Betreff
Umbesetzung des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und ÖPNV, des Rechnungsprüfungsausschusses und des Örtlichen Beirates SGB II; Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
SV-9-0631
Aktenzeichen
01-10.24.31/10.24.38/10.24.74
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird folgende Besetzungsänderung vorgenommen:

 

 

Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr

 

Für das bisherige Mitglied Frau Maike Hofacker wird Frau Uta Spräner, sachkundige Bürgerin, zum Mitglied gewählt.

 

Rechnungsprüfungsausschuss

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Frau Maike Hofacker wird Herr Norbert Vogelpohl zum Mitglied gewählt.

 

Örtlicher Beirat SGB II

 

Für das bisherige stellv. Mitglied Frau Maike Hofacker wird Frau Anja Postruschnik zum stellv. Mitglied gewählt.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 05.09.2016 die umseitige Ausschussumbesetzung beantragt, nach dem Frau Maike Hofacker am 24.06.2016 ihren Verzicht auf das Kreistagsmandat erklärt hatte.

 

II.  Lösung

Gemäß § 35 Abs. 3 S. 7 KrO NRW liegt das Vorschlagsrecht für die Ersatzwahl eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes bei der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte. Für den Fall, dass eine Person vorzeitig aus dem Gremium ausscheidet, für das sie bestellt oder vorgeschlagen worden war, wählt der Kreistag gem. § 35 Abs. 4 S. 3  KrO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 35 Abs. 2 KrO NRW.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Gemäß § 30 KrO NRW erhalten die Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte Sitzungsgeld, Fahrtkostenentschädigung und ggf. Verdienstausfallentschädigung. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind veranschlagt.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Zuständig für die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse und Gremien ist gemäß § 41 bzw. § 26 Abs. 1 Buchstabe c) KrO NRW der Kreistag.