Betreff
Kennzahlen-Vergleich der KGSt zu den erzieherischen Hilfen
Hier: Ergebnisse des Berichtsjahres 2015
Vorlage
SV-9-0684
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.  Problem

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den erzieherischen Hilfen in Kreisen des Landes NRW.

Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 20.01.2016 (SV-9-0430).

Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr nach.

 

II. Ergebnisse

In der Anlage ist die inzwischen bekannte Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt in der Entwicklung 2011 bis 2015) beigefügt.

 

Besonders folgende Punkte des interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:

 

·         Falldichte:

Im Auswertungsjahr 2015 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung – HzE – (Kennzahl K 4.0) im Kreisjugendamtsbezirk mit 3,25 % geringfügig unter dem Vorjahresniveau von 3,29 %. Damit unterschreitet der Wert des Kreisjugendamtes den Median des Vergleichsrings (3,32 %).
Der Durchschnittswert über alle beteiligten Kreise liegt bei 3,29 % und ist damit gegenüber dem Vorjahr fast identisch (3,30 %). Der Umfang der Inanspruchnahme von HzE ist im Vergleichsring zum Vorjahr somit nahezu unverändert.

·         Verhältnis von ambulanten zu stationären Hilfen

Ein Kernziel der Steuerung ist, den Anteil der ambulanten Hilfen - bei möglichst gleichbleibenden Falldichten - zu erhöhen. Das Verhältnis zwischen ambulanter und stationärer HzE gibt die Kennzahl K 12.1 („Quotient: auf eine stationäre HzE kommen ... ambulante HzE“) wieder.
Im Kreisjugendamtsbezirk ist die Zahl der ambulanten Hilfen je stationärer Hilfe (1,65) gegenüber dem Vorjahr (1,71) gesunken. Diese Entwicklung ist auch im Vergleichsring feststellbar (1,29 zu jetzt 1,20).
Der Durchschnittswert über alle beteiligten Kreise ist von 1,38 auf 1,27 in 2015 gesunken.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme von HzE entwickelte sich folglich im Jahr 2015 eine leichte Verschiebung von den ambulanten HzE zu den stationären HzE.

·         Fallbelastung im ASD-PKD

Die Personalkennzahl (Kennzahl K13.4b) des Kreisjugendamtes beträgt mit 77,64 Fällen pro Personalstelle in etwa dem Vergleichsringwert (76,95).
Der Durchschnittswert über alle beteiligten Kreise ist von 67,59 auf 74,60 Fälle pro Personalstelle gestiegen. Somit ist insgesamt eine Fallzahlensteigerung pro Personalstelle festzustellen.

·         Kostenentwicklung

Die Gesamtkosten (Kennzahl K4.4 = Zahlungen an Dritte und Personalkosten) sind im Kreisjugendamtsbezirk mit 430,62 € (je Einwohner im Alter von 0 bis 21 Jahren) gegenüber dem Vorjahr (392,26 €) gestiegen. Die Kostensteigerung der Vorjahre setzt sich auch im Vergleichsring fort (402,99 € zu jetzt 435,93 €).
Der Wert des Vergleichsrings wird wie in den Vorjahren vom Kreisjugendamt auch im Jahr 2015 unterschritten.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse für das Kreisjugendamt:

Die Inanspruchnahme von HzE im Kreisjugendamtsbezirk unterschreitet den Wert des Vergleichsrings leicht und ist so gesehen weder übermäßig noch gering. Das Verhältnis der ambulanten Hilfe zur stationären Hilfe ist nach wie vor gut. Sowohl beim Kreisjugendamt als auch beim Vergleichsring fand im Jahr 2015 – wenn auch nur in einem bislang geringfügigen Ausmaß – eine Verlagerung der HzE von den ambulanten zu den stationären Maßnahmen statt.

Bei der Kostenbelastung ist ein Anstieg zum Vorjahr festzustellen. Hier ist der allgemeine Preisanstieg aufgrund steigender Personalkosten bei den Jugendhilfeanbietern zu berücksichtigen. Die Entwicklung aus den Vorjahren setzt sich im Vergleichsring und im Kreisjugendamtsbezirk fort. Die Kostenbelastung des Kreisjugendamtes unterschreitet aber den Wert des Vergleichsrings.

Insgesamt betrachtet wurden aufgrund dieser Werte die für die Produktgruppe 51.20 „Hilfen zur Erziehung“ gesetzten Ziele im Auswertungsjahr 2015 erfüllt.

 

Im reinen Vergleich der Kennzahlen bleiben unberücksichtigt die Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes (Zunahme 8a-Meldungen) und der starke Anstieg von Inobhutnahmen aufgrund der Einreise von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen.

 

III. Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs

Bezüglich des Zahlensystems im Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre verwiesen.

Ausgehend vom interkommunalen Vergleich sind die Daten des Vergleichsrings wesentliche Grundlage für die interne Steuerung. So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und 51.20.03 „Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der Kostenbeitrag nach Projektvereinbarung vom 20.09.2016 für die Auswertungsjahre 2016 und 2017 auf insgesamt 2.200 € (netto). Die anteiligen Mittel sind im Entwurf des Haushalts 2017 bei der Produktgruppe 51.20 „Hilfe zur  Erziehung“ enthalten.

 

V.  Zuständigkeit

Jugendhilfeausschuss