hier: Budget 01 - Sicherheit und Gesundheit
Beschlussvorschlag:
Der im Entwurf des Produkthaushalts 2005 ausgewiesene Zuschussbedarf für das Budget 01 – Sicherheit und Gesundheit – (Produktbereiche 032, 033, 036, 039, 053) wird anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe/Überschüsse bei den Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2005 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Der Entwurf des Produkthaushalts 2005 ist am 15.12.2004 in den Kreistag eingebracht worden. In den sich nunmehr anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, bei denen sich Änderungen bei den Zuschussbedarfen/Überschüssen ergeben können.
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr hat die Vorberatung des Budgets und der Produktstandards vorzunehmen.
Die Vorberatungen des Budgets 01 mit den Produktbereichen
- 032 – Ordnungsangelegenheit
- 033 – Ausländerangelegenheiten
- 036 – Verkehr
- 039 – Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
- 053 – Gesundheit
soll produktgruppenweise erfolgen. Änderungen bei den Zuschüssen oder Überschüssen der einzelnen Produktgruppen können nur durch eine Standardänderung bei den Produkten erreicht werden. Bei Beschlüssen über die Änderung von Zuschussbedarfen/Überschüssen ist es gleichzeitig erforderlich, eine Zuordnung der Änderungen zu den entsprechenden Haushaltsstellen vorzunehmen.
Der Entwurf des Produkthaushalts 2005 wurde allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Auf den Seiten 1 bis 75 (blau) ist der Zuschussbedarf des Budgets 01 einschließlich der Darstellungen zu den einzelnen Produktbereichen und der darin enthaltenen Produktgruppen ausgewiesen.
Der Zuschussbedarf erhöht sich gegenüber 2004 um 688.263 € (9,83 %).
An dieser Verschlechterung sind die kostenrechnenden Einrichtungen „Rettungsdienst“ – Produktgruppe 032.009 – und „Fleischhygiene“ – Produktgruppe 039.003 – mit 321.803 € be-teiligt. Diese Verschlechterungen ergeben sich durch den Ausgleich von Gebührenüber-deckungen in den Vorjahren. Die Gebührenüberdeckungen sind der Rücklage zugeführt worden, so dass sich hieraus keine Belastung der Kreisumlage ergibt.
Die verbleibende Verschlechterung in Höhe von 366.460 € (5,27 %) ergibt sich aus einem Saldo von Wenigereinnahmen und Mehrausgaben, wobei folgende wesentliche Veränderungen zu nennen sind:
1) Wenigereinnahmen 227.750 €,
u.a. bei
a) Bußgeldern aus unzulässiger Handwerks- und Gewerbeausübung
- Produktgruppe 032.001 - Allg. Gefahrenabwehr
b) Bußgeldern aus Verkehrsordnungswidrigkeiten – Produktgruppe
036.001 – Verkehrssicherung
2) Mehr Personalausgaben 382.432 €,
a) Allgemein begründet aus Konsequenzen der Besoldungs- und Ver-
gütungssituation und der Umverteilung einzelner Personalkosten-
anteile (z.B. Personalausgaben der Nachwuchskräfte und der
Kräfte in Altersteilzeit) und
b) zusätzlicher Stellen bzw. Stellenanteile in den Produktgruppen
032.002 Bevölkerungsschutz – Personalkostenanteile
von 35 % für 3 zusätzliche Disponenten in der Leitstelle,
033.001 Ausländer – 2 Stellen Umsetzung Zuwanderungs-
gesetz und projektweise Verstärkung der Sachbearbeitung
im Asylbereich,
036.003 Fahr- und Beförderungserlaubnisse – ½ Stelle für
neue Aufgabe „Fahrerkarte“.
3) Weniger Sachausgaben 10.681 €,
Saldo aus
a) Wenigerausgaben für Tierkörperbeseitigung und Mehrausgaben
für die gutachterliche Begleitung der Ausschreibung dieser
Leistung (Produktgruppe 039.001 – Veterinärangelegenheiten)
b) Mehrausgaben für die Untersuchung der Lebensmittelproben
(Produktgruppe 039.002 – Lebensmittel und Bedarfsgegenstände-
überwachung)
c) Mehrausgaben für sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand,
Geschäftsausgaben verteilt über alle Produkte.
4) Weniger Zuweisungen 233.041 €,
ergeben sich aus
a) Wenigerausgaben Verlustabdeckung RVM (Produktgruppe
036.004 – Nahverkehr) und
b) Mehrausgaben u.a. für die Suchtkrankenhilfe und Konfliktberatung
(Produktgruppe 053.002 – Gesundheitsförderung).
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zu den jeweiligen Produktgruppen verwiesen.
II. Lösung
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe/Überschüsse für die Produktbereiche des Budgets 01 zur Kenntnis und empfiehlt, diese sowie den Zuschussbedarf für das Budget 01 insgesamt anzuerkennen.
III. Alternativen und IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Änderungen von Standards haben möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Bei einer Erhöhung der Zuschussbedarfe insgesamt wäre ein entsprechend höherer Anteil aus dem Budget 06 – Zentrale Finanzwirtschaft – gebunden. Falls in anderen Budgets keine ent-sprechenden Ausgleiche erfolgen, hätte dies zwangsläufig Auswirkungen auf die Höhe des Fehlbedarfs (Verwaltungshaushalt) oder auf die Höhe des Kreditbedarfs (Vermögenshaushalt).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistags vom 20.10.1999 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr für die Vorberatung des Budgets 01 einschließlich der Beteiligungen an der RVM, der WVG und der FMO GmbH sowie der Produktstandards zuständig.