Betreff
Entwurf Haushalt 2017 Budget 01 - Sicherheit, Bauen und Umwelt
Vorlage
SV-9-0651
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.

-fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im  Budget 01

 

Produktgruppen                                                                                                        

 

32.01

Allgemeine Gefahrenabwehr

ab Seite 8

32.02

Rettungsdienst (einschl. Kostenrechnung)

ab Seite 17

32.03

Feuerschutz, Großschadenslagen

ab Seite 28

32.04

Ausländerangelegenheiten

ab Seite 36

 

 

 

36.01

Verkehrssicherung

ab Seite 48

36.02

Zulassungen

ab Seite 56

36.03

Fahr- und Beförderungserlaubnisse

ab Seite 61

 

 

 

39.01

Verbraucherschutz

ab Seite 69

39.02

Veterinärdienst

ab Seite 74

39.03

Fleisch- und Geflügelhygiene

ab Seite 82

 

 

 

63.01

Bauaufsicht / Denkmalschutz

ab Seite 88

63.02

Wohnungsförderung

ab Seite 93

 

 

 

 

70.01

Betrieblicher Umweltschutz

ab Seite 101

70.02

Natur- und Bodenschutz

ab Seite 108

70.03

Gewässerschutz

ab Seite 117

70.04

Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

ab Seite 122

 

 

 

 

 

 

 

 

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung: Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 wurde vom Kämmerer am 27.10.2016 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 02.11.2016 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 24.11.2016 – 14.12.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 21.12.2016 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2017 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 564 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

Haushalt 2017

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2017 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 32 - Sicherheit und Ordnung

 

 

 

 

32.01 Allgemeine Gefahrenabwehr

Ertrag

203.979

153.208

148.248

-4.959

Aufwand

-294.840

-295.821

-317.667

-21.846

Ergebnis

-90.861

-142.613

-169.419

-26.805

32.02 Rettungsdienst (einschließlich                                               Kostenrechnung)

Ertrag

12.215.101

12.510.725

13.771.588

1.260.863

Aufwand

-11.590.804

-11.937.752

-13.201.748

-1.263.996

Ergebnis

624.296

572.973

569.839

-3.134

32.03 Feuerschutz, Großschadenslagen

Ertrag

168.904

151.772

144.096

-7.676

Aufwand

-798.329

-813.917

-881.196

-67.278

Ergebnis

-629.425

-662.145

-737.100

-74.955

32.04 Ausländerangelegenheiten

Ertrag

146.087

127.819

173.587

45.768

Aufwand

-745.656

-800.449

-1.234.607

-434.158

Ergebnis

-599.569

-672.630

-1.061.020

-388.390

Summe Produktbereich 32

Ertrag

12.734.071

12.943.524

14.237.519

1.293.995

Aufwand

-13.429.629

-13.847.939

-15.635.218

-1.787.279

 

Ergebnis

 

-695.558

 

-904.415

 

-1.397.699

 

-493.284

 

 

Im Produktbereich 32 ergibt sich bei der Produktgruppe 32.01 eine Abweichung bei den Gebührenerträgen aus Verwaltungsgebühren i.H.v. 5.000 €, die aus einer Zuständigkeitsänderung durch § 34 c Gewerbeordnung resultiert.

 

Die Erträge ergeben sich aus den Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst, die nach dem sich stets ändernden Einsatzaufkommen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Mehrerträge bei den Benutzungsgebühren gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aufgrund steigender Aufwendungen, die zu decken sind. Aufgrund erheblich gestiegener Einsatzzahlen und der damit einhergehenden Kostenüberdeckung in 2016 ergibt sich im Zusammenhang mit der Entnahme aus der Ausgleichsrücklage eine Gebührensenkung.

 

Die Mehraufwendungen der Produktgruppe 32.03 resultieren im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen aus Bewirtschaftungskosten, der Haltung von Fahrzeugen sowie den Aufwendungen für sonstige Sach- und Dienstleistungen. Insbesondere seien hier die Investitionen und die daraus resultierenden Abschreibungen für die Umsetzung des ABC-Konzepts genannt.

 

Der enorme Anstieg der Zuweisungen von Flüchtlingen verursacht einen im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegenen Arbeitsaufwand in der Ausländerbehörde. Insofern resultiert der Großteil der Mehraufwendungen für die Produktgruppe 32.04 aus zusätzlichem Personalaufwand. Hinzu kommen die Anschaffung und Unterhaltung eines zweiten Fahrzeugs zur Durchführung von Abschiebemaßnahmen sowie Mehraufwendungen für die Beschaffung elektronischer Aufenthaltstitel. Ferner wird die Ansatzhöhe bei den sonstigen ordentlichen  Aufwendungen im Wesentlichen bestimmt durch eine Erhöhung des Ansatzes für Informationstechnik sowie für Sachverständigenkosten. Diese betragen für 2017 75.000 € (Ansatz 2016 = 25.000 €).

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 36 - Straßenverkehr

 

 

 

 

36.01 Verkehrssicherung

Ertrag

2.843.156

2.268.089

2.352.999

84.910

Aufwand

-888.029

-931.448

-996.993

-65.545

Ergebnis

1.955.127

1.336.641

1.356.005

19.365

36.02 Zulassungen

Ertrag

2.117.473

1.850.589

1.951.739

101.150

Aufwand

-1.003.035

-931.686

-925.918

5.768

Ergebnis

1.114.439

918.903

1.025.821

106.918

36.03 Fahr- und Beförderungserlaubnisse

Ertrag

526.912

480.503

480.838

335

Aufwand

-469.510

-444.102

-502.079

-57.977

Ergebnis

57.403

36.400

-21.242

-57.642

Summe Produktbereich 36

Ertrag

5.487.542

4.599.180

4.785.575

186.395

Aufwand

-2.360.574

-2.307.236

-2.424.991

-117.755

Ergebnis

3.126.968

2.291.944

2.360.585

68.640

 

Da Tempoüberschreitungen nach wie vor zu den Hauptunfallursachen zählen, sollen die mobilen Geschwindigkeitskontrollen ausgedehnt werden, um das Geschwindigkeitsniveau noch weiter zu reduzieren. Insoweit unterstützt auch der Kreis Coesfeld die vor einigen Jahren vom Innenministerium initiierte Aktion „Brems dich – rette Leben“.

 

Ferner werden seit Jahren in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde und der Kreisverkehrswacht Coesfeld verschiedene Aktionen zur Verkehrssicherheit durchgeführt (z. B. „Sicherheit durch Sichtbarkeit“) sowie der Betrieb der Jugendverkehrsschule finanziert. Es ist vorgesehen, die Verkehrssicherheitsarbeit durch weitere Angebote zu intensivieren. So plant die Polizei, in Zusammenarbeit mit der Kreisverkehrswacht Schulungen für Pedelec-Fahrer durchzuführen. Im Übrigen ist vorgesehen, die Aktion „toter Winkel“ zu organisieren. Dabei sollen Radfahrer und Fußgänger für das eingeschränkte Sichtfeld von LKW-Fahrern sensibilisiert werden.

 

Im Ergebnis wurden in der Produktgruppe Verkehrssicherung die Einnahmen aus den Verwarnungsgeldern für Verkehrsordnungswidrigkeiten um 50.000 € erhöht. Ein Teil dieser Verbesserungen wird verwendet, um die zusätzlichen Aufwendungen (7.300 €) für die verstärkten Bemühungen im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit zu finanzieren.

 

Des Weiteren wurden die Gebühren im Bereich der Zulassungen sowie der Großraum- und Schwertransporte gemäß den Entwicklungen im Vorjahr angepasst.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 39 - Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung

 

 

 

 

39.01 Verbraucherschutz

Ertrag

32.270

38.690

129.686

90.997

Aufwand

-908.395

-957.111

-988.281

-31.170

Ergebnis

-876.125

-918.421

-858.594

59.827

39.02 Veterinärdienst

Ertrag

180.758

186.279

166.270

-20.010

Aufwand

-1.034.821

-1.131.593

-1.163.026

-31.434

Ergebnis

-854.064

-945.313

-996.757

-51.444

39.03 Fleisch- und Geflügelfleischhygiene

Ertrag

4.280.560

3.981.776

4.352.456

370.679

Aufwand

-3.875.061

-3.660.846

-4.028.335

-367.490

Ergebnis

405.499

320.931

324.120

3.189

Summe Produktbereich 39

Ertrag

4.493.587

4.206.745

4.648.412

441.666

Aufwand

-5.818.277

-5.749.549

-6.179.643

-430.093

Ergebnis

-1.324.690

-1.542.804

-1.531.231

11.573

 

Die ausgewiesene Abweichung in der Produktgruppe 39.01 ist im Wesentlichen auf die Einführung von Pflichtgebühren für amtliche Regelkontrollen (ca. 1.200 Stück pro Jahr) zurückzuführen. Diese wirken sich erstmalig für zwölf Monate auf die Gebührenerträge aus. Die Steigerung der Aufwendungen ist auf eine ausschließlich mit Pensions- und Beihilferückstellungen begründete Entgelterhöhung für das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe zurückzuführen.

 

Der Regierungsbezirk Münster hat den Status „BHV1-freie Region“ erhalten. Bis auf wenige Ausnahmefälle entfallen daher im Bereich Veterinärdienst die Erträge aus der Ausstellung von entsprechenden Seuchenfreiheitsbescheinigungen.

 

Aufgrund einer erheblichen Steigerung des Preises für Pepsin, welches im Rahmen von Untersuchungen benötigt wird, sind die Aufwendungen für Laborkosten im Bereich 39.03 zu erhöhen. Bei der Kalkulation der Gebühren wird dies berücksichtigt.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 63 - Bauen und Wohnen

 

 

 

 

63.01 Bauaufsicht / Denkmalschutz

Ertrag

1.168.870

1.145.533

1.166.551

21.018

Aufwand

-1.004.002

-1.213.879

-1.334.387

-120.508

Ergebnis

164.869

-68.346

-167.836

-99.490

63.02 Wohnungsförderung

Ertrag

53.214

33.916

51.913

17.997

Aufwand

-257.533

-257.305

-263.787

-6.482

Ergebnis

-204.320

-223.389

-211.874

11.515

Summe Produktbereich 63

Ertrag

1.222.084

1.179.449

1.218.463

39.015

Aufwand

-1.261.535

-1.471.184

-1.598.174

-126.990

Ergebnis

-39.451

-291.735

-379.711

-87.976

 

Für die Ansatzplanung der Erträge der Unteren Bauaufsicht (63.01) wurde erneut ein Mittelwert der letzten vier Haushaltsjahre gebildet. Es wird im Ergebnis mit Mehrerträgen in Höhe von 45.000 € bei den Baugenehmigungsgebühren gerechnet. Aufgrund anderweitiger Ansatzanpassungen liegt die Ertragsverbesserung insgesamt bei ca. 21.000 €.

 

Bei den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen werden wie in den Vorjahren Aufwendungen für die Digitalisierung von Statik- und Freistellungsakten berücksichtigt. Zweck ist ein erleichterter Zugriff auf die - dann digital vorliegenden - Daten und v.a. die Freigabe von Archivraum. Daneben sollen im Rahmen eines Projektes zur Prozessoptimierung sowie zur Sicherung des Datenbestandes teilweise vom Verfall bedrohter Kartenwerke alle historischen Aktenzeichen von Verfahren der unteren Bauaufsicht in das GIS-Portal übertragen und dort räumlich verortet werden. Die zu übertragenden Daten sind regelmäßige Grundlage der Sachbearbeitung („Vorprüfung und Recherche“). Bislang sind die schätzungsweise 115.000 historischen Aktenzeichen handschriftlich auf insgesamt etwa 2.000 großformatigen, teilweise altersbedingt abgängigen Karten vermerkt. Das Projekt dient somit nicht nur dem Datenerhalt. Mit der erfolgreichen Umsetzung ist eine erhebliche Zeitersparnis in der Antragsbearbeitung zu erwarten. Der Auftrag für das Projekt soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung an einen Dienstleister vergeben werden. Hierfür sind einmalig Aufwendungen i.H.v. 75.000 € berücksichtigt. Die übrigen Mehraufwendungen ergeben sich u.a. durch Personalveränderungen.

 

Die Mehrerträge i.H.v. 18.000 € im Bereich 63.02 resultieren aus steigenden Antragszahlen im Mietwohnungsbau. 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 70 - Umwelt

 

 

 

 

70.01 Betrieblicher Umweltschutz

Ertrag

575.618

569.095

577.575

8.480

Aufwand

-987.680

-977.526

-1.003.720

-26.194

Ergebnis

-412.062

-408.431

-426.144

-17.714

70.02 Natur- und Bodenschutz

Ertrag

188.602

499.305

154.505

-344.801

Aufwand

-1.244.230

-1.733.782

-1.453.971

279.810

Ergebnis

-1.055.628

-1.234.476

-1.299.467

-64.990

70.03 Gewässerschutz

Ertrag

288.037

202.036

207.924

5.887

Aufwand

-865.418

-857.828

-936.185

-78.357

Ergebnis

-577.381

-655.792

-728.261

-72.470

70.04 Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung)

Ertrag

9.175.165

8.816.952

9.122.711

305.759

Aufwand

-8.760.619

-8.616.464

-8.881.397

-264.932

Ergebnis

414.545

200.488

241.314

40.827

Summe Produktbereich 70

Ertrag

10.227.421

10.087.388

10.062.714

-24.674

Aufwand

-11.857.947

-12.185.600

-12.275.272

-89.673

Ergebnis

-1.630.526

-2.098.212

-2.212.558

-114.347

 

Im Bereich des Betrieblichen Umweltschutzes  (70.01) wird aufgrund der Vorjahresentwicklung von einer Minderung der Erträge aus Verwaltungsgebühren ausgegangen. Im Bereich der Zuwendungen aus Personalkostenerstattung vom Land erfolgt eine Ansatzerhöhung gemäß den gestiegenen Personalaufwendungen.  Auf der Aufwandsseite werden Kosten für ein Fahrzeug für die Rufbereitschaft „Umweltalarm“ und eine Erhöhung der Aufwendungen für externe Rechtsberatung (jeweils 5.000 € Mehraufwendungen) angesetzt.

 

Die Veränderungen im Volumen der Produktgruppe 70.2 ergeben sich aus den geringeren Erträgen sowie Aufwendungen aus Ersatzgeld (272.000 €). Zudem erfolgt eine Anpassung der Kalkulation der Gebühren gem. MKULNV-Erlass vom 06.05.2015 gem. der Entwicklung in 2016. Das MKULNV hat geregelt, dass Bewilligungsbehörden, die für Leistungen anderer Behörden im Rahmen von Bewilligungsverfahren Gebühren zu zahlen haben, nicht von der Gebührenpflicht befreit sind, wenn sie diese Gebühren als Auslagen von einem Dritten erstattet bekommen. Im Bereich der Gebührenentwicklung wurden zunächst höhere Erträge kalkuliert, als tatsächlich entstanden sind. Des Weiteren wurden im Bereich 70.2 Mehraufwendungen für die Beurteilung der Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion (sog. CEF-Maßnahmen) angesetzt. In 2017 fallen zudem erstmals Mitgliedsbeiträge für den Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland an. Im Bereich Bodenschutz entstehen geringere Aufwendungen, da Projekte wie die Sanierung einer Reinigung in Dülmen sowie die Überwachung von Altlasten in anderen Fällen größtenteils bereits durchgeführt wurden bzw. diese aus Rückstellungen finanziert werden konnten.

 

Die Aufwendungen im Bereich des Gewässerschutzes (70.3) resultieren überwiegend aus Personalaufwendungen. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde unlängst als Pflichtaufgabe der Unteren Wasserbehörden der Kreise definiert, die nunmehr durch die Novellierung des Landeswassergesetzes konkretisiert worden ist (Beratung und Einwerben von Maßnahmen, Anstieg der Planverfahren, etc.). Um einen gesetzeskonformen Vollzug der Projekte der Maßnahmenträger zu gewährleisten, muss daher eine Ingenieurstelle für die Bearbeitung der wasserrechtlichen Planverfahren und als zentraler Ansprechpartner für die Umsetzung der WRRL eingerichtet werden.

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.