Betreff
Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0683
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die im Entwurf beigefügte „Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld“ (Anlage 1) wird beschlossen.

 

Begründung:

 

I.   IV.

 

Sammlung von gebrauchten elektrischen und elektronischen Geräten

 

Im Bereich der Entsorgung von Elektrogeräten ist der Regelfall, dass die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) die Erfassung dieser Geräte übernimmt. Für den Kreis besteht jedoch die Möglichkeit der Optierung. Dies bedeutet, dass der Kreis die Entsorgung selbst durchführt. Bisher führte der Kreis die Entsorgung für die Sammelgruppen 1, 2, 3 und 5 durch.

 

Aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte für die Sammelgruppen 2 (Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren) und 3 (Bildschirme, Monitore und TV-Geräte) keine Optierung mehr. Ab dem 01.01.2017 ist daher die stiftung ear für die Entsorgung zuständig. Für die Sammelgruppen 1 und 5 bleibt der Kreis weiterhin zuständig, da hier eine Optierung für weitere zwei Jahre erfolgte.

 

Der Satzungstext sowie die Anlagen werden entsprechend angepasst.

 

 

HBCD-haltige Abfälle

 

HBCD-haltige Dämmmaterialien werden seit dem 30.09.2016 gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) als gefährlicher Abfall eingestuft. Lt. Erlass des MKULNV vom 02.11.2016 „Hinweise zur zukünftigen Entsorgung HBCD-haltiger Polystyrol-Dämmmaterialien“ ist eine Obergrenze von 0,1 % relevant. In Dämmmaterialien sind höchstens 3 % HBCD enthalten. Monochargen und Baumischabfälle mit einer HBCD-Konzentration von 0,1 % oder höher müssen demnach getrennt erfasst werden. HBCD-haltige Dämmmaterialien, die in privaten Haushaltungen im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, sind lt. Erlass des MKULNV den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen. Es wird jedoch derzeit nicht davon ausgegangen, dass HBCD-haltige Dämmmaterialien in privaten Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen.

 

Die Entsorgung der HBCD-haltigen Abfälle erfolgt aus privaten Haushalten bis zu einer Menge von 3 m³ je Anlieferung über die Remondis GmbH & Co. KG, Brink 37b, Coesfeld.

 

 

Bekleidung und Textilien

 

Die Sammlung von Altkleidung und Alttextilien wird in den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld durch karitative oder gewerbliche Sammlungen sichergestellt. Eine angestrebte Kooperation des Kreises mit den Städten und Gemeinden sowie den gemeinnützigen Altkleidersammlungen wurde nicht umgesetzt.

 

Die Verwertung der gesammelten Kleidung und Textilien wird durch die gemeinnützigen und gewerblichen Sammler durchgeführt, sodass der Kreis kein eigenes Verwertungssystem aufgebaut hat. Der Kreis hat dennoch die Pflicht, Altkleider und Alttextilien, sofern diese von den Kommunen gesammelt werden zu entsorgen.

 

Die Abfallfraktionen Bekleidung (20 01 01) und Textilien (20 01 11) werden daher in der Anlage 1 der Abfallentsorgungssatzung den Anlagen 1 und 2 zugeordnet.

 

 

Neue Übergabestellen

 

Im Rahmen neuer Ausschreibungen ist es bei den Fraktionen Altmetall und Elektrogeräte zu Änderungen gekommen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH wird die Dutz Schrott- und Metallhandels- und Entsorgungsgesellschaft mbH aus Borken die Entsorgung übernehmen. Dazu werden Container auf den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden aufgestellt. Sollte es hier noch zu Änderungen kommen, werden diese als Tischvorlage dem Kreistag zur Verfügung gestellt..

 

Die Depotcontainer werden weiterhin von der Metallrecycling Lohmann GmbH aus Emsdetten betreut.

 

Die Anlage 2 der Abfallentsorgungssatzung wird entsprechend angepasst.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) KrO ist der Kreistag für die Entscheidung zuständig.

 

Anlagen:

 

1: Vierte Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld

2: Gegenüberstellung der geänderten Regelungen (ohne Änderungen in den Anlagen)

3: Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Coesfeld