Betreff
Förderung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. in den Kreisen Borken und Coesfeld
Vorlage
SV-9-0662
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung einer Selbsthilfekontaktstelle in den Kreisen Borken und Coesfeld in Trägerschaft des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. wird in den Jahren 2017 – 2021 ein Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten in Höhe von 10.000 € pro Jahr bereit gestellt. Der Zuschuss wird unter der Voraussetzung der Ko-Förderung durch Mittel des Kreises Borken, des Landes Nordrhein-Westfalen und der gesetzlichen Krankenkassen/‑verbände sowie des angemessenen Einsatzes von Eigen- oder sonstigen Mitteln des Zuwendungsnehmers gewährt. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Förderung zusammen mit dem Kreis Borken einen Zuwendungsvertrag mit dem Träger bis zum 31.12.2021 befristetet abzuschließen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Zur Einrichtung und Aufgabenwahrnehmung einer gemeinsamen Selbsthilfekontaktstelle in den Kreisen Borken und Coesfeld hat der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. bei beiden Kreisen Zuschüsse in Höhe von jeweils 10.000 € pro Jahr beantragt und als Grundlage eine Konzeption inkl. Kosten- und Finanzierungsplanung vorgelegt (s. Anlage).

 

Danach ist es geplant, das bisherige sog. "Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld /Kreis Borken" des Antragstellers zu einer eigenständigen sog. "Selbsthilfekontaktstelle" auszubauen, die mit erweiterten Angeboten, Aufgaben und Kapazitäten kreisübergreifend tätig und dazu mit insgesamt 1,0 Stelle Fachkraft (Sozialarbeit oder Vergleichbares) und 0,5 Stelle Verwaltungskraft sowie Standorten bzw. Anlaufstellen in beiden Kreisen ausgestattet ist.

 

Dadurch würde es möglich, zusätzliche Fördermittel für Selbsthilfekontaktstellen von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung und von Seiten des Landes mit dem Ziel zu gewinnen, vor Ort die Selbsthilfeunterstützungsangebote auszubauen und dadurch die ehrenamtlichen Selbsthilfegruppen zu stärken: Nach Änderung durch das Präventionsgesetz besteht seit Anfang 2016 die Möglichkeit, zur Aufgabenwahrnehmung einer kreisübergreifenden Selbsthilfekontaktstelle in den Kreisen Borken und Coesfeld insgesamt Fördermittel von 69.000 € pro Jahr für Personal- und Sachkosten auf Grundlage des SGB V zu erhalten, falls die Einrichtung den Qualitätsanforderungen der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände in Nordrhein-Westfalen sowie den Förderrichtlinien des Landes zur personellen Mindestausstattung in dieser Sache entspricht. Landesmittel in Höhe von voraussichtlich 11.000 € pro Jahr für Personalkosten von Selbsthilfekontaktstellen könnten aufgrund der o.a. Landesrichtlinien hinzukommen. Voraussetzung dafür ist, dass neben den Trägern der Einrichtungen auch die jeweiligen Kommunen Mittel dazu bereitstellen.

 

Die Förderung einer Selbsthilfe-Kontaktstelle des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. in den Kreisen Borken und Coesfeld durch einen Zuschuss des Kreises wäre eine neue freiwillige Leistung.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit ist in Abstimmung mit dem Kreis Borken bereits durch die SV-9-0588 ausführlicher über den Sachverhalt, die Planungen und weitere Hintergründe informiert worden. In seiner Sitzung am 05.09.2016 hat er dazu beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen Verhandlungen für die Einrichtung einer gemeinsamen Selbsthilfe-Kontaktstelle für die Kreise Borken und Coesfeld weiterzuführen und zur abschließenden Entscheidung im Rahmen des Haushalts 2017 vorzubereiten.

 

Für den Kreis Borken hat der dort zuständige Ausschuss des Kreistages am 01.09.2016 einen gleichlautenden Beschluss in dieser Sache gefasst.

 

Auf dieser Grundlage ist mit der Regionalgeschäftsführung des Antragstellers und Vertretern des Kreises Borken zwischenzeitlich ein weiteres Verhandlungsgespräch geführt worden. Der Antragssteller hat dabei in Ergänzung der vorgelegten o.a. Konzeption, aber im Rahmen der bisherigen Kosten- und Finanzierungsplanung zugesichert,

§  sowohl im Kreis Borken wie auch im Kreis Coesfeld jeweils einen Standort der gemeinsamen Selbsthilfekontaktstelle mit jeweils eigenständigen, öffentlich zugänglichen und barrierefreien Räumlichkeiten, Arbeitsplätzen und Telekommunikations-/Internet-anschlüssen einzurichten, die einheitlich als gemeinsame Selbsthilfekontaktstelle gekennzeichnet und deren IT-Anlagen miteinander verbunden sind (z.B. Rufweiterschaltung),

§  weitere Sprechzeiten oder einzelne Veranstaltungen nach Absprache, Bedarf und Möglichkeit auch dezentral andernorts in beiden Kreisgebieten z.B. in Rat- oder Kreishäusern anzubieten,

§  für Ratsuchende bei Bedarf nach individueller Terminvereinbarung kurzfristige Sprechzeiten auch in den Abendstunden nach 18.00 Uhr zu ermöglichen,

§  Ziele und Themenschwerpunkte der Aufgabenwahrnehmung regelmäßig gemeinsam mit den Kreisen auszuwerten und abzustimmen,

§  die Angebote, Inanspruchnahme und Leistungen in einem angemessenen Verfahren zu dokumentieren und auch für die Berichterstattung in Gremien zur Verfügung zu stehen,

§  die Verzeichnisse zum Bestand örtlicher Selbsthilfegruppen regelmäßig zu aktualisieren und in Kooperation mit den Gruppen und den beiden Kreisen als Grundlage für öffentlich zugängliche Wegweiser oder Internetadressdatenbanken, die vom Antragsteller oder den Kreisen herausgegeben werden, nutzbar zu machen,

§  über die Bedingungen für die Förderung und Aufgabenwahrnehmung mit beiden Kreisen eine vertragliche Vereinbarung mit einer Laufzeit von fünf Jahren abzuschließen, in der u.a. zu den o.a. Ausführungen geregelt ist, dass ausfallende Mittel zur geplanten Ko-Förderung von Seiten des Landes oder der gesetzlichen Krankenkassen nicht durch Mittel des Kreises Coesfeld oder des Kreises Borken ersetzt werden, aber für diesen Fall eine Öffnungsklausel zur möglichen Beendigung der Aufgabenwahrnehmung enthalten ist.

 

Der Antragsteller hat zudem in diesem Rahmen in Aussicht gestellt, im Falle einer Bereitstellung bzw. Bewilligung der beantragten Fördermittel

  • für die geplanten Standorte neue Räumlichkeiten in Coesfeld und in Borken jeweils in Nachbarschaft zu anderen Trägern sozialer Dienste anzumieten, die als Mitglieder dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angehören,
  • für die Barrierefreiheit und Geeignetheit der neuen Standorte u.a. dadurch Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten und Anlagen zu diesem Zweck z.T. zuvor umgebaut und entsprechend eingerichtet werden,
  • den Beginn der Aufgabenwahrnehmung an den beiden Standorten im April 2017 vorzusehen und die weiteren Vorbereitungen (z.B. Personaleinstellungen) soweit möglich auf diesen Termin auszurichten,
  • nach einer Auftaktveranstaltung der neuen Einrichtung im Jahre 2017 jeweils in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern und Selbsthilfegruppen einen Selbsthilfetag im Kreis Borken durchzuführen und die dort geplante Aktionswoche zum Thema Depression zu unterstützen sowie im Kreis Coesfeld alle Selbsthilfegruppen zu einem gemeinsamen Treffen mit Austausch und Programm einzuladen,
  • als Zugangswege auch digitale soziale Medien in Kooperation mit anderen Selbsthilfekontaktstellen im Münsterland verstärkt zu nutzen, um zur Selbsthilfeaktivierung neue Angebotsformate im ländlichen Raum z.B. für jüngere Menschen, für Migranten oder für Menschen mit psychischen Problemen zu entwickeln.

 

Darüber hinaus hat die Regionalgeschäftsführung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes angekündigt, in Ergänzung der geplanten Selbsthilfekontaktstelle zusätzliche Fördermittel des Landes und der Pflegeversicherung für ein sog. "Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe" zu beantragen, die u.a. für weiteres Fachpersonal auf Grundlage des "Landesförderplan Alter und Pflege" gemäß "APG NRW" bereitgestellt werden. Die Regionalgeschäftsführung hat zugesichert, dass dafür zusätzliche Zuschüsse der Kreise weder benötigt noch beantragt würden.

 

 

 

II.  Lösung

 

Die Aufgabenwahrnehmung einer kreisübergreifenden Selbsthilfekontaktstelle in den Kreisen Borken und Coesfeld in Trägerschaft des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. wird in den Jahren 2017 – 2021 jeweils mit einer Zuwendung in Höhe von maximal 10.000 € pro Jahr als Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten gefördert. Bei Eröffnung der neuen Einrichtung erst im Verlauf des Jahres 2017 bzw. bei einer nicht ganzjährigen Aufgabenwahrnehmung im beantragten Umfang wird der jährliche Zuschuss nur anteilig gewährt.

 

Voraussetzung für eine Förderung der gemeinsamen Selbsthilfekontaktstelle durch den begrenzten Kreiszuschuss ist es, dass auch der Kreis Borken, das Land Nordrhein-Westfalen und die gesetzlichen Krankenkassen /-verbände wie vorgesehen Mittel für diesen Zweck pro Jahr im Sinne einer Ko-Förderung gewähren und zudem der Antragsteller im angemessenen Umfang Eigen- oder sonstige Mittel wie z.B. Spenden einsetzt, um die notwendige Gesamtfinanzierung sicherzustellen.

 

Im Kreis Borken ist es beabsichtigt, zunächst am 24.11.2016 im dort zuständigen Ausschuss des Kreistages über den o.a. Stand der weitergeführten Verhandlungen zu informieren und über eine Förderung und Mittelbereitstellung abschließend im Rahmen des Haushalts 2017 zu entscheiden, dessen Verabschiedung im März 2017 vorgesehen ist.

 

Von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen/‑verbände bzw. des Landesgesundheitsministeriums haben zuständige Stellen bereits in Aussicht gestellt, im Falle einer Bezuschussung durch die beiden Kreise erhöhte Fördergelder der gesetzlichen Krankenversicherung in Folge des bundesweiten Präventionsgesetzes und zusätzliche Landesmittel im voraussichtlichen Umfang von zusammen 80.000 € pro Jahr für die Einrichtung und Aufgabenwahrnehmung einer gemeinsamen Selbsthilfekontaktstelle mit Standorten bzw. festen Anlaufstellen in den Kreisen Borken und Coesfeld zur Verfügung zu stellen. Allerdings steht die jeweilige Förderung von diesen Seiten jeweils unter Haushalts- bzw. Gesetzesvorbehalt bzw. ist abhängig vom Umfang der für diesen Zweck pro Jahr jeweils verfügbaren Mittel.

 

Um dennoch eine gewisse Planungssicherheit für die neue Einrichtung zu gewährleisten und hinsichtlich der vorausgesetzten Ko-Förderung dies auch den anderen Beteiligten zu signalisieren, wird gemäß Beschlussvorschlag angestrebt, zusammen mit dem Kreis Borken einen Zuwendungsvertrag mit dem Antragsteller über die Bedingungen der Förderung und Aufgabenwahrnehmung und einer bis zum 31.12.2021 befristeten Laufzeit abzuschließen.

 

Dadurch sollen u.a. folgende Ziele bei der Aufgabenwahrnehmung der Selbsthilfekontaktstelle in den Kreisen Borken und Coesfeld mit mehr Ressourcen systematischer und wirksamer verfolgt werden können als bisher:

    Aufbau neuer Selbsthilfegruppen, insbesondere zu gesundheitsbezogenen Themen, zu denen es ortsnah bzw. gut erreichbar bisher keine alternativen Gruppenangebote gibt;

    Stabilisierung und Förderung bestehender und neu gegründeter Selbsthilfegruppen, insbesondere bei auftretenden Schwierigkeiten oder Problemen der Gruppe (u.a. bei Nachwuchs- oder Nachfolgeproblemen oder Generationenwechsel);

    Erhöhung der Erreichungsquote der Selbsthilfegruppenangebote für bestimmte Zielgruppen, insbesondere durch gezielte Ansprache, Kooperation und Vermittlungstätigkeit über Multiplikatoren (Ärzte, Krankenhäuser usw.);

    Entwicklung neuer Angebotsformate zur Aktivierung der Selbsthilfepotenziale im ländlichen Raum z.B. für jüngere Menschen, Migranten oder Menschen mit psychischen Problemen.

 

III. Alternativen

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Im Entwurf des Haushalts 2017 ist im Produktbereich des Gesundheitsamtes der gemäß Beschlussvorschlag vorgesehene Kreiszuschuss für die Selbsthilfekontaktstelle als neue freiwillige Leistung bereits enthalten.

 

Für das Produkt "Gesundheitskoordination und ‑planung / Zuwendungsmanagement" des Gesundheitsamtes kommen weitere regelmäßige Zeitaufwände zur Sachbearbeitung hinzu, die bisher nicht veranschlagt sind.

 

Hinsichtlich weiterer Informationen zu den Auswirkungen und Zusammenhängen wird auf die vorhergehende SV-9-0588 zum Betreff verwiesen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Gewährung von Kreiszuschüssen ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO NW).

 

 

Anlagen:

 

  1. Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Konzeption einer gemeinsamen Selbsthilfe-Kontaktstelle für die Kreise Coesfeld und Borken von der Regionalgeschäftsführung Kreisgruppe Münster, Coesfeld und dem Selbsthilfe-Büro Kreis Coesfeld /Kreis Borken (Stand: 21.06.2016).