Hier: Ergebnisse des Berichtsjahres 2015
Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Seit Dezember 2006 beteiligt sich das
Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGSt zu den erzieherischen
Hilfen in Kreisen des Landes NRW.
Im Jugendhilfeausschuss wurden regelmäßig
zentrale Ergebnisse des Vergleichsrings vorgestellt; zuletzt am 20.01.2016
(SV-9-0430).
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung der
Aufgabe der Berichterstattung über das letzte Auswertungsjahr nach.
II.
Ergebnisse
In der Anlage ist die inzwischen bekannte
Aufstellung wichtiger Kennzahlen (jetzt in der Entwicklung 2011 bis 2015)
beigefügt.
Besonders folgende Punkte des
interkommunalen Vergleichs sind hervorzuheben:
·
Falldichte:
Im Auswertungsjahr
2015 liegt die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung – HzE – (Kennzahl K
4.0) im Kreisjugendamtsbezirk mit 3,25 % geringfügig unter dem Vorjahresniveau
von 3,29 %. Damit unterschreitet der Wert des Kreisjugendamtes den Median des
Vergleichsrings (3,32 %).
Der Durchschnittswert über alle beteiligten Kreise liegt bei 3,29 % und ist
damit gegenüber dem Vorjahr fast identisch (3,30 %). Der Umfang der
Inanspruchnahme von HzE ist im Vergleichsring zum Vorjahr somit nahezu
unverändert.
·
Verhältnis
von ambulanten zu stationären Hilfen
Ein Kernziel der
Steuerung ist, den Anteil der ambulanten Hilfen - bei möglichst
gleichbleibenden Falldichten - zu erhöhen. Das Verhältnis zwischen ambulanter
und stationärer HzE gibt die Kennzahl K 12.1 („Quotient: auf eine stationäre
HzE kommen ... ambulante HzE“) wieder.
Im Kreisjugendamtsbezirk ist die Zahl der ambulanten Hilfen je stationärer Hilfe
(1,65) gegenüber dem Vorjahr (1,71) gesunken. Diese Entwicklung ist auch im
Vergleichsring feststellbar (1,29 zu jetzt 1,20).
Der Durchschnittswert über alle beteiligten Kreise ist von 1,38 auf 1,27 in
2015 gesunken.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme von HzE entwickelte sich folglich im Jahr 2015
eine leichte Verschiebung von den ambulanten HzE zu den stationären HzE.
·
Fallbelastung
im ASD-PKD
Die
Personalkennzahl (Kennzahl K13.4b) des Kreisjugendamtes beträgt mit 77,64
Fällen pro Personalstelle in etwa dem Vergleichsringwert (76,95).
Der Durchschnittswert über alle beteiligten Kreise ist von 67,59 auf 74,60
Fälle pro Personalstelle gestiegen. Somit ist insgesamt eine
Fallzahlensteigerung pro Personalstelle festzustellen.
·
Kostenentwicklung
Die Gesamtkosten
(Kennzahl K4.4 = Zahlungen an Dritte und Personalkosten) sind im
Kreisjugendamtsbezirk mit 430,62 € (je Einwohner im Alter von 0 bis 21 Jahren)
gegenüber dem Vorjahr (392,26 €) gestiegen. Die Kostensteigerung der Vorjahre
setzt sich auch im Vergleichsring fort (402,99 € zu jetzt 435,93 €).
Der Wert des Vergleichsrings wird wie in den Vorjahren vom Kreisjugendamt auch
im Jahr 2015 unterschritten.
Zusammenfassung der Ergebnisse für das
Kreisjugendamt:
Die Inanspruchnahme von HzE im Kreisjugendamtsbezirk
unterschreitet den Wert des Vergleichsrings leicht und ist so gesehen weder
übermäßig noch gering. Das Verhältnis der ambulanten Hilfe zur stationären
Hilfe ist nach wie vor gut. Sowohl beim Kreisjugendamt als auch beim
Vergleichsring fand im Jahr 2015 – wenn auch nur in einem bislang geringfügigen
Ausmaß – eine Verlagerung der HzE von den ambulanten zu den stationären
Maßnahmen statt.
Bei der Kostenbelastung ist ein Anstieg zum
Vorjahr festzustellen. Hier ist der allgemeine Preisanstieg aufgrund steigender
Personalkosten bei den Jugendhilfeanbietern zu berücksichtigen. Die Entwicklung
aus den Vorjahren setzt sich im Vergleichsring und im Kreisjugendamtsbezirk
fort. Die Kostenbelastung des Kreisjugendamtes unterschreitet aber den Wert des
Vergleichsrings.
Insgesamt betrachtet wurden aufgrund dieser
Werte die für die Produktgruppe 51.20 „Hilfen zur Erziehung“ gesetzten Ziele im
Auswertungsjahr 2015 erfüllt.
Im reinen Vergleich der Kennzahlen bleiben
unberücksichtigt die Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes (Zunahme
8a-Meldungen) und der starke Anstieg von Inobhutnahmen aufgrund der Einreise
von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen.
III.
Inhalte und Bedeutung des Kennzahlenvergleichs
Bezüglich des Zahlensystems im
Vergleichsring wird auf die Berichterstattung der Vorjahre verwiesen.
Ausgehend vom interkommunalen Vergleich sind
die Daten des Vergleichsrings wesentliche Grundlage für die interne Steuerung.
So bildet die Systematik des Kennzahlenvergleiches die maßgebliche Grundlage
für die Ziele, Grund- und Kennzahlen der Produktgruppe 51.20. „Hilfe zur
Erziehung“ mit den Produkten 51.20.01 „Erzieherische Hilfen für Kinder und
Jugendliche“, 51.20.02 „Hilfen für junge Volljährige“ und 51.20.03
„Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Teilnahme am Kennzahlenvergleich beläuft sich der Kostenbeitrag
nach Projektvereinbarung vom 20.09.2016 für die Auswertungsjahre 2016 und 2017
auf insgesamt 2.200 € (netto). Die anteiligen Mittel sind im Entwurf des
Haushalts 2017 bei der Produktgruppe 51.20 „Hilfe zur Erziehung“ enthalten.
V. Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss