Beschlussvorschlag:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen
Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den
jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen
im Budget 2
Produktgruppen ab Seite
51.10 |
Prävention und
Regelangebote |
222 |
51.20 |
Hilfen zur Erziehung |
236 |
51.30 |
Sonstige Leistungen |
247 |
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten
Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung
beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung: Die
sich in dieser Sitzung des Jugendhilfeauschusses ergebenden Änderungen werden
in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem AfFWuK/Kreisausschuss/Kreistag
zur weiteren Beratung vorgelegt.
I. Problem
Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit den §§ 78 ff. der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der jeweils
gültigen Fassung, ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom
Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.
II. Lösung
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2017 wurde vom Kämmerer am 27.10.2016 aufgestellt und vom
Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung
in den Kreistag am 02.11.2016 finden die weiteren Beratungen in den
Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 24.11. – 06.12.2016 statt. Die Beschlussfassung durch
den Kreistag ist für die Sitzung am 21.12.2016 vorgesehen.
Der Haushalt 2017 ist auf Produktgruppenebene
dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im
Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises
Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich
normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis-
und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend
vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem
Produktbuch daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen
auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 564 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die
Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises
Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
Haushalt
2017
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des
Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der
Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im
Haushaltsplanentwurf 2017 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
|
Ergebnis |
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung 2016 zu 2017 |
2015 |
2016 |
2017 |
||
€ |
€ |
€ |
||
Produktbereich
51 - Jugendamt |
|
|
|
|
51.01
Familienunterstützende Maßnahmen (bis 2014) |
-150.634 |
0 |
0 |
0 |
51.02 Hilfen
in Erziehungsangelegenheiten (bis 2014) |
-6.998 |
0 |
0 |
0 |
51.03 Weitere
Unterstützungen und Hilfen / Leistungen nach dem BEEG (bis 2014) |
89.369 |
0 |
0 |
0 |
51.10
Prävention und Regelangebote |
-15.386.874 |
-16.161.619 |
-17.886.916 |
-1.725.297 |
51.20 Hilfen
zur Erziehung |
-10.534.452 |
-10.924.243 |
-11.907.567 |
-983.324 |
51.30 Sonstige
Leistungen |
-1.842.286 |
-2.014.294 |
-2.000.993 |
13.301 |
Summe
Produktbereich 51 |
-25.302.805 |
-29.100.156 |
-31.795.476 |
-2.695.320 |
Produktgruppe 51.10 Prävention und
Regelangebote
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung 2016 zu 2017 |
2016 |
2017 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe
51.10 - Prävention und Regelangebote |
|
|
|
51.10.01 -
Frühe Hilfen |
-593.572 |
-650.704 |
-57.133 |
51.10.02 – Tagesbetreuung von Kindern |
-14.226.392 |
-15.935.216 |
-1.708.825 |
51.10.03 -
Kinder-, Jugend- und Familienförderung |
-1.234.595 |
-1.215.366 |
19.230 |
51.10.04 -
Jugendsozialarbeit |
-107.061 |
-85.630 |
21.431 |
Summe
Produktgruppe 51.10 |
-16.161.619 |
-17.886.916 |
-1.725.297 |
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
51.10.01 – Frühe Hilfen
Der Kreiszuschuss zu den Erziehungsberatungsstellen
beträgt im laufenden Haushaltsjahr 332.323 €. Für die Ansatzplanung 2017 wurde
eine Preissteigerung von 2 % eingeplant, so dass der Ansatz für 2017 340.000 €
beträgt (Ansatz 2016: 310.000 €) Weitere Verschlechterungen ergeben sich aus
steigenden Personalkosten. Diese basieren auf eine Veränderung bei den
Kostenzuordnungen der Stellen und führt hingegen im Produkt 51.10.03 zu einer
Verringerung der Personalkosten.
51.10.02 –
Tagesbetreuung von Kindern
Gründe für die
Kostenveränderung sind im Wesentlichen Veränderungen in der Kinderzahl und der
sich daraus ergebenden Gruppenkonstellationen, ein zu erwartender weiterer
Anstieg des U3 Betreuungsbedarfes, die 3 %ige Erhöhung der Kindpauschalen nach
KiBiz und letztlich eine Nachfragewanderung hin zu teureren 45h-Plätzen.
Das veränderte
Buchungsverhalten der Eltern führt zwar wegen der höheren Elternbeiträge zu
einer Ertragssteigerung. Diese kann jedoch die Aufwandssteigerung nicht auffangen.
51.10.03 - Kinder-,
Jugend- und Familienförderung
Im Rahmen der
Ansatzplanung für die Betriebskostenzuschüsse
an die Träger der Einrichtungen der Offene Kinder- und Jugendarbeit
wurde eine Personalkostensteigerung in Höhe von 2,35 % berücksichtigt. Aufgrund
einer Veränderung bei der Kostenzuordnung der Stellen ergeben sich
Verringerungen bei den Personalkosten (s. Produkt 51.10.01).
51.10.04 –
Jugendsozialarbeit
Der
Zuschussbedarf ergibt sich aus den Kreiszuschüssen für das Projekt „Die neue
Chance“ und für die Beratungsstelle des Havixbecker Modells e. V. sowie aus Personal-
und Sachkosten. Die Verringerung des Zuschussbedarfes resultiert aus geringeren
Personalkosten aufgrund interner Umstrukturierungen.
Produktgruppe
51.20 Hilfen zur Erziehung
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung 2016 zu 2017 |
2016 |
2017 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe
51.20 - Hilfen zur Erziehung |
|
|
|
51.20.01
-Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche |
-7.912.736 |
-8.056.168 |
-143.433 |
51.20.02 -
Hilfen für junge Volljährige |
-753.496 |
-1.077.134 |
-323.638 |
51.20.03 -
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder |
-2.258.011 |
-2.774.265 |
-516.254 |
51.20.04 -
Brückeneinrichtung umF |
0 |
0 |
0 |
Summe
Produktgruppe 51.20 |
-10.924.243 |
-11.907.567 |
-983.324 |
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
51.20.01
– Erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche
Für
die Ansatzplanungen wurde die Prognose des laufenden Haushaltsjahres plus eine
Preissteigerung von 2 % eingeplant.
Ambulante
Hilfen:
Zuschussbedarf
2016: 1.549.000 €
Zuschussbedarf
Prognose 2016: 1.628.000 €
Zuschussbedarf
2017: 1.662.500 €
Erziehung
in einer Tagesgruppe:
Zuschussbedarf
2016: 401.500 €
Zuschussbedarf
Prognose 2016: 250.000 €
Zuschussbedarf
2017: 255.300 €
Stationäre
Hilfen (ohne Berücksichtigung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen):
Zuschussbedarf
2016: 5.300.000 €
Zuschussbedarf
Prognose 2016: 5.326.000 €
Zuschussbedarf
2017: 5.436.000 €
Im
Zusammenhang mit der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
(umF) wurde ein Aufwand in Höhe von 2.785.000 € eingeplant. Da für diese Fälle
ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Land besteht, wurde auch ein entsprechender
Ertrag in Höhe von 2.785.000 € eingeplant. Der Gesetzesentwurf zum 5. Gesetz
zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sieht zudem eine Erstattung
der Verwaltungskosten im Rahmen einer Pauschale vor. Hieraus resultieren
Mehrerträge in Höhe von rd. 186.000 €, so dass insgesamt 2.971.000 € als Ertrag
im Zusammenhang mit der Betreuung von umF eingeplant wurden.
51.20.02
– Hilfen für junge Volljährige
Erträge Aufwand
JR 15 |
133.884 € |
|
JR 15 |
806.015 € |
Ansatz 16 |
102.000 € |
|
Ansatz 16 |
715.000 € |
Prognose 16 |
285.000 € |
|
Prognose 16 |
1.025.000 € |
Planung 17 |
160.000 € |
|
Planung 17 |
1.045.000 € |
Im
laufenden Haushaltsjahr konnten hohe Kostenerstattungen u.a. gegenüber dem LWL
realisiert werden. Daher fallen die Erträge in diesem Jahr höher aus (siehe
auch JR des Vorjahres). Für 2017 wird nicht davon ausgegangen, dass Erträge im
gleichen Umfang realisiert werden können.
Die Fallzahlen in diesem
Produkt sind weiterhin konstant. Der Anstieg der Aufwendungen erklärt sich
dadurch, dass für die jungen Menschen, die nach Erreichen der Volljährigkeit
weiterhin einen Jugendhilfebedarf haben, dieser i. d. R. hoch und
kostenintensiv ist. Die Planung 2017 basiert auf der Prognose des
laufenden Haushaltsjahres plus einer Preissteigerung von 2 %.
51.20.03
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eingliederungshilfe
ambulant:
Zuschussbedarf
2016: 1.400.800 €
Zuschussbedarf
Prognose 2016: 1.617.000 €
Zuschussbedarf
2017: 1.825.000 €
Weiterhin ist ein steigender Bedarf an
Integrationshelfern zu verzeichnen. Dieser führt zu einem Anstieg der
Aufwendungen und Fallzahlen (Vorjahr 72, aktuell 87). Unter Berücksichtigung
der Kostenentwicklung der vergangenen Jahre ist neben der normalen
Preissteigerung von 2 % auch eine Erhöhung aufgrund der steigenden Fallzahlen
einzuplanen. Daher wurden zusätzlich 10 % eingeplant.
Eingliederungshilfe
stationär:
Zuschussbedarf
2016: 649.000 €
Zuschussbedarf
Prognose 2016: 705.000 €
Zuschussbedarf
2017: 719.000 €
Leichter Anstieg der
Fallzahlen im laufenden Haushaltsjahr (von 10 auf 12). Da diese Hilfe
kostenintensiv ist, zeigt bereits eine geringe Schwankung bei den Fallzahlen
große Auswirkungen auf die Kosten. Für die Ansatzplanung 2017 wird auf
das Prognoseergebnis 2016 zurückgegriffen. Wie bei den anderen Produkten wird
auch hier eine Preissteigerung von 2 % berücksichtigt.
51.20.04
– Brückeneinrichtung umF
Neben
der bestehenden Brückeneinrichtung in Seppenrade wurde im laufenden
Haushaltsjahr das ehemalige Internatsgebäude in Nottuln angemietet. Die
Bereithaltungskosten werden durch die Jugendämter Coesfeld, Dülmen und Kreis Coesfeld
refinanziert.
Produktgruppe 51.30 – Sonstige Leistungen
|
Ansatz |
Ansatz |
Abweichung 2016 zu 2017 |
2016 |
2017 |
||
€ |
€ |
||
Produktgruppe
51.30 - Sonstige Leistungen |
|
|
|
51.30.01 -
Kinderschutz |
-505.463 |
-485.558 |
19.905 |
51.30.02 -
Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe |
-1.387.808 |
-1.503.404 |
-115.595 |
51.30.03 -
Betreuungsstelle |
-113.093 |
0 |
113.093 |
51.30.04 -
Elterngeld / Betreuungsgeld |
-7.929 |
-12.032 |
-4.102 |
Summe
Produktgruppe 51.30 |
-2.014.294 |
-2.000.993 |
13.301 |
Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen:
51.30.01 – Kinderschutz
Laut Ansatzplanung 2017 werden für dieses Produkt
geringere Personalkosten anfallen.
51.30.02
– Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Im
Wesentlichen begründet sich die Verschlechterung des Zuschussbedarfs durch
höhere Personalkosten.
Mitte
Oktober haben Bund und Länder sich darauf verständigt, ab dem 01.01.2017 die
Altersgrenze für Kinder, für die Unterhaltsvorschuss gewährt wird, von 12 auf
18 Jahre anzuheben und die Dauer der Zahlung in Zukunft nicht mehr zeitlich zu
beschränken (aktuell wird für max. 6 Jahre Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetzt gewährt). Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde
angekündigt.
Zum
Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung lagen noch keine näheren Informationen vor,
so dass keine Mehraufwendungen noch nicht berücksichtigt wurden. Derzeit ist noch
unklar, ob die Änderungen tatsächlich bereits zum 01.01.2017 in Kraft treten
und wie die Refinanzierung der kommunalen Anteile an den
Unterhaltsvorschussleistungen geregelt werden.
Derzeit
trägt der Bund 33,33 % der Aufwendungen, das Land 13,33 % und der Kreis die
verbleibenden 53,34 %. Der Ansatz für Leistungen nach dem UVG beträgt für 2017
1.000.000 €, die entsprechende Erstattung des Landes wurde mit 466.600 € (46,66
%) veranschlagt. Laut Rundschreiben des Landkreistages NRW wird bei einer
Umsetzung mit einer Verdopplung der Leistungsaufwendung gerechnet. Zudem wird
in diesem Zusammenhang ein deutlich erhöhter Personalbedarf erwartet.
51.30.03
– Betreuungsstelle
Die
Aufgaben der Betreuungsstelle sind zum 01.04.2016 in die Abteilung 53 Gesundheitsamt
verlagert worden. Das Produkt 51.30.03 entfällt daher ab 2017.
III. Alternativen
keine
IV.
Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den
Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den
Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung Jugendamt.
Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im
Kreisausschuss zu beraten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2
der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.