Betreff
1. Integrationskonzept des Kreises Coesfeld
Vorlage
SV-9-0667
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Das 1. Integrationskonzept des Kreises Coesfeld wird verbschiedet und dem Land NRW zur Verfügung gestellt. Das Integrationskonzept soll regelmäßig unter Beteiligung der Akteure in der Migrationsarbeit und die jeweilig aktuellen Bedingungen berücksichtigend fortgeschrieben werden. 

Begründung:

 

I.      Problem

 

Am 23.09.2015 beschloss der Kreistag die Einrichtung des Integrationsausschusses und die Beantragung auf Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums (KI) beim Land NRW. Das KI nahm am 01.12.2015 seine Arbeit auf, offiziell eröffnet wurde es durch die stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Schule und Weiterbildung Frau Löhrmann und den Minister für Arbeit, Integration und Soziales Herrn Schmeltzer am 12.02.2016.

 

Das KI wird zu einem überwiegenden Teil durch Landesmittel finanziert. Neben der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte für jeweils zwei Jahre in den Bereichen „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ und umfangreichen Controlling Aufgaben gehört u.a. auch die Vorlage eines Integrationskonzeptes zu den Pflichtaufgaben des KI. Das Konzept ist mit den Städten und Gemeinden abzustimmen und vom Kreistag zu verabschieden. Spätester Vorlagetermin beim Land NRW ist der 31.12.2016.

 

Auch wenn die starke Flüchtlingsbewegung vor allem in 2015 für viele neue Herausforderungen und Hilfen sorgte, ist zu betonen, dass sich das Konzept auf die weit größere Gruppe von Menschen mit Migrationshintergrund ausrichten muss. Hierzu zählen nach dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW alle ausländischen Personen sowie alle Personen mit eigener Zuwanderungsgeschichte und deren Kinder.

 

 

II.  Lösung

 

Von Anfang an wurde bei der Erstellung des Integrationskonzeptes zwingend Wert darauf gelegt, dass die hauptamtlichen Akteure in den Behörden, bei den Wohlfahrtsverbänden, in den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen und die zahlreichen ehrenamtlichen Initiativen bei den Kirchen, in Vereinen usw. angemessen beteiligt werden. Gleichzeitig verfolgt das Konzept das Ziel, erstmalig eine Übersicht über die Akteure und Angebote im Kreis zu erstellen und diese bekannt zu machen. Das Konzept weist zudem eine hohe praktische Relevanz auch für die zukünftige Integrationsarbeit im Kreis auf. Gemeinsame Ziele und empfohlene  Maßnahmen und Wünsche wurden von einer Vielzahl beteiligter Akteure gesammelt, diskutiert, abgestimmt und dokumentiert.      

 

Die Chronologie und die umfangreiche Beteiligung der Akteure der verschiedenen Handlungsfelder auf allen Ebenen zur Erstellung des Konzepts sind dort beschrieben. Neben zahlreichen persönlichen Gesprächen mit Vertretern von Behörden, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsinitiativen, schriftliche und online Befragungen der Beteiligten, eine exklusive Tagung der Bundes*- und Landtagsabgeordneten für den Kreis Coesfeld mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und dem Landrat sind vor allem auch das umfassende Engagement der Mitglieder der sog. „Vorbereitungsgruppe“ und die „Integrationskonferenz“ hervorzuheben. Hilfreiche Unterstützung zur Moderation der Arbeitsgruppentreffen und bei der Organisation der Integrationskonferenz wurde durch  Bundesinitiative „Willkommen bei Freunden“ geleistet.

 

 

 

 

Das jetzt vorgelegte Konzept bietet drei wichtige Fortschritte für die Integrationsarbeit im Kreis Coesfeld:

 

1.         Es verschafft erstmalig eine kreisweite Übersicht über die Institutionen, Angebote und Akteure in der Migrationsarbeit. Die Bekanntmachung ist die Grundvoraussetzung um Vermittlungen vornehmen, sich über gelungene oder weniger erfolgreiche Maßnahmen austauschen, voneinander lernen und Netzwerke gründen zu können. Möglichst kurzfristig sollen die erfassten Daten digital aufgearbeitet und auf der Homepage des Kreises Coesfeld für alle nutzbar zur Verfügung gestellt und regelmäßig aktualisiert werden. 

 

2.         Im Konzept werden wichtige gesetzliche Grundlagen und Hintergrundwissen zur Verfügung gestellt. Insbesondere bei der Beschreibung der Aufgaben der behördlichen Institutionen wird über Zuständigkeiten, Verfahrenswege und Ansprechpartner informiert. Es finden sich aber auch aktuelle rechtliche Bedingungen zum Thema „Integration“, ein Glossar mit den Erläuterungen der wichtigsten Fachbegriffe und eine erklärende Übersicht häufig verwendeter Abkürzungen im Konzept. Es ist beabsichtigt, auch diese hilfreichen Informationen bedienerfreundlich im zukünftigen Internetauftritt des KI zur Verfügung zu stellen.

 

3.         Das Konzept ist die Grundlage eines Handlungsplans zur Umsetzung integrationsfördernder Maßnahmen in (nahezu) allen Lebensbereichen, Handlungsfeldern und unabhängig von der gesetzlichen oder vertraglichen Zuständigkeit der jeweiligen Leistungsträger. Ausdrücklich werden im - im engeren Sinne -  konzeptionellen Teil des Werkes  keine Verantwortlichkeiten oder Umsetzungsfristen genannt. Zur Festlegung von genannten Zielen sowie zur Initiierung und Realisierung von Hilfen und Maßnahmen sind oftmals Entscheidungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und/oder der politischen Gremien in den Städten und Gemeinden oder der Wohlfahrtsverbände und auch der ehrenamtlichen Flüchtlingsinitiativen notwendig. Außerdem unterscheiden sich Ausgangslagen (z.B. die Schullandschaften), Bedarfslagen (z.B. Anzahl der Kinder mit Anspruch auf einen Kitaplatz) Prioritätensetzungen (z.B. Unterbringungskapazitäten, Sprachkursangebote) und das bisherige Engagement der ehrenamtlichen Unterstützung in den elf Städten und Gemeinden im Kreis zum Teil so deutlich voneinander, dass oftmals nur ein gemeinde- bzw. stadtscharfes weiteres Vorgehen sinnvoll erscheint.

 

Selbstverständlich gibt es bereits kreisweite Angebote des Kommunalen Integrationszentrums

(z. B. Weiterbildungsmaßnahmen für bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer, Erzieherinnen u.a. oder ehrenamtliche Helfer) und ein erheblicher Ausbau dieser Unterstützung ist geplant. Die überwiegende Integration geschieht aber vor Ort in den Städten und Gemeinden, Nachbarschaften, Schulen, Kitas, Vereinen usw.. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KI zukünftig mit den verantwortlichen und engagierten Akteuren vor Ort dort gewünschte Prioritäten abstimmen und gemeinsam prüfen, welche Ziele verfolgt und welche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele erforderlich erscheinen.

 

Das Integrationskonzept bietet grundlegende Voraussetzungen zur systematischen Bearbeitung der Fragen vor Ort. Aus den strukturiert beschriebenen Handlungsfeldern, den benannten Zielen und den Maßnahmenempfehlungen kann direkt in die praktische Umsetzung der konzeptionellen Ideen eingestiegen werden. Die Prüfung der Relevanz der genannten Integrationsziele und Maßnahmen obliegt den originär zuständigen Behörden und Institutionen. Das KI wird (wenn gewünscht) aber in allen Phasen der Umsetzung unterstützend tätig sein.         

 

 

Das Integrationskonzept muss regelmäßig fortgeschrieben werden. Es werden sich neue Bedarfe ergeben, heute aktuelle Hilfsangebote werden evtl. zukünftig nicht mehr im bisherigen Maße benötigt. Nicht alle formulierten Handlungsempfehlungen werden sich kurzfristig oder überhaupt umsetzen lassen, manche werden sich in der Praxis möglicherweise auch nicht bewähren.

 

Ein Integrationskonzept muss sich den aktuellen Erfordernissen jeweils anpassen. Das KI wird dafür Sorge tragen, dass die praktischen Erfahrungen der Akteure in den Gemeinden und Städten dabei immer an erster Stelle stehen.  

 

* Die Bundestagsabgeordneten mussten ihre Teilnahme kurzfristig wegen eines Pflichttermins in Berlin absagen, sendeten z.T. Vertretungen. Die Tagung soll zukünftig regelmäßig stattfinden.

 

 

III. Alternativen

 

Die Vorlage eines Integrationskonzeptes gehört zu den Voraussetzungen der Förderung des Kommunalen Integrationszentrums durch das Land NRW. Alternativen stehen deshalb nicht zur Verfügung.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Verabschiedung des Integrationskonzeptes durch den Kreistag wird unmittelbar keine (weiteren) Kosten auslösen. Der Kreistag unterstützt mit der Verabschiedung die im Konzept formulierten Zielvorstellungen und fordert die Akteure der Integrationsarbeit auf, eigenständig oder gemeinsam mit dem Kommunalen Integrationszentrum, die dokumentierten Handlungs-empfehlungen zu prüfen und bei Eignung nach Möglichkeit auch umzusetzen.

 

Soweit sich durch das Integrationskonzept oder durch die bisherige Arbeit des KI für den Kreis selbst voraussichtlich in 2017 Aufwendungen ergeben werden sind diese in der entsprechenden SV -9-0677 dargestellt.    

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Förderrichtlinien des Landes NRW sehen den Beschluss des Integrationskonzeptes durch den Kreistag vor.

 

Anlagen:

 

1. Integrationskonzept des Kreises Coesfeld