Betreff
Konzept ABC-Zug Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-9-0688
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Ohne

Begründung:

 

I.   Problem

Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) betont an verschiedenen Stellen die bereits seit jeher bestehenden Verpflichtungen des Kreises und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Vorkehrungen für überörtliche Schadens- und Gefahrenlagen zu treffen, wie sie insbesondere auch durch die Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen und Materialien hervorgerufen werden können. Durch die gewachsenen terroristischen Bedrohungen, aber auch durch kleinere und größere Havarien in jüngster Zeit haben die Notwendigkeiten eines effektiven ABC-Schutzes wieder größere Aufmerksamkeit erfahren. Während die Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Aufgabe, eine ihren örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr für den Brandschutz und die Hilfeleistung zu unterhalten, für den sog. ABC-Grundschutz einschließlich erster Dekontaminationsmaßnahmen allein verantwortlich sind, muss der Kreis als Verantwortlicher für den überörtlichen Bedarf Vorkehrungen für die Unterstützung der örtlichen Feuerwehren bei ABC-Gefahren- und Schadenslagen und für die erweiterten Dekontaminationsmaßnahmen treffen. Außerdem sind beide Ebenen unter Federführung der Kreise im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der vom Land ergangenen Vorgaben für die landesweite überörtliche Hilfe zur aktiven Umsetzung verschiedener ABC-Konzepte verpflichtet.

Vor dem Hintergrund dieser Aufgaben im ABC-Schutz unterhält der Kreis Coesfeld einen ABC-Zug, der zu Beginn der 1980er Jahre – mit Unterstützung von Bund und Land und technisch ausgerichtet auf die seinerzeit vordringlichen Bedrohungsszenarien des Ost-West-Konfliktes – bei der Feuerwehr der Stadt Dülmen eingerichtet worden ist und bislang mit ehrenamtlichen Kräften der Feuerwehren aus Dülmen und Lüdinghausen besetzt wird.

Während sich der Bund in den letzten Jahren mit der Überlassung entsprechender Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände aus dem Zivilschutz zurückgezogen hat, setzt das Land NRW – nach guten Erfahrungen mit den Vorkehrungen rund um die Fußballweltmeisterschaft 2006 –auf die Entwicklung und Umsetzung verschiedener landesweiter Konzepte der überörtlichen Hilfe. Damit einher geht eine gesteigerte technische Unterstützung der operativen Einheiten auf Kreisebene, die – gleichsam im Gegenzug für die Mitwirkung der Kommunen im Land – auch der örtlichen Gefahrenabwehr zu Gute kommt.

Eine vom Kreisbrandmeister ins Leben gerufene Arbeitsgruppe mit Vertretern aus nahezu allen Feuerwehren des Kreises hat die vergangenen zwei Jahre genutzt, um den ABC-Schutz entsprechend den aktuellen Anforderungen des Landes, besonders aber auch entsprechend den Bedürfnissen für die Schadensbekämpfung speziell im Kreis Coesfeld fortzuentwickeln. Durch gemeinsame Übungen und je nach Bedarf abgestufte Unterstützungsleistungen wirken alle Feuerwehren zusammen, wobei in den typischen Gefahrstoff-Einsatzlagen zunächst die jeweilige Feuerwehr vor Ort gefordert ist und der ABC-Zug je nach Situation mit seinen Komponenten von der Fachberatung bis zum Teil- oder Volleinsatz für rückwärtige Unterstützung angefordert werden kann.

Während die inhaltlich-personelle Entwicklung des ABC-Zug-Konzeptes somit bereits erfreulich weit vorangeschritten ist, befinden sich die technische Ausstattung und besonders der in Teilen noch aus der Anfangsphase vor knapp vierzig Jahren stammende Fahrzeugpark in einem Zustand, der nun erste große Ersatzbeschaffungen unumgänglich macht.

 

 

 

II.  Lösung

In der erwähnten Arbeitsgruppe ist bereits vor einiger Zeit die Erkenntnis gereift, dass es keine ad-hoc-Ersatzbeschaffungen geben soll, sondern dass auch insoweit ein strategisch gut durchdachtes, entsprechend den begrenzten kommunalen Mitteln auf das Unerlässliche reduziertes, langfristig angelegtes Beschaffungskonzept erforderlich ist. Die aktuellen Konzeptentwürfe sind mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden abgestimmt; die Bürgermeister haben im Rahmen einer Vorstellung in der Bürgermeisterkonferenz am 07.11.2016 ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Vorgehen im Sinne eines gemeinsamen Investitionsprogramms auf Kreisebene signalisiert.

Im Zusammenhang mit den für das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagenen ersten Investitionsmaßnahmen gibt der Kreisbrandmeister in der Sitzung einen Überblick über das Fahrzeugkonzept, aber auch über den ABC-Zug des Kreises Coesfeld, seinen Entwicklungsstand und seine Einsatzherausforderungen insgesamt.

III. Alternativen

Bei der Gewährleistung des erweiterten ABC-Schutzes handelt es sich um eine Pflichtaufgabe; eine separate Wahrnehmung durch die örtlich verantwortlichen Städte und Gemeinden einerseits und den überörtlich verantwortlichen Kreis ist wegen des notwendigen Zusammenwirkens bei den jeweiligen Einsatzlagen, aber auch wegen der begrenzten Möglichkeiten jeder einzelnen Kommune zur Vorhaltung der speziellen Gerätschaften keine realistische Alternative.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Notwendige Investitionen im Umfang von ca. 2,3 Mio. Euro sind im Haushalt 2017 und in der Investitionsplanung 2018/2019 berücksichtigt – die Einzelheiten, technische Prioritäten und denkbare zeitliche Staffelungen werden in der Sitzung erläutert.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

GO, Kreisordnung, BHKG, Landeskonzepte