Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.

Begründung:

 

I.   Problem

Für die Benutzung des Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76 Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend festzusetzen. Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.03.2016. Es ist festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2017 entstehenden Aufwand entsprechen. Eine Beteiligung der Kostenträger erfolgte bereits mit Schreiben vom 18.10.2016.

II.  Lösung

Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2016 über das hochgerechnete Betriebsergebnis 2016 zum Kalkulationsjahr 2017 stellt sich nach Gesamtsummen der Kosten wie folgt dar:

 

 

Kalkulation 2016

Prognose BE 2016

Kalkulation  2017

Personalkosten

    7.980.925 €

    7.616.964 €

    8.632.753 €

Kalkulatorische Kosten

    1.085.168 €

    1.124.074 €

    1.219.429 €

Sachkosten Vertragspartner

    1.371.423 €

    1.419.570 €

    1.678.959 €

Sachkosten Kreis Coesfeld

    2.157.666 €

    2.208.814 €

    2.214.449 €

Summen:

  12.595.181 €

  12.369.420 €

  13.695.591 €

 

 

Die Differenz zwischen den voraussichtlichen Kosten in 2016 gegenüber der ursprünglichen Kalkulation beläuft sich auf rd. 225.760 €. Diese Abweichung resultiert im Wesentlichen aus geringeren Personalkosten von ca. 364.000 €. Dies kann zurückgeführt werden auf die nicht mehr in 2016 in dem zunächst kalkulierten Umfang umsetzbare Aus- und Weiterbildung der Notfallsanitäter. Zudem konnte für vakante Stellen in 2016 nicht unmittelbar ausreichendes Ersatzpersonal gewonnen werden.

 

Bei den Sachkosten werden Steigerungen von 183.201 € erwartet.  Die Abweichung ergibt sich, wie aus der obigen Tabelle ersichtlich, aus der Erhöhung aller drei Positionen.

 

Die Steigerung der kalkulatorischen Kosten resultiert aus einer höheren kalkulatorischen Abschreibung aufgrund des Ersatzes bereits abgeschriebener Altfahrzeuge durch Neufahrzeuge mit medizinisch-technischer Ausstattung.

 

Für die Notarztgestellung fielen bereits in 2016 Mehrkosten aufgrund tariflicher Anpassungen an.

Bei den sonstigen Dienstleistungen - Betriebs- und Verwaltungskosten der Vertragspartner DRK-Kreisverband und Stadt Dülmen - wurden in 2016 Erhöhungen notwendig, da vermehrte Stellenanzeigen geschaltet werden mussten. Zudem erfolgte ein Anbieterwechsel im Bereich der Wäschereinigung aufgrund von Minderleistungen des vorherigen Anbieters. Ferner wurde eine neue Abrechnungssoftware beschafft, aus der neben den Anschaffungskosten auch Kosten für die Wartung resultieren.

 

 

Für das Jahr 2016 wurde ein hochgerechnetes Betriebsergebnis von 1.416.894 € ermittelt (s. Anlage 3). Die Gebührenüberdeckung resultiert im Wesentlichen ebenfalls aus einer deutlichen Steigerung der Einsatzzahlen. Deren Entwicklung ist der Anlage 4 zu entnehmen. Neben der Entwicklung der Einsatzzahlen sind aus dieser zudem die Kilometerzahlen verteilt auf RTW- und KTW-Fahrten ersichtlich.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung für das kommende Jahr 2017 ist als Anlage 1 beigefügt. In dieser sind die voraussichtlichen Kosten für den Kalkulationszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 zusammengestellt.

 

Einen der Hauptgründe für das Ansteigen der Personalkosten stellt die höhere Eingruppierung der Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter dar. Außerdem führt, wie bereits in der Vergangenheit berichtet, das Auslaufen des Rettungsassistentengesetzes zu Kostensteigerungen durch den Ersatz von Jahrespraktikanten durch Rettungsassistenten sowie Rettungssanitätern. Waren zuletzt teilweise über 20 Stellen mit Jahrespraktikanten besetzt, so wird voraussichtlich Ende 2016 der letzte Jahrespraktikant seine Prüfung zum Rettungsassistenten abgelegt haben.

 

Bei den Sachkosten ergeben sich Steigerungen aus vielen Positionen, besonders Fortbildungskosten für Notfallsanitäter, Vergütungen für Notarztgestellung und kalkulatorischen Kosten.

 

Die Lehrgänge für Weiterbildungen zum Notfallsanitäter werden seit Frühjahr 2016 durchgeführt. Neben den Kosten dieser Weiterbildungen werden zudem Personalersatzkosten einkalkuliert.

 

Für die Notarztgestellung ist nach hochgerechneten 1,39 Mio. € in 2016 eine Summe von 1,44 Mio. € für 2017 angesetzt. Die Steigerung ergibt sich aus Tarifsteigerungen, steigenden Einsatzzahlen und Vergütungsanpassungen.

 

Die Neuanschaffungen weiterer Fahrzeuge sowie deren medizinisch-technische Ausstattung führen zu Kostensteigerungen bei den Sachkosten. Zudem steigen die  Beiträge für die Kfz-Versicherungen. Darüber hinaus wirken sich die Anschaffungen auf die kalkulatorischen Kosten aus. Aufgrund von Neuanschaffungen im Bereich des beweglichen Anlagevermögens, die bereits abgeschriebene Fahrzeuge ersetzen, erhöhen sich die Aufwendungen für kalkulatorische Abschreibungen entsprechend.

 

Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen. In 2015 wurden 120.000 € zur Rückführung eingesetzt. Die verbleibende Unterdeckung von 47.882,35 € wurde durch das positive Betriebsergebnis 2015 ausgeglichen. Da zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation 2016 das endgültige Betriebsergebnis 2015 noch nicht vorlag (Überdeckung i.H.v. 763.765,78 €), wurde für 2016 noch kein Betrag als Ausgleich kalkuliert. Das Betriebsergebnis 2015 ist bei der Kalkulation in 2017 zu berücksichtigen. Es wurde daher ein Ausgleich i.H.v. 600.000 € eingeplant. Weitere Mehreinnahmen werden nach Feststellung des zum heutigen Zeitpunkt lediglich hochgerechneten Betriebsergebnisses 2016 in den Kalkulationen ab 2018 zu berücksichtigen seien. Prognostiziert wird aktuell ein zurückzuführender Betrag von 2.132.777,03 €.

 

 

 

Jahr

Überdeckung

Unter-deckung

Saldo

Zum Aus-gleich kalkuliert (Jahr)

noch

auszugleichen  
+ = Überdeckung
- = Unterdeckung 

2014

  41.541,38 €

       -  

-  167.882,35 €

120.000,00 €

-     47.882,35 €

(2015)

2015

763.765,78 €

       - 

   715.883,43 €

- 

    715.883,43 €

(2016)

Hochrechnung 2016

 1.416.893,60 €

       -  

2.132.777,03 €

- 600.000 €

(2017)

1.532.777,03 €

 

 

Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt, eine weitergehende Aufstellung ist als Anlage 5 beigefügt:

 

 

Notarzt

RTW

KTW

Grundgebühr aktuell

565,00 €

 523,00 €

188,00 €

Grundgebühr ab  2017

494,00 €

475,00 €

211,00 €

Veränderung

- 71,00 €

- 48,00 € 

     + 23,00 €

Veränderung prozentual

- 12,6 %

- 9,2 %

        +8,6 %

 

Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für 2017 berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis der im Jahre 2016 hochgerechneten Einsätze und einer Einschätzung der weiteren Entwicklung im kommenden Jahr (vgl. Anlage 3 und 4).

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.

 

Den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom 18.10.2016 gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Zu den Stellungnahmen wird mündlich berichtet.

III. Alternativen

Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Anlagen:

 

Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung 22017

Anlage 2 Rettungsdienstsatzung 2017

Anlage 3 Rettungsdienst 2016 - Hochrechnung

Anlage 4 Einsatzzahlen 2007 – 2017

Anlage 5 Gebühren - Vorjahresvergleich