Betreff
Beschluss der Geschäftsordnung des Jagdbeirates
Vorlage
SV-9-0650
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jagdbeirat des Kreises Coesfeld beschließt die im Entwurf beigefügte Geschäftsordnung.

Begründung:

 

I. - V.   

 

Gemäß § 51 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) ist bei den unteren Jagdbehörden ein Jagdbeirat zu bilden. Das LJG-NRW regelt ferner dessen Zusammensetzung und legt die Kernaufgaben des Beirates fest. Nach § 51 Abs. 7 LJG-NRW sind die Sitzungen der Jagdbeiräte der unteren Jagdbehörden öffentlich. Die Voraussetzungen für eine Nichtöffentlichkeit von Sitzungen erfolgt durch Verweis auf die Anwendbarkeit des § 48 Abs. 2 Satz 2 bis 5 der Gemeindeordnung NRW sowie § 33 Abs. 2 Satz 2 bis 5 der Kreisordnung NRW. Weitergehende Regelungen zur Vorbereitung oder Durchführung der Sitzungen, u.a. zur Einberufung des Beirates sowie dessen Beschlussfähigkeit sind im LJG-NRW nicht erfasst. Die Festlegung dieser Regelungen durch Beschluss einer Geschäftsordnung liegt in der Eigenverantwortung des Beirates.

 

Als Anlage ist der Entwurf einer Geschäftsordnung für den Jagdbeirat des Kreises Coesfeld zur Beschlussfassung beigefügt.

 

Anlagen:

 

Entwurf der Geschäftsordnung