Betreff
Projekt "Koordination und Ausbau von Kinderbetreuungsprogrammen im Kreis Coesfeld"
Vorlage
SV-6-0740
Aktenzeichen
251.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die Bevölkerungszuwächse im Kreis Coesfeld liegen in den letzten Jahren weit über dem Landesdurchschnitt. In allen Lebensbereichen von Familien sind Aufgabenzuwächse des Jugendamtes zu beobachten. So ist auch deutlich die Nachfrage an Betreuungsangeboten für Kinder gestiegen.

 

Die Nachfrage erfolgt von Familien, in denen beide Elternteile aus den unterschiedlichsten Gründen berufstätig sein möchten oder müssen. Die Nachfrage erfolgt aber auch von allein erziehenden Elternteilen, die unabhängig von der Sozialhilfe leben möchten.

 

Gerade in den letzten Jahren hat sich eine Vielzahl von Betreuungsangeboten entwickelt, die grundsätzlich zu begrüßen sind. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass diese Angebote zwischen Jugendhilfe und Schule teilweise nicht aufeinander abgestimmt sind, nach den unterschiedlichsten Kriterien gefördert werden und auch in sehr unterschiedlichem Umfang von den einzelnen Gemeinden vorgehalten werden. Für Fachleute ist es bereits schwierig, diesen „Dschungel“ an Betreuungsmöglichkeiten zu durchblicken, erst recht aber für Eltern.

 

Die Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz hat im Kreis Coesfeld zu einem stetigen Ausbau an Angeboten für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren geführt.

 

Zuletzt sogar ohne Landesförderung wurden die erforderlichen Gruppen geschaffen, um die Betreuung von drei- bis sechsjährigen Kindern sicherzustellen. Trotz gewaltiger finanzieller Anstrengungen hierfür, hat der Kreis Coesfeld auch nie das Ziel aus den Augen verloren, im Rahmen seiner Möglichkeiten, Plätze für kleinere  oder auch ältere Kinder zu schaffen.

 

Schon lange vor Änderung des § 9 Abs. 4 GTK hat der Kreistag durch einen Grundsatzbeschluss sichergestellt, dass vorübergehend nicht benötigte Kindergartenplätze für Schulkinder genutzt werden konnten.

 

Nach einer für den Kreis Coesfeld erstellten demographischen Entwicklungskurve ist aber davon auszugehen, dass wir in den nächsten drei bis vier Jahren in einigen Orten noch zusätzliche Kindergartenplätze zur Erfüllung des Rechtsanspruches benötigen. Nur im Einzelfall kann das Kreisjugendamt daher freie Plätze anderweitig belegen und dann auch jeweils nur befristet für ein Kindergartenjahr.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Coesfeld, das Sozialamt und das Jugendamt waren daher der Auffassung, dass hier nach Alternativen zur Kinderbetreuung gesucht werden muss.

 

 

 

II.  Lösung

Beim Arbeitsamt Coesfeld wurde der Antrag auf Einrichtung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gestellt, zunächst für die Dauer von zwölf Monaten. Aufgabe der ABM-Kraft sollte es sein, einen Überblick über die bereits bestehenden Betreuungsangebote im Kreis Coesfeld zu erstellen. Weiteres Ziel war eine aktualisierbare Datenbank, die nicht nur Informationen über das Betreuungsangebot enthält, sondern auch anzeigt, ob aktuell Plätze frei sind.

 

Die Entwicklung und Einführung dieses Informationssystems ist umgesetzt und soll in der Sitzung vorgestellt werden.

 

In einem weiteren Schritt soll die Datenbank um Angebote für unter dreijährige Kinder und für über sechsjährige Kinder erweitert werden. Hierfür wurde ein Antrag auf Fortführung der AB-Maßnahme gestellt.

 

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung