Betreff
Genehmigung von Dienstreisen zum 7. Kreistagsforum
Vorlage
SV-9-0643
Aktenzeichen
01-10.24.06-02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)            für die Dringlichkeitsentscheidung

 

Den von den Kreistagsfraktionen benannten Delegierten wird die Teilnahme am 7. Kreistagsforum NRW des Landkreistages NRW am 15.11.2016 in Düsseldorf bzw. 17.11.2016 in Gütersloh als Dienstreise genehmigt.

 

 

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 S. 2 KrO NRW:

 

Es wird entsprechend dem vorstehenden Beschlussvorschlag beschlossen.

 

 

 

                                    gez. Dr. Schulze Pellengahr                           gez. Rampe

10.10.2016                              Landrat                                                Kreisausschussmitglied

 

 

 

 

 

b)            für den Kreisausschuss

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 50 Abs. 3 S. 3 KrO NRW genehmigt.

 

 

 

gez. Dr. Schulze Pellengahr

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Landkreistag NRW lädt zum 7. Kreistagsforum für Delegierte aus den Kreistagen bzw. dem Städteregionstag Aachen ein.

Das Kreistagsforum findet wiederum an zwei auszuwählenden Alternativterminen am Dienstag, den 15.11.2016 in Düsseldorf bzw. am Donnerstag, den 17.11.2016 in Gütersloh statt.

 

II.  Lösung

Mit E-Mail vom 07.10.2016 wurden die Vorsitzenden der im Kreistag des Kreises Coesfeld vertretenden Fraktionen gebeten, Delegierte für die Teilnahme zu melden. Den benannten Delegierten wird die Teilnahme am 7. Kreistagsforum NRW des Landkreistages NRW am 15.11.2016 in Düsseldorf bzw. 17.11.2016 in Gütersloh als Dienstreise genehmigt.

 

III. Alternativen

Die Teilnahme am 7. Kreistagsforum NRW in Düsseldorf bzw. Gütersloh wird nicht als Dienstreise genehmigt.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Den Kreistagsabgeordneten stehen Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und ggf. Verdienstausfall zu. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 9 Absatz 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld ist der Kreisausschuss für die Genehmigung von Dienstreisen der Kreistagsabgeordneten zuständig.

Im Falle einer Dringlichkeitsentscheidung ist diese in analoger Anwendung des § 50 Abs. 3 KrO NRW dem Kreisausschuss zur nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.