Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Für die Benutzung des
Rettungsdienstes sind gem. § 15 Rettungsgesetz NRW zur Deckung des dem Träger
entstehenden Aufwandes Gebühren zu erheben. Die Gebührensätze sind gem. § 76
Gemeindeordnung i. V. m. § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) kostendeckend
festzusetzen. Die derzeitigen Gebührensätze gelten seit dem 01.03.2016. Es ist
festzustellen, ob diese Gebührensätze dem voraussichtlich in 2017 entstehenden
Aufwand entsprechen. Eine Beteiligung der Kostenträger erfolgte bereits mit
Schreiben vom 18.10.2016.
II. Lösung
Die Entwicklung des Aufwandes von der Kalkulation für das Jahr 2016
über das hochgerechnete Betriebsergebnis 2016 zum Kalkulationsjahr 2017 stellt
sich nach Gesamtsummen der Kosten wie folgt dar:
|
Kalkulation 2016 |
Prognose BE 2016 |
Kalkulation
2017 |
Personalkosten |
7.980.925 € |
7.616.964 € |
8.632.753 € |
Kalkulatorische Kosten |
1.085.168 € |
1.124.074 € |
1.219.429 € |
Sachkosten Vertragspartner |
1.371.423 € |
1.419.570 € |
1.678.959 € |
Sachkosten Kreis Coesfeld |
2.157.666 € |
2.208.814 € |
2.214.449 € |
Summen: |
12.595.181 € |
12.369.420 € |
13.695.591 € |
Die Differenz zwischen den voraussichtlichen Kosten in 2016 gegenüber
der ursprünglichen Kalkulation beläuft sich auf rd. 225.760 €. Diese Abweichung
resultiert im Wesentlichen aus geringeren Personalkosten von ca. 364.000 €.
Dies kann zurückgeführt werden auf die nicht mehr in 2016 in dem zunächst
kalkulierten Umfang umsetzbare Aus- und Weiterbildung der Notfallsanitäter.
Zudem konnte für vakante Stellen in 2016 nicht unmittelbar ausreichendes
Ersatzpersonal gewonnen werden.
Bei den Sachkosten werden Steigerungen von 183.201 € erwartet. Die Abweichung ergibt sich, wie aus der obigen
Tabelle ersichtlich, aus der Erhöhung aller drei Positionen.
Die Steigerung der kalkulatorischen Kosten resultiert aus einer höheren
kalkulatorischen Abschreibung aufgrund des Ersatzes bereits abgeschriebener
Altfahrzeuge durch Neufahrzeuge mit medizinisch-technischer Ausstattung.
Für die Notarztgestellung fielen bereits in 2016 Mehrkosten aufgrund
tariflicher Anpassungen an.
Bei den sonstigen Dienstleistungen - Betriebs- und Verwaltungskosten der
Vertragspartner DRK-Kreisverband und Stadt Dülmen - wurden in 2016 Erhöhungen
notwendig, da vermehrte Stellenanzeigen geschaltet werden mussten. Zudem
erfolgte ein Anbieterwechsel im Bereich der Wäschereinigung aufgrund von
Minderleistungen des vorherigen Anbieters. Ferner wurde eine neue
Abrechnungssoftware beschafft, aus der neben den Anschaffungskosten auch Kosten
für die Wartung resultieren.
Für das Jahr 2016 wurde ein hochgerechnetes
Betriebsergebnis von 1.416.894 € ermittelt (s. Anlage 3). Die
Gebührenüberdeckung resultiert im Wesentlichen ebenfalls aus einer deutlichen
Steigerung der Einsatzzahlen. Deren Entwicklung ist der Anlage 4 zu entnehmen.
Neben der Entwicklung der Einsatzzahlen sind aus dieser zudem die
Kilometerzahlen verteilt auf RTW- und KTW-Fahrten ersichtlich.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das
kommende Jahr 2017 ist als Anlage 1 beigefügt. In dieser sind die voraussichtlichen
Kosten für den Kalkulationszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2017 zusammengestellt.
Einen der Hauptgründe für das Ansteigen der
Personalkosten stellt die höhere Eingruppierung der Rettungssanitäter,
Rettungsassistenten und Notfallsanitäter dar. Außerdem führt, wie bereits in
der Vergangenheit berichtet, das Auslaufen des Rettungsassistentengesetzes zu
Kostensteigerungen durch den Ersatz von Jahrespraktikanten durch Rettungsassistenten
sowie Rettungssanitätern. Waren zuletzt teilweise über 20 Stellen mit
Jahrespraktikanten besetzt, so wird voraussichtlich Ende 2016 der letzte
Jahrespraktikant seine Prüfung zum Rettungsassistenten abgelegt haben.
Bei den Sachkosten ergeben sich Steigerungen
aus vielen Positionen, besonders Fortbildungskosten für Notfallsanitäter,
Vergütungen für Notarztgestellung und kalkulatorischen Kosten.
Die Lehrgänge für Weiterbildungen zum
Notfallsanitäter werden seit Frühjahr 2016 durchgeführt. Neben den Kosten
dieser Weiterbildungen werden zudem Personalersatzkosten einkalkuliert.
Für die Notarztgestellung ist nach
hochgerechneten 1,39 Mio. € in 2016 eine Summe von 1,44 Mio. € für 2017
angesetzt. Die Steigerung ergibt sich aus Tarifsteigerungen, steigenden Einsatzzahlen
und Vergütungsanpassungen.
Die Neuanschaffungen weiterer Fahrzeuge sowie
deren medizinisch-technische Ausstattung führen zu Kostensteigerungen bei den
Sachkosten. Zudem steigen die Beiträge
für die Kfz-Versicherungen. Darüber hinaus wirken sich die Anschaffungen auf
die kalkulatorischen Kosten aus. Aufgrund von Neuanschaffungen im Bereich des
beweglichen Anlagevermögens, die bereits abgeschriebene Fahrzeuge ersetzen,
erhöhen sich die Aufwendungen für kalkulatorische Abschreibungen entsprechend.
Neben dem Aufwand sind gem. § 6 KAG die Über-
und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb eines Zeitraumes von vier Jahren
auszugleichen. In 2015 wurden 120.000 € zur Rückführung eingesetzt. Die
verbleibende Unterdeckung von 47.882,35 € wurde durch das positive
Betriebsergebnis 2015 ausgeglichen. Da zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation
2016 das endgültige Betriebsergebnis 2015 noch nicht vorlag (Überdeckung i.H.v.
763.765,78 €), wurde für 2016 noch kein Betrag als Ausgleich kalkuliert. Das
Betriebsergebnis 2015 ist bei der Kalkulation in 2017 zu berücksichtigen. Es
wurde daher ein Ausgleich i.H.v. 600.000 € eingeplant. Weitere Mehreinnahmen
werden nach Feststellung des zum heutigen Zeitpunkt lediglich hochgerechneten
Betriebsergebnisses 2016 in den Kalkulationen ab 2018 zu berücksichtigen seien.
Prognostiziert wird aktuell ein zurückzuführender Betrag von 2.132.777,03 €.
Jahr |
Überdeckung |
Unter-deckung |
Saldo |
Zum Aus-gleich
kalkuliert (Jahr) |
noch auszugleichen |
2014 |
41.541,38 € |
-
€ |
- 167.882,35 € |
120.000,00 € |
- 47.882,35 € |
(2015) |
|||||
2015 |
763.765,78 € |
- € |
715.883,43 € |
- € |
715.883,43 € |
(2016) |
|||||
Hochrechnung
2016 |
1.416.893,60 € |
- € |
2.132.777,03 € |
- 600.000 € (2017) |
1.532.777,03 € |
Dem lt. Gebührenkalkulation für diesen
Zeitraum ermittelten Aufwand stehen geplante Gebühreneinnahmen aus den
vorgeschlagenen neuen Gebührensätzen in gleicher Höhe gegenüber. Die
wichtigsten Gebührensätze ändern sich wie folgt, eine weitergehende Aufstellung
ist als Anlage 5 beigefügt:
|
Notarzt |
RTW |
KTW |
Grundgebühr aktuell |
565,00 € |
523,00 € |
188,00 € |
Grundgebühr ab 2017 |
494,00 € |
475,00 € |
211,00 € |
Veränderung |
- 71,00 € |
- 48,00 €
|
+ 23,00 € |
Veränderung prozentual |
- 12,6 % |
- 9,2 % |
+8,6 % |
Entscheidenden Einfluss auf die Gebührensätze
hat wegen der dominierenden Vorhaltekosten die Kalkulation der Summe der zu
erwartenden Einsätze und Einsatzkilometer. Die in der Gebührenkalkulation für
2017 berücksichtigten Zahlen sind das Ergebnis der im Jahre 2016
hochgerechneten Einsätze und einer Einschätzung der weiteren Entwicklung im
kommenden Jahr (vgl. Anlage 3 und 4).
In dem als Anlage 2 beigefügten
Satzungsentwurf wurden die Änderungen umgesetzt.
Den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurde mit Schreiben vom
18.10.2016 gemäß § 14 RettG der Entwurf dieser Satzung mit beurteilungsfähigen
Unterlagen zur Stellungnahme und Erörterung zugeleitet. Zu den Stellungnahmen
wird mündlich berichtet.
III. Alternativen
Aus sachlicher Sicht werden keine Alternativen vorgeschlagen.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Durch die Kalkulation kostendeckender Gebühren und den notwendigen Ausgleich sich ergebender Über- und Unterdeckungen ergeben sich für den Kreishaushalt keine Konsequenzen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Anlagen:
Anlage 1 Gebührenbedarfsberechnung 22017
Anlage 2 Rettungsdienstsatzung 2017
Anlage 3 Rettungsdienst 2016 - Hochrechnung
Anlage 4 Einsatzzahlen 2007 – 2017
Anlage 5 Gebühren - Vorjahresvergleich