Beschlussvorschlag:
Ohne
Begründung:
I. Problem
Das Gesetz über
den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) betont an
verschiedenen Stellen die bereits seit jeher bestehenden Verpflichtungen des
Kreises und seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Vorkehrungen für
überörtliche Schadens- und Gefahrenlagen zu treffen, wie sie insbesondere auch
durch die Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen
und Materialien hervorgerufen werden können. Durch die gewachsenen
terroristischen Bedrohungen, aber auch durch kleinere und größere Havarien in
jüngster Zeit haben die Notwendigkeiten eines effektiven ABC-Schutzes wieder
größere Aufmerksamkeit erfahren. Während die Städte und Gemeinden im Rahmen
ihrer Aufgabe, eine ihren örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige
Feuerwehr für den Brandschutz und die Hilfeleistung zu unterhalten, für den
sog. ABC-Grundschutz einschließlich erster Dekontaminationsmaßnahmen allein
verantwortlich sind, muss der Kreis als Verantwortlicher für den überörtlichen
Bedarf Vorkehrungen für die Unterstützung der örtlichen Feuerwehren bei
ABC-Gefahren- und Schadenslagen und für die erweiterten
Dekontaminationsmaßnahmen treffen. Außerdem sind beide Ebenen unter
Federführung der Kreise im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der vom
Land ergangenen Vorgaben für die landesweite überörtliche Hilfe zur aktiven
Umsetzung verschiedener ABC-Konzepte verpflichtet.
Vor dem
Hintergrund dieser Aufgaben im ABC-Schutz unterhält der Kreis Coesfeld einen
ABC-Zug, der zu Beginn der 1980er Jahre – mit Unterstützung von Bund und Land
und technisch ausgerichtet auf die seinerzeit vordringlichen
Bedrohungsszenarien des Ost-West-Konfliktes – bei der Feuerwehr der Stadt
Dülmen eingerichtet worden ist und bislang mit ehrenamtlichen Kräften der
Feuerwehren aus Dülmen und Lüdinghausen besetzt wird.
Während sich der
Bund in den letzten Jahren mit der Überlassung entsprechender Fahrzeuge und
Ausrüstungsgegenstände aus dem Zivilschutz zurückgezogen hat, setzt das Land
NRW – nach guten Erfahrungen mit den Vorkehrungen rund um die
Fußballweltmeisterschaft 2006 –auf die Entwicklung und Umsetzung verschiedener
landesweiter Konzepte der überörtlichen Hilfe. Damit einher geht eine
gesteigerte technische Unterstützung der operativen Einheiten auf Kreisebene,
die – gleichsam im Gegenzug für die Mitwirkung der Kommunen im Land – auch der
örtlichen Gefahrenabwehr zu Gute kommt.
Eine vom
Kreisbrandmeister ins Leben gerufene Arbeitsgruppe mit Vertretern aus nahezu
allen Feuerwehren des Kreises hat die vergangenen zwei Jahre genutzt, um den
ABC-Schutz entsprechend den aktuellen Anforderungen des Landes, besonders aber
auch entsprechend den Bedürfnissen für die Schadensbekämpfung speziell im Kreis
Coesfeld fortzuentwickeln. Durch gemeinsame Übungen und je nach Bedarf
abgestufte Unterstützungsleistungen wirken alle Feuerwehren zusammen, wobei in
den typischen Gefahrstoff-Einsatzlagen zunächst die jeweilige Feuerwehr vor Ort
gefordert ist und der ABC-Zug je nach Situation mit seinen Komponenten von der
Fachberatung bis zum Teil- oder Volleinsatz für rückwärtige Unterstützung
angefordert werden kann.
Während die
inhaltlich-personelle Entwicklung des ABC-Zug-Konzeptes somit bereits
erfreulich weit vorangeschritten ist, befinden sich die technische Ausstattung
und besonders der in Teilen noch aus der Anfangsphase vor knapp vierzig Jahren
stammende Fahrzeugpark in einem Zustand, der nun erste große
Ersatzbeschaffungen unumgänglich macht.
II. Lösung
In der erwähnten Arbeitsgruppe ist bereits vor einiger Zeit die Erkenntnis gereift, dass es keine ad-hoc-Ersatzbeschaffungen geben soll, sondern dass auch insoweit ein strategisch gut durchdachtes, entsprechend den begrenzten kommunalen Mitteln auf das Unerlässliche reduziertes, langfristig angelegtes Beschaffungskonzept erforderlich ist. Die aktuellen Konzeptentwürfe sind mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden abgestimmt; die Bürgermeister haben im Rahmen einer Vorstellung in der Bürgermeisterkonferenz am 07.11.2016 ihre grundsätzliche Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Vorgehen im Sinne eines gemeinsamen Investitionsprogramms auf Kreisebene signalisiert.
Im Zusammenhang mit den für das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagenen ersten Investitionsmaßnahmen gibt der Kreisbrandmeister in der Sitzung einen Überblick über das Fahrzeugkonzept, aber auch über den ABC-Zug des Kreises Coesfeld, seinen Entwicklungsstand und seine Einsatzherausforderungen insgesamt.
III. Alternativen
Bei der Gewährleistung des erweiterten ABC-Schutzes handelt es sich um eine Pflichtaufgabe; eine separate Wahrnehmung durch die örtlich verantwortlichen Städte und Gemeinden einerseits und den überörtlich verantwortlichen Kreis ist wegen des notwendigen Zusammenwirkens bei den jeweiligen Einsatzlagen, aber auch wegen der begrenzten Möglichkeiten jeder einzelnen Kommune zur Vorhaltung der speziellen Gerätschaften keine realistische Alternative.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Notwendige Investitionen im Umfang von ca. 2,3 Mio. Euro sind im Haushalt 2017 und in der Investitionsplanung 2018/2019 berücksichtigt – die Einzelheiten, technische Prioritäten und denkbare zeitliche Staffelungen werden in der Sitzung erläutert.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
GO, Kreisordnung, BHKG, Landeskonzepte