Das Finanzierungskonzept der FMO GmbH kann nicht wie geplant umgesetzt werden.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Es ist vorgesehen, die erforderlichen Mittel für die Einzahlung in die Kapitalrücklage  – falls der Kreistag dem Beschlussvorschlag folgt – im Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2018 zu berücksichtigen. Der Finanzplan der Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung im Haushalt 2016 sieht für das Jahr 2018 einen entsprechenden Ansatz vor. In der Haushaltsplanung 2017 kann im Verfahren noch - falls erforderlich - eine Anpassung der Finanzplanung vorgenommen werden. Durch die Ziffer 4 des Beschlussvorschlages wird die Entscheidungskompetenz des Kreistages über die Mittelbereitstellung für die genannten Haushaltsjahres nicht berührt.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

§ 26 Abs. 1 KrO NRW