Betreff
Änderung von Haushaltsansätzen im Entwurf des Produkthaushalts 2005 Budget 01 - Sicherheit und Gesundheit, Produktbereich 032 - Ordnungsangelegenheiten, Produktgruppe 032.002 - Bevölkerungsschutz
Vorlage
SV-7-0120
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der im Entwurf des Produkthaushaltes 2005 bei Haushaltsstelle 1300.361002 - LZ Rettungscontainer als Einnahme aufgenommene Haushaltsansatz wird als Null-Ansatz ausgewiesen.

 

  1. Der im Entwurf des Produkthaushaltes 2005 bei Haushaltsstelle 1300.935002 - Beschaffung Rettungscontainer als Ausgabe aufgenommene Haushaltsansatz wird in 93.000 EUR geändert.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Als Träger des Rettungsdienstes hat der Kreis Coesfeld gemäß § 7 Abs. 3 des Rettungsgesetzes NRW (RettG) für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker Leitende Notärzte oder -ärztinnen zu bestellen und regelt deren Einsatz. Er hat ferner ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals zu treffen. In Bezug genommen sind Schadensereignisse mit sogenannten Massenanfällen von Verletzten (MANV). Ein Massenanfall von Verletzten liegt vor, wenn durch ein Schadensereignis so viele Menschen im Bereich des Kreises Coesfeld verletzt oder auf andere Weise gesundheitlich geschädigt werden, dass deren medizinische Versorgung nur durch Hilfsmaßnahmen möglich ist, die den Rahmen der Regelversorgung überschreiten. Diese Feststellung trifft die Leitstelle. Die Regelung betrifft nicht den Katastrophenfall, sondern deckt vielmehr den Bereich zwischen regulärer rettungsdienstlicher Individualversorgung auf der einen Seite und medizinischer Katastrophenbewältigung auf der anderen Seite ab, wobei fließende Übergänge von der einen zur anderen Stufe der Schadensbewältigung möglich sein müssen.

Zur Bewältigung von MANV ist eine Einsatzleitung vorgesehen, die sich aus der Leitenden Notärztin oder dem Leitenden Notarzt und dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst zusammensetzt. Dieser Verpflichtung ist der Kreis durch die Bestellung Leitender Notärzte und des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst nachgekommen. Darüber hinaus hat der Kreis einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst bestellt, der ebenfalls in die Einsatzplanung und Einsatzbewältigung eingebunden ist.

 

Da der Rettungsdienst im Kreis Coesfeld in seiner Kapazität auf die Notfälle des täglichen Lebens ausgelegt ist, muss er für die Gefahrenabwehr bei größeren Schadensereignissen zusätzliche organisatorische, personelle und materielle Vorbereitungen treffen. Bei entsprechenden Schadenslagen kann der eigene Rettungsdienst nur unter Beachtung einer bestimmten Reservebildung eingesetzt werden. § 8 Abs. 2 RettG verpflichtet die Leitstellen auf Anforderung zur nachbarschaftlichen Hilfe. Nachbarschaftshilfe ist naturgemäß mit langen Anrückzeiten verbunden. Zu berücksichtigen ist, dass die eingesetzten Rettungsmittel, in der Regel Rettungstransportwagen (RTW) die Versorgung und den Transport in Spezialkrankenhäuser vornehmen müssen und damit für längere Zeit nicht zur Verfügung stehen. Mittelschwer und leicht Verletzte bedürfen während dieser Zeit der Betreuung durch fachkundiges Personal, das aus Reihen des eigenen Rettungsdienstes nicht zur Verfügung steht. Der Kreis Coesfeld hat mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), Kreisverband Coesfeld e.V., einen Vertrag zur Entlastung und Verstärkung des Rettungsdienstes sowie für Betreuungsaufgaben geschlossen. Das DRK hat eine Schnelleinsatzgruppe (SEG) aufgestellt, die den Rettungsdienst durch Sanitäts-, Betreuungs-, Verpflegungs- und Unfallfolgedienste unterstützt.

 

Aufgrund der im Juli 2004 erklärten Absicht des Innenministers NRW ein neues Konzept zur Abwehr von Großschadensereignissen (Beschaffung von Rettungscontainern für den MANV) auf den Weg zu bringen, hatte der Kreis Coesfeld zunächst die Anerkennung der Förderfähigkeit für die Beschaffung eines Containersystems bestehend aus 3 Rettungsanhängern mit medizinischen Komponenten und 1 Rettungsanhänger mit logistischem Material in einem Ausstattungsumfang nach der vom Innenminister angekündigten Festlegung des Mindeststandards auf der Grundlage des „Herforder Modells“ beantragt und die Kosten für die Beschaffung mit 200.000 EUR angesetzt.

Ausgehend von einer 80 v.H.-Finanzierung durch das Land wurden bei Haushaltsstelle 1300.361002 als Einnahme 160.000 EUR und bei Haushaltsstelle 1300.935002 als Ausgabe 200.000 EUR in den Entwurf des Produkthaushalts 2005 eingestellt, im Saldo also ein Kreisanteil von 40.000 EUR verbleibt.

 

Das Land NRW beabsichtigt nunmehr zur Bewältigung außergewöhnlicher Schadensereignisse durch überörtliche Hilfe, insbesondere zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten (MANV) die Kreise und kreisfreien Städte landeseinheitlich mit Rettungscontainern, sogenannte Abrollbehälter MANV (AB-MANV), auszustatten.

 

Das Konzept sieht vor, in einer ersten Tranche mindestens 20 AB-MANV durch das Land mit einer einheitlichen Beladung zu beschaffen. Ziel ist die Optimierung des Katastrophenschutzes, um örtliche, überörtliche und landesweite Lagen bewältigen zu können.

 

Mit der ersten Tranche sollen Container für die bevorstehenden Großereignisse Weltjugendtag 2005 und Fußball-WM 2006 bereit stehen, um das landesweite Zusammenwirken von Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen und des Rettungsdienstes zu unterstützen, das Konzept in der Praxis zu erproben und später landesweit zu verbreiten. Das Innenministerium NRW hat angekündigt, dieses Konzept so lange fortzusetzen, bis der angemeldete Bedarf abgedeckt ist.

 

Mit der Bereitstellung der AB-MANV verbindet der Innenminister die Erwartung an die Kreise und kreisfreien Städte, unter Einbeziehung von Rettungsdienst und Katastrophenschutzeinheiten der Hilfsorganisationen einen Behandlungsplatz für mindestens 50 Patienten einzurichten und zu betreiben, diesen auch für überregionale und landesweite Lagen vorzuhalten und bei Bedarf zu größeren Einheiten zusammenzuführen. Weitere Voraussetzung ist das Vorhandensein eines Konzeptes für den Massenanfall von Verletzten.

Planungsgrundlage soll grundsätzlich sein, dass von jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt ein Behandlungsplatz nach AGBF-Standard (AGBF - Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in NRW – Arbeitskreise Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst) zuzüglich einer Transportkomponente vorgehalten wird.

 

Im Erörterungstermin mit Vertretern der Kreise und kreisfreien Städte im Innenministerium am 18.11.2004 hat das Innenministerium zumindest für die Phase 1 (erste Tranche der landeseinheitlichen Beschaffung von AB-MANV) die Förderung alternativer Beschaffungskomponenten ausgeschlossen.

 

Die Voraussetzungen für die Teilnahme am Projekt sind beim Kreis Coesfeld gegenwärtig nur bedingt gegeben, da die Vorhaltung eines Behandlungsplatzes nach AGBF-Standard zuzüglich einer Transportkomponente nicht gewährleistet werden kann. Das benötigte Fachpersonal, insbesondere der Bedarf an Notärzten, steht nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Der Kreis Coesfeld kann hinsichtlich des vorgesehenen Umfangs einer Transportkomponente weder das erforderliche Personal noch die benötigten Fahrzeuge zur Verfügung stellen, weil in diesem Umfang nicht vorhanden bzw. zur Sicherstellung des Regelrettungsdienstes Personal und Fahrzeuge nicht abkömmlich sind. Der Kreis Coesfeld hat die Bereitstellung von Rettungspersonal und Rettungsmitteln nach seinem Bedarf ausgerichtet. Ob wegen dieser Einschränkungen dem Kreis aus der ersten Tranche ein AB-MANV zur Verfügung gestellt wird, lässt sich zurzeit noch nicht absehen. Vorsorglich ist jedoch der Bedarf eines AB-MANV mit Ausstattung nach dem Landeskonzept angemeldet worden. Bei Anschaffung eines AB-MANV gewährt das Land die Option, aus späterer Landesbeschaffung vorrangig einen Gerätewagen Sanitätsdienst (GW-SAN – Wert ca. 100.000 EUR) für Katastrophenschutzeinheiten zu erhalten. Der AB-MANV mit seiner komplexen Ausstattung mit medizinischen Geräten und logistischem Material als ein gewichtiger Baustein des neu aufzubauenden MANV-Konzeptes würde zusammen mit dem GW-San für die Katastrophenschutzeinheit des DRK eine grundlegende Voraussetzung zur Einrichtung eines Behandlungsplatzes für die Versorgung von 50 Verletzten (BHP 50) schaffen.

 

Die Bezirkregierung Münster hat für den 28.01.2005 eine Erörterung der Sachlage mit Vertretern der Kreise und kreisfreien Städte des Bezirks anberaumt.

 

In Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen soll die hiesige Konzeption optimiert und soweit möglich, den benannten Voraussetzungen für die Teilnahme am Projekt weitgehend und zeitnah angepasst werden.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand setzt das Land die Beschaffungskosten je AB-MANV mit 290.000 EUR an, von denen das Land 250.000 EUR finanziert. Zum Kreisanteil von 40.000 EUR kommen weitere Kosten von ca. 8.000 EUR für die Medikamentenausstattung des AB-MANV hinzu, die jedoch in die kostenrechnende Einrichtung Rettungsdienst eingestellt werden können, da die Medikamente in Abhängigkeit von der Haltbarkeit durch regelmäßigen Austausch dem Medikamentenbestand des Regelrettungsdienstes zugeführt werden (Rollverfahren).

 

Da der Kreis Coesfeld über kein eigenes Trägerfahrzeug für den AB-MANV verfügt, ist bei einer Berücksichtigung des Kreises zusätzlich eine Transportmöglichkeit vorzusehen.

II.  Lösung

 

Da das Land im Falle einer Berücksichtigung des Kreises Coesfeld den AB-MANV mit einem Festbetrag von 250.000 EUR vorfinanziert und lediglich die diesen Betrag übersteigenden Mehrkosten abfordert, ist der bei Haushaltsstelle 1300.361002 (Landeszuschuss Rettungscontainer) veranschlagte Ansatz in der Einnahme als Null-Ansatz auszuweisen. Die Haushaltsstelle selbst soll erhalten bleiben, da nicht auszuschließen ist, dass seitens des Landes im Laufe des Jahres ein anderes Finanzierungsmodell bevorzugt wird.

 

Der bei der Haushaltsstelle 1300.935002 (Beschaffung Rettungscontainer) veranschlagte Ansatz in der Ausgabe ist von 200.000 EUR in 93.000 EUR (erwarteter Kreisanteil) zu ändern. Der neue Ansatz setzt sich wie folgt zusammen:

 

Anteil des Kreises AB-MANV einschl. Landesausstattung:                                        40.000 EUR

Beschaffung LKW-Anhänger mit Abrollsystem:                                                         53.000 EUR

 

Sollte bei der Beschaffung des LKW-Anhängers auf ein Abrollsystem verzichtet werden können (abhängig von den noch nicht abschließend geklärten Be- und Entlademöglichkeiten) vermindern sich die Kosten um 24.000 EUR.

 

Die Beschaffungskosten für ein Trägerfahrzeug mit eigenem Antrieb würden sich bei einem Neufahrzeug auf ca. 115.000 EUR, die Kosten für Gebrauchtfahrzeug, etwa 4 Jahre alt, auf ca. 75.000 EUR, für ein Gebrauchtfahrzeug, etwa 8-10 Jahre alt, auf ca. 35.000 EUR belaufen.

Ein Trägerfahrzeug steht der Feiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Havixbeck zur Verfügung. Letzte Sicherheit, ob das Trägerfahrzeug der Gemeinde Havixbeck den AB-MANV aufnehmen kann, ist noch nicht gegeben, da Größe und Gesamtgewicht des Containers bisher nicht bekannt sind. Eine Unterstellmöglichkeit für den AB-MANV an der Feuerwache Havixbeck ist nicht vorhanden. Bei der Standortwahl ist zu berücksichtigen, dass das Sanitätsmaterial unter einwandfreien klimatischen Verhältnissen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit etc.) gelagert werden muss. Schwankungen bedeuten Verkürzung der Lagerfähigkeit.

Ein Zugeständnis der Gemeinde Havixbeck an der Mitnutzung des Trägerfahrzeuges ist gekoppelt an der Erwartungshaltung, dass die Gemeinde von allen Aufwendungen (einschließlich der Personalkosten) im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Fahrzeugs freigestellt wird. Hauptamtliche Feuerwehrkräfte werden bei der Gemeinde Havixbeck nicht geführt. Nach AGBF-Standard muss der Behandlungsplatz binnen 60 Minuten nach Alarmierung der zum Aufbau und Betrieb erforderlichen Einheiten an jedem Ort des Kreises einsatzbereit zur Verfügung stehen. Mit dem Standort Havixbeck wäre diese Vorgabe nicht einzuhalten.

Die Hilfsorganisationen im Kreis Coesfeld verfügen über kein Fahrzeug, das AB-MANV aufnehmen kann.

 

Der Kreisbrandmeister sieht Möglichkeiten einer fachgerechten, zentralen Unterbringung des vorgeschlagenen LKW-Anhänger-Systems im Kreisgebiet. Als Standort käme vorrangig eine ständig besetzte Feuerwache in Betracht. So wären z.B. bei einer Stationierung an der Feuerwache Dülmen die erforderlichen Voraussetzungen gegeben. Der Transport des Anhängers könnte im Einsatzfall durch hauptamtliches Personal erfolgen (kurze Ausrückzeit). Der Container ist von Dülmen aus in ca. 30 Minuten an jeder Stelle im Kreisgebiet. Mit dem Personal des Rettungsdienstes wäre gleichzeitig auch die fachliche Schiene für die Pflege und Wartung des Sanitätsmaterials und medizinischen Gerätes sichergestellt. Ob und in welcher Höhe Kosten für die Unterbringung entstehen, muss in Verhandlungen mit den Beteiligten geklärt werden, wenn der Kreis als Träger der Maßnahme sich für einen Lösungsweg entschieden hat.

 

 

III. Alternativen

 

Alternativ könnte vorerst auf eine Beteiligung an dem Landeskonzept verzichtet werden. Bei der Bewältigung eines MANV im Kreise Coesfeld käme der Rettungsdienst jedoch dann weiterhin nicht ohne nachbarschaftliche Unterstützung aus. Es erscheint fraglich, ob das Land bei Umsetzung der Phase 2 (nach 2006) das Ziel einer landeseinheitlichen Ausstattung aufgibt und alternative Beschaffungskomponenten in sein Förderungsprogramm aufnimmt.

 

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Es entstehen die unter II. angegebenen Kosten. Folgekosten für die Unterbringung des Anhängersystems AB-MANV können gegenwärtig nicht benannt werden.

 

Durch die Vorhaltung eines Anhängersystems reduzieren sich sonst anfallende Folgekosten im erheblichen Umfang (Wegfall Treibstoff, geringerer Aufwand für Wartung, Inspektion, Reparatur).

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 1 Kreisordnung liegt die Zuständigkeit für die Entscheidung beim Kreistag